Schluß mit dem Ladenschluß?

Von | 26. Juli 2011

Am 1. Dezember 2009 ver­kün­de­te der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Bundesverfassungsgerichts der kla­gen­den evan­ge­li­schen und katho­li­schen Kirchen und im Namens des Volkes eine fro­he Botschaft: An den Adventssonntagen hät­ten die Geschäfte geschlos­sen zu blei­ben.

Der Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, den das Grundgesetz über­nom­men hat, sagt in eben­so anti­quier­ter wie rechts­gül­ti­ger Sprache: „Der Sonntag und die staat­lich aner­kann­ten Feiertage blei­ben als Tage der Arbeitsruhe und der see­li­schen Erhebung gesetz­lich geschützt.“ Das Gericht folg­te dem Wortlaut, ließ kei­ne reli­gi­ös-kul­ti­sche Deutung zu son­dern gab sich welt­lich: Die „Möglichkeit see­li­scher Erhebung“ sol­le „allen Menschen unbe­scha­det einer reli­giö­sen Bindung zuteil wer­den.“

In der Begründung mal­te das Gericht sei­ne Sicht der Welt aus. Ich zitie­re das aus­führ­lich, weil man es sich auf der Zunge zer­ge­hen las­sen muss:

„An den Sonn- und Feiertagen soll grund­sätz­lich die Geschäftstätigkeit in Form der Erwerbsarbeit, ins­be­son­de­re der Verrichtung abhän­gi­ger Arbeit, ruhen, damit der Einzelne die­se Tage allein oder in Gemeinschaft mit ande­ren unge­hin­dert von werk­täg­li­chen Verpflichtungen und Beanspruchungen nut­zen kann. Geschützt ist damit der all­ge­mein wahr­nehm­ba­re Charakter des Tages, dass es sich grund­sätz­lich um einen für alle ver­bind­li­chen Tag der Arbeitsruhe han­delt. Die gemein­sa­me Gestaltung der Zeit der Arbeitsruhe und see­li­schen Erhebung, die in der sozia­len Wirklichkeit seit jeher ins­be­son­de­re auch im Freundeskreis, einem akti­ven Vereinsleben und in der Familie statt­fin­det, ist inso­weit nur dann plan­bar und mög­lich, wenn ein zeit­li­cher Gleichklang und Rhythmus, also eine Synchronität, sicher­ge­stellt ist. Auch inso­weit kommt gera­de dem Sonntag im Sieben-Tage-Rhythmus und auch dem jeden­falls regel­haft lan­des­wei­ten Feiertagsgleichklang beson­de­re Bedeutung zu. Diese grün­det dar­in, dass die Bürger sich an Sonn- und Feiertagen von der beruf­li­chen Tätigkeit erho­len und das tun kön­nen, was sie indi­vi­du­ell für die Verwirklichung ihrer per­sön­li­chen Ziele und als Ausgleich für den Alltag als wich­tig anse­hen..“

Auch wirt­schaft­li­che Argumente fan­den Erwähnung:

„Ein bloß wirt­schaft­li­ches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein all­täg­li­ches Erwerbsinteresse („Shopping-Interesse“) poten­zi­el­ler Käufer genü­gen grund­sätz­lich nicht, um Ausnahmen (…) zu recht­fer­ti­gen. Darüber hin­aus müs­sen Ausnahmen als sol­che für die Öffentlichkeit erkenn­bar blei­ben und dür­fen nicht auf eine weit­ge­hen­de Gleichstellung der sonn- und fei­er­täg­li­chen Verhältnisse mit den Werktagen und ihrer Betriebsamkeit hin­aus­lau­fen.“

Solche Argumentationsketten kann man mit guten Argumenten doof fin­den. Sie sind aber zunächst mal Fakt. Gesetzgeber und Gerichte müs­sen das bei ihrer Arbeit berück­sich­ti­gen. Das weiß auch der Jurist Wolfgang Kubicki. Das hin­der­te ihn aber am Wochenendende nicht, mal so rich­tig auf den Putz zu hau­en.

