SPD stellt Kleine Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung und Funkzellenabfragen

Von | 10. Juli 2011

Zwei netz- bzw. daten­schutz­po­li­tisch inter­es­san­te Kleine Anfragen hat der sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Landtagsabgeordnete Dr. Kai Dolgner gestellt:

Beide Fragen sind online noch nicht ein­seh­bar, die Links lau­fen aktu­ell noch ins Leere. Für die Antwort hat die Landesregierung zwei Wochen Zeit.

Der Webseite des AK Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein kann man den Wortlaut der bei­den Fragen ent­neh­men:

Zum Thema „Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen” fragt Dolgner, der Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss ist, die Landesregierung am 7. Juli:

  1. Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anläss­lich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 eine weit­räu­mi­ge Funkzellenauswertung durch­ge­führt?
  2. Wenn ja,
    a) bei wel­chen Demonstrationen wur­de die­se durch­ge­führt?
    b) in wel­chem räum­li­chen und zeit­li­chen Umfang (bit­te auf­schlüs­seln nach Demonstration)?
    c) wie vie­le Personen wur­den erfasst (bit­te auf­schlüs­seln nach Demonstration)?
    d) wie vie­le Personen konn­ten auf­grund der Funkzellenauswertung als Tatverdächtige ermit­telt wer­den und gegen wie vie­le Personen wur­de ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO ein­ge­lei­tet?
  3. Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anläss­lich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 ver­gleich­ba­re Befragungen von Busunternehmen über ihre Fahrgäste durch­ge­führt?
  4. Wenn ja,
    a) bei wel­chen Demonstrationen wur­de die­se durch­ge­führt?
    b) wel­che Fragen wur­den gestellt und wel­che Angaben wur­den erho­ben?
    b) wie vie­le Personen konn­ten auf­grund der Befragung als Tatverdächtige von Straftaten im Zusammenhang mit der jewei­li­gen Demonstration ermit­telt wer­den und gegen wie vie­le Personen wur­de ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO ein­ge­lei­tet?

In Sachen „Vorratsdatenspeicherung” fragt der innen­po­li­ti­sche Sprecher der SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung am 8. Juli:

  1. Wel­che poli­zei­li­che Auf­klä­rungs­quote ergibt sich lan­des­weit bei den 2008, 2009 und 2010 jeweils geführ­ten poli­zei­li­chen Ermittlungs­ver­fah­ren wegen Ver­brei­tung kin­der­por­no­gra­phi­scher Schrif­ten (PKS-​Schlüssel 143200, 143300 und 143400) mit der Ken­nung ‚Tat­mit­tel Internet‘?“
  2. Wie vie­le Straf­ta­ten mit der Ken­nung ‚Tat­mit­tel Inter­net‘?“ konn­ten 2010 in Schleswig-​Holstein wegen feh­len­der Vorratsdaten nicht auf­ge­klärt wer­den?
  3. Wie vie­le die­ser nicht auf­ge­klär­ten Straf­ta­ten unter 2.) sind schwe­re Straf­ta­ten im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO?
  4. Bei wie vie­len die­ser nicht auf­ge­klär­ten Straf­ta­ten unter 3.) hät­te eine Zuord­nung der IP-Adresse zum Anschluss­in­ha­ber aus Vorratsda­ten wei­tere Ermitt­lun­gen ermög­licht?
Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

3 Gedanken zu “SPD stellt Kleine Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung und Funkzellenabfragen”:

  1. Swen Wacker

    Am schnells­ten war der „AK Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein”. Steffen Voss ver­öf­fent­lich­te es dort schon ver­gan­ge­nen Donnerstag/​Freitag.

    Reply
  2. Kai Dolgner

    Moin,

    ich habe heu­te das Ergebnis bekom­men. Ich hat­te absicht­lich das Jahr 2009 (da war Lothar Hay noch Innenminister) mit­ab­ge­fragt. Die Anworten beru­hi­gen mich dann doch:
    1. Nein.
    2. Entfällt
    3. Entfällt

    Kai

    Reply

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