Richterschelte: Das Urteil liegt schriftlich vor

Von | 14. Juli 2011

Klaus Schlie, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, hat vor eini­gen Wochen eine Elmshorner Richterin öffent­lich und unter Namensnennung gerügt. Anlass war die Verurteilung eines Polizisten wegen „gefähr­li­cher Körperverletzung im Amt“ zu einer Geldstrafe. Er hat­te Pfefferspray, nach Überzeugung des Gerichts unver­hält­nis­mä­ßig, also ohne Not, ein­ge­setzt. In sei­nem Brief, der in der Öffentlichkeit, der Opposition, beim Koalitionspartner FDP und im Parlament auf hef­ti­ge Kritik stieß, hat­te er her­vor­ge­ho­ben, dass der Einsatz von Pfefferspray den Einsatzkräften eine „über­aus schwie­ri­ge Entscheidung“ abver­lan­ge. Diese müs­se häu­fig in „Sekunden“ getrof­fen wer­den. Zudem: Immer häu­fi­ger trä­ten Situationen auf, die von „Aggressionen und zuneh­men­der Gewaltbereitschaft“ gekenn­zeich­net sei­en. 

Das Urteil liegt nun im Wortlaut vor. Der Sachverhalt wird in dem Urteil aus­führ­lich geschil­dert. Er ist – bis auf die Frage, ob der Polizist den Einsatz ange­droht habe oder nicht – nicht strit­tig. 

Über die recht­li­che Auslegung maße ich mir kein Urteil an. Das muss der Rechtsweg zei­gen. 

Aber ich wer­de das Gefühl nicht los, dass der Innenminister in sei­nem Brief nicht den im Urteil geschil­der­ten Sachverhalt mein­te. Denn von „Sekunden“, „über­aus schwie­ri­ger Entscheidung“, „Aggressionen und zuneh­men­der Gewaltbereitschaft“ ver­spü­re ich bei der Lektüre nicht viel. Nachvollziehbar wird aller­dings, war­um er – in einem gewis­sen Widerspruch zu den Formulierungen in sei­nem Brief – im Ausschuss dar­auf bestand, dass der Einsatz auch ohne gegen­wär­ti­gen kör­per­li­chen Angriff gerecht­fer­tigt sei. Es lag näm­lich kei­ner vor: „Der Zeuge … mach­te kei­ner­lei Anstalten, dem Angeklagten oder des­sen Kollegen gewalt­sam ent­ge­gen­zu­tre­ten“.

Mir erschließt sich nach der Lektüre auch nicht, wo sich mit Blick auf den Einsatz von Pfefferspray in die­sem Fall die Frage nach der „ange­mes­se­nen Verwendung von Zwangsmitteln im poli­zei­li­chen Einsatz“ stellt. Der Sachverhalt zeigt in mei­nen Augen in all­täg­lichs­ter Banalität den typi­schen Ablauf einer zu tref­fen­den Ermessensentscheidung. Mir fal­len da zig ande­re Konstellationen ein, wo es nach­voll­zieh­bar welt­fremd wäre, wenn ein Gericht „am grü­nen Tisch“ in Nachhinein dem Polizisten in Sekundenbruchteilen eine tief­schür­fen­de ermes­sen­feh­ler­freie Abwägung abver­lang­te. Dieser Fall scheint mir dafür nicht geeig­net zu sein.

Die in der Ausschusssitzung geäu­ßer­te recht­li­che Kritik des Innenministeriums, das Gericht habe in der Urteilsbegründung rechts­feh­ler­haft ver­säumt, die poli­zei­recht­li­chen Vorschriften als Grundlage für den Einsatz des Pfeffersprays her­an­zu­zie­hen, scheint nicht begrün­det zu sein: Im Urteil jeden­falls wer­den die ein­schlä­gi­gen Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes breit dis­ku­tiert. 

So könn­te es sein, dass der Minister sei­ner Polizei einen Bärendienst erwie­sen hat. Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.


Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

Ein Gedanke zu “Richterschelte: Das Urteil liegt schriftlich vor”:

  1. Sich.-Ing.J.Hensel

    Es gibt kei­ne ordent­li­chen Staatsgerichte in der BRD mehr, da auch der Art. 101 GG mit dem Einigungsvertrag (Art.4 Ziff.2 ) seit 1990 kei­ne ter­ri­to­ria­le Gültigkeit mehr besitzt. Das glei­che gilt für die ehem. „gesetz­li­chen Richter”, die dem deut­schen Volk ent­zo­gen wur­den.

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