Der Liberale zück­te am Wochenende in einem NDR-Interview zunächst die Religionskarte: „Die Tatsache, dass die Kirche leer sind, hat nichts damit zu tun, dass die Menschen am Sonntag ein­kau­fen kön­nen.“ Stimmt. Tut aber nichts zur Sache, sie­he Bundesverfassungsgericht. Auch die wei­te­re von dem Liberalen gezück­te Trumpfkarte, eine Änderung kön­ne die „wirt­schaft­li­che Existenz einer Reihe von Menschen in der Touristikregion“ bedro­hen, sticht nicht: sie­he Bundesverfassungsgericht. Dann set­ze er noch eins oben drauf und emp­fahl unver­blümt den Austritt aus der Kirche. Das nützt auch nichts: Selbst wenn es Null Mitglieder in den christ­li­chen Kirchen mehr gäbe, blie­be der Sonntag ein Tage der Arbeitsruhe und der see­li­schen Erhebung. Siehe Bundesverfassungsgericht: Der Sonntag ist nicht aus reli­giö­sen Gründen ein Tag der Arbeitsruhe und der see­li­schen Erhebung. Nebenbei: Interessant fin­de ich den Umstand, dass „die Familie“ nicht im Mittelpunkt der Argumentation steht, in der zii­ter­ten Pasage kommt sie erst an drit­ter Stelle, nach dem Freundeskreis und dem Vereinsleben.

Worum geht es? Die evan­ge­li­sche und die katho­li­sche Kirche wol­len, mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Hand, schon seit eini­ger Zeit vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig gegen das schles­wig-hol­stei­ni­sche Ladenöffnungsgesetz ange­hen. Ein Erfolg in Mecklenburg-Vorpommern macht ihnen Mut. Das Kieler Gesetz, so sagt die Landesregierung, sei eines der libe­rals­ten Ladenöffnungsgesetze der Bundesrepublik – was die Vermutung weckt, dass die soge­nann­te Bäderregelung (In den Bädern dür­fen Geschäfte vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober an Sonntagen zwi­schen 11.00 bis 19.00 Uhr geöff­net wer­den), viel­leicht zu frei­zü­gig sein könn­te. Lange Gespräche hin­ter ver­schlos­se­nen Türen führ­ten zu kei­nem Ergebnis. Der ruhen­de Normenkontrollantrag wur­de am 7. Juli von den Kirchen wie­der akti­viert. Die Kirchen argu­men­tie­ren geschickt, wol­len die Bäderregelung auf die Zeit von Ende März bis Ende Oktober und die Zahl der Orte beschränkt wis­sen. Der katho­li­sche Erzbischof Werner Thissen erklär­te den Sonntag schlank­weg zum Weltkulturerbe. Und der Bischofsbevollmächtigte der Nordelbischen Kirche, Gothard Magaard fand, die Gesellschaft brau­che einen gemein­sa­men Tag der Entschleunigung.

Für die Landesregierung poch­te die Staatssekretärin Zieschang dar­auf, dass die jet­zi­ge Regelung im brei­ten gesell­schaft­li­chen Konsens gefun­den wor­den sei und in den Tourismus-Orten kon­flikt­frei gelebt wer­de. Überhaupt: Es sei­en nur 8,6 Prozent der Gemeinden betrof­fen und damit das Regel-Ausnahmeverhältnis gewahrt. Die Regelung wer­de also einer ver­fas­sungs­recht­li­chen Überprüfung stand­hal­ten.

Also alles unnö­tig? Die Rendsburger Bürgermeister und füh­ren­de schles­wig-hol­stei­ni­sche Sozialdemokrat Andreas Breitner, der eine pein­li­che Verbindung zu den Anschlägen von Oslo her­bei­re­de­te und wie­der­um die Kirchenmitglieder emp­fahl, die FDP zu ver­las­sen – was ange­sichts der Kleinheit bei­der Gruppierungen und einer ver­mut­lich über­schau­ba­ren Schnittmenge fast auf eine Einzelansprache hin­aus­lie­fe – hat sich umsonst auf­ge­regt?

Nein. Denn die Diskussion muss geführt wer­den. So ein­fach kann man das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes näm­lich nicht hin­neh­men. Es ist welt­fremd. Es ist falsch.

Zunächst: Das Bundesverfassungsgericht tat gut dar­an, die reli­giö­se Komponente nicht all­zu sehr zu beto­nen. Denn die (infor­mel­le) Verknüpfung der Kirchen mit dem Staat nimmt rapi­de ab. In glei­chem Maße sind Glaube und Kirche nicht mehr deckungs­gleich. In den Kirchen sind nicht weni­ge nur noch „zah­len­de“ Mitglieder, die Gottes Wort nicht mehr in sich hören, nur noch aus tra­dier­ter Gewohnheit oder „wegen der Beerdigung“ Mitglied blei­ben. Anders her­um gibt es mehr und mehr, die sich von den Kirchen, beson­ders der katho­li­schen, nicht mehr in ihrem Glauben ver­tre­ten füh­len. Ich bin so ein Kandidat. Ich habe irgend­wann mit mei­ner evan­ge­li­schen Kirche gebro­chen. Ich bin aber wei­ter­hin das, was man „gläu­big“ nennt. Der Glaube an Gott hat mir durch man­che Krise gehol­fen. Manchmal gehe ich in einen Gottesdienst und wer­fe dann etwas in den Klingelbeutel: Kirche on demand sozu­sa­gen.

Ein Blick ins benach­bar­te Ausland zeigt, dass es kei­ne Konnexität zwi­schen ver­kaufs­of­fe­nen Sonntag und reli­giö­ser Durchdringung gibt. Nach die­ser Aufstellung ist die regel­mä­ßi­ge Öffnung an Sonntagen etwa in Irland, in Polen oder Portugal längst üblich; in Spanien oder Italien zumin­dest in tou­ris­ti­schen Gebieten – ohne dass die Kirchen um ihre Stellung fürch­ten müss­ten. Auch in Ländern, die wir als durch­aus reli­gi­ös erle­ben, ist der Sonntag viel­leicht hei­lig, aber nicht sakro­sankt.

Es sind ja nicht nur die Kirchen allein. Auch die Gewerkschaften stre­ben danach, den Sonntag als grund­sätz­li­chen Ruhetag zum Arbeitnehmerschutz zu erhal­ten. Dabei erschöpft sich die Argumentationskette in Plattitüden. Von einer „Unkultur des ‚Ich kau­fe, also bin ich‘“ (die aber nur am Sonntag Unkultur ist, am Samstag und in der Woche nicht?) oder einem „gesell­schaft­li­chen Biorhythmus“ wird gere­det und damit vor­ge­schrie­ben, wie Kultur zu sein hat. Sie ver­bin­den Kultur mit einem mora­li­schen Maßstab, nor­mie­ren sie. Das aus gewerk­schaft­li­cher Sicht nahe­lie­gends­te Argumention „Samstags/​Sonntags gehört der Vati /​ die Mutti mir“ hin­ge­gen fehlt völ­lig.

Bleibt das Weltliche. Taugt der Staat als Sittenwächter? Taugen staat­li­che Verbote gegen bür­ger­li­che Lust? Kann der Staat über­haupt ein gemein­sa­mes Lebenskonzept ver­ord­nen? Ich glau­be: Nein.
Wir wol­len eine Welt, die dem Einzelnen mehr Verantwortung (über)lässt. Eine Welt, die indi­vi­du­el­le Lebensentwürfe jen­seits über­kom­me­ner gesell­schaft­li­chen Gruppen und Zwänge ermög­licht. Wir leben in eine Gesellschaft mit hoher Mobilität. Zugleich ermög­li­chen wir zuneh­mend fle­xi­ble­re Arbeitszeiten an fle­xi­ble­ren Arbeitsorten. Die Arbeitszeiten sin­ken, lang­sam. Eine ste­ti­ge Auflösung tra­dier­ter Muster.
Natürlich lässt das auch den Wunsch nach Entschleunigung auf­kom­men, nach einem Ruhepol, nach inne­rer Einkehr. Denn: Zeit ist ein Luxusgut.

Diese Zeit kann uns aber nie­mand geben. Die müs­sen wir uns neh­men. Aber es ist ein Irrsinn zu glau­ben, dass in unse­rer Welt der von Bundesverfassungsgericht geschil­der­te Wunschtraum der Synchronität funk­tio­nie­ren kann. Ihn von oben her­ab unse­rer Gesellschaft zu ver­ord­nen, ohne zugleich die Rahmenbedingungen dafür zu schaf­fen, ist so unsin­nig wie ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass am Sonntag aus Namensgründen die Sonne zu schei­nen habe. Der Staat oder ein Gericht kann so etwas nicht befeh­len, es muss von den Bürgern selbst arti­ku­liert und ein­ge­for­dert wer­den. Ebensowenig, wie das Bundesverfassungsgericht in ein Urteil hin­ein­schrei­ben könn­te, dass der Bürger sich gefäl­ligst in Parteien zu enga­gie­ren habe (damit die­se als Teil der ver­fas­sungs­ge­mä­ßen Ordnung wei­ter bestehen blei­ben), kann es (oder die Verfassung) im Name des Volkes fest­le­gen, an wel­chem Tag wir uns kol­lek­tiv der see­li­schen Erhebung hin­ge­ben sol­len, hin­zu­ge­ben haben.

Das ist kein Petitum für Hektik. Ich mag die Slowfood-Bewegung, lebe viel zu hek­tisch, pen­de­le viel zu viel hin und her und weiß aus eige­ner Erfahrung, um wie­viel wich­ti­ger die Pausen als die Spielzeiten sind. Aber da muss man selbst drauf kom­men. Ein Staat, der mir heu­te vor­schreibt, an wel­chen Tag ich mich im Freundeskreis, im Verein oder in der Familie see­lisch erhe­be, der schreibt mir mor­gen viel­leicht vor, wel­che Stellung im Bett die sitt­li­che ist und ver­kommt so voll­ends zum Moralapostel. Nein, ein Staat hat sich nicht anzu­ma­ßen, in sol­chen Fragen ein gut oder schlecht, einen Sonntag oder einen Montag zu ver­ord­nen. Außer, er will sich lächer­lich machen. Wenn er, für den Menschen sor­gend und um sein Wohl besorgt, den frei­en Raum und den Rechtsrahmen dafür schafft, dass ich die­se Entscheidung in eige­ner Verantwortung tref­fen kann, tut er schon viel. Seine Aufgabe ist es nicht, anstel­le der Gesellschaft Probleme zu lösen, son­dern mit ihr, mit uns, den Bürgerinnen und Bürgern.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

14 Gedanken zu “Schluß mit dem Ladenschluß?”:

  1. kaffeeringe

    Natürlich kann sich eine Gesellschaft die Regeln geben, die sie will. Auch „Shop-Around-The-Clock” ist eine Regel (und dank Internet schon heu­te mög­lich, ohne dass Arbeitnehmer betrof­fen sind). Und der Staat ist nun ein­mal das Mittel einer Gesellschaft, sich sol­che Regeln zu geben. Die Frage ist halt, was die Bürgerinnen und Bürger wol­len. Und ich hal­te es für kei­nen gute Idee, das dem Markt zu über­las­sen. Profitieren wer­den davon vor allem die gro­ßen Ketten, die sich das leis­ten kön­nen. Die nor­ma­len, inha­ber­ge­führ­ten Geschäfte kön­nen schon heu­te nicht von den lan­gen Öffnungszeiten pro­fi­tie­ren. Und es ist eine poli­ti­sche und kei­ne Frage des Marktes, ob man eher eine klein­tei­li­ge oder eher eine Filial-Struktur im Einzelhandel hat.

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    1. Swen Wacker

      Ja, es ist kei­ne gute Idee, das dem Markt zu über­las­sen. Wobei ich zuge­ge­ben Anhänger der Idee bin, dass es die Durchsetzungskraft und Bedeutung der Gewerkschaften stär­ken soll­te, wenn sol­che Dinge im Lebensmittelhandel z.B. tarif­ver­trag­lich gere­gelt wer­den.

      Dennoch kann ich mit einer gesetz­li­chen Regelung natür­lich arran­gie­ren. Aber dann bit­te mit offe­ner und über­zeu­gen­der Argumentation. Das was das BVerfG abge­lie­fert hat, fin­de ich nicht über­zeu­gend als Argument.

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  2. Mathias Penz

    Die gesam­te Diskussion um Ladenöffnungszeiten ist in mei­nen Augen extrem dis­kri­mi­nie­rend. Ob bewusst oder unbe­wusst, wer­den hier all die­je­ni­gen Berufe aus­ge­klam­mert, die den­noch an Samstagen und Sonntagen arbei­ten. Hat mal jemand an Polizei, ÖPNV, Feuerwehr, Ärzte und Pflegeberufe gedacht? Diese Berufsgruppen haben Schichtdienst, teil­wei­se Nachdienst und ja sie arbei­ten auch am Wochenende. Wenn euer Haus brennt, dann kommt die Feuerwehr auch nachts oder am Sonntag. Und wenn sich jemand wäh­rend sei­nes Vereinslebens am Sonntag die Bänder reist, dann muss auch er nicht bis Montag mor­gen war­ten, bis ihm die Schmerzen genom­men wer­den. 

    Wenn ich dann die fol­gen­den Sätze der Richter lese, wird mir spei­übel:
    „Die gemein­sa­me Gestaltung der Zeit der Arbeitsruhe und see­li­schen Erhebung, die in der sozia­len Wirklichkeit seit jeher ins­be­son­de­re auch im Freundeskreis, einem akti­ven Vereinsleben und in der Familie statt­fin­det, ist inso­weit nur dann plan­bar und mög­lich, wenn ein zeit­li­cher Gleichklang und Rhythmus, also eine Synchronität, sicher­ge­stellt ist. Auch inso­weit kommt gera­de dem Sonntag im Sieben-Tage-Rhythmus und auch dem jeden­falls regel­haft lan­des­wei­ten Feiertagsgleichklang beson­de­re Bedeutung zu.”

    Wie welt­fremd sind die­se Menschen, die sich anmas­sen in die­ser Art in unser Leben ein­zu­grei­fen und zu ent­schei­den, dass Angestellte im Handel offen­sicht­lich bes­ser gestellt sind, als  jene in den oben genann­ten Berufen mit Schichtdienst? Ich möch­te den Richter sehen, der am Sonntag mor­gen im Krankenhaus auf sei­ne Sonntagszeitung war­ten muss, wenn kei­ne Pflegekraft kommt, die sie ihm bringt. Und auch der libe­ra­le Anwalt Kubicki möch­te sicher nicht auf pfle­ge­ri­sche Maßnahmen am Wochenende ver­zich­ten, wenn er sich beim Skifahren die Haxen gebro­chen hat…

    „Zeitlicher Gleichklang und Rhythmus, also eine Synchronität..” ist bei Angestellten im Schichtdienst ein­fach nicht vor­han­den. In die­sen Familien muß sehr, sehr viel mehr geplant und abge­stimmt wer­den. Hier gilt es eine sehr hohe Flexibilität an den Tag zu legen. Allein die Frage, wo man bei Wochenenddienst die Kunder unter­bringt, wenn kei­ne Schule ist und kein Kindergarten geöff­net hat, stellt vie­le die­ser Menschen vor unge­heu­re Probleme.

    Eine Diskussion um Ladenöffnungszeiten, wie oben beschrie­ben, ist unter Berücksichtigung der Argumentation der Richter, Politiker und der Kirche gegen­über den genann­ten Personen extrem dis­kri­mi­nie­rend. Artikel 3 des GG scheint hier kei­nem bekannt zu sein.…

    Der Vergleich mit Portugal, Spanien etc hin­ge­gen gefällt mir gut. Schaut aber auch ruhig mal zu unse­ren nörd­li­chen Nachbarn nach Dänemark. Dort haben die meis­ten Geschäfte bis 20 Uhr geöff­net, vie­le auch am Sonntag, eben­falls bis 20 Uhr. 

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    1. Kaffeeringe

      Es gibt Jobs in denen Leben von Sonntagsarbeit abhän­gen und es gibt Shopping. Wieso soll­te man das gleich­set­zen?

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      1. Swen Wacker

        Dinge, die Sonntags pas­sie­ren und nicht über­le­bens­not­wen­dig sind:
        Müssen Restaurants am Sonntag offen haben? Ist es nicht, mit Blick auf die Störung der Arbeitsruhe der dort arbei­tend müs­sen­den, nicht viel bes­ser und zudem see­lisch erhe­ben­der, wenn wir das Sonntagsmahl im Kreise der Freunde oder der Familie am hei­mi­schen Herd zube­rei­ten?
        Müssen Fußballspiel oder Konzerte am Wochenende statt­fin­den und so Sonntagsarbeit in und um den Stadien ver­ur­sa­chen? Ginge das nicht auch viel prak­ti­scher unter der Woche?
        Reicht es nicht, wenn Tankstellen nur an Schnellstraßen offen haben? Außerhalb davon wird ja wohl kaum Reiseverkehr statt­fin­den!
        Frische Brötchen am Sonntag mor­gen? Ist das nicht dekan­ter Ausdruck beque­mer Bourgeoisie?

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  3. Marc Nissen

    Gut geschrie­be­ner Artikel, auf jeden Fall. Mir kommt hier aller­dings ein Aspekt zu kurz — und hier Frage ich mich dann in wie weit der Autor in sei­ner Jugend oder auch jetzt, als Erwachsener Teil eines Vereinslebens gewe­sen ist. Und gera­de weil der Autor, das wohl welt­weit am bes­ten funk­tio­nie­ren­de Vereins- und Verbandswesen bei sei­nem Vergleich mit ande­ren Ländern voll­kom­men außer Acht lässt, ist er dann doch nicht mehr so gut. Dieses Element, dass eben gera­de unse­re Gesellschaftsstruktur prägt, sucht sei­nes Gleichen und ist ein wert­vol­les Gut. Dieses zu erhal­ten ist auch Teil des Gesetzestextes ohne jeg­li­chen rel­giö­sen Bezug. Nur Ehrenamt kann die­ses leis­ten und Anpfiff für das nächs­te Kreisligaspiel ist nun mal am Sonntag um 10 Uhr oder am Samstag um 14 Uhr. Ich als mit­tel­mä­ßi­ger, bis schlech­ter, ehe­ma­li­ger Außenverteidiger weiß wovon ich spre­che. Die Entscheidung des Gereichts war wei­se und weit­sich­tig. Mir per­sön­lich geht es nicht um Kommerz con­tra Kirche. Mir geht es um das Ehrenamt, dass Menschen in Ihrer Freizeit aus­üben — so man sie denn lässt.

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    1. Swen Wacker

      Ich war lan­ge Jahre akti­ver Gewerkschafter. Ich war Bundesjugendvorsitzender mei­ner Gewerkschaft (DAG, mitt­ler­wei­le ver.di) und Mitglied im Gewerkschaftsrat, dem obers­ten ehren­amt­li­chen Gremien. Ich habe regel­mä­ßig fast jedes Wochenende auf jugend- oder ver­bands­po­li­ti­schen Sitzungen, Kongressen oder Seminaren ver­bracht. Die Abende in der Woche kann ich nicht zäh­len.
      Da die DAG auch im Bereich der Krankenpflege und des Einzelhandels orga­ni­sier­te, vie­le VorstandskollegInnen also aus Schichtbetrieben oder Läden mit regel­mä­ßi­ger Samstagsarbeit kamen, weiß ich um die Belastungen, die man hat, wenn man Ehrenamt, Beruf und Gewerkschaft und Familie und Freunde und Kultur und Tatort unter einen Hut bekom­men will. Zumal, wei­le mei­ne dama­li­ge Lebenspartnerin als Krankenschwester arbei­te­te.
      Ich ver­ra­te aber auch kein Geheimnis, wenn wir zwar stets gegen den Schlado (Scheiß lan­gen Donnerstag) wet­ter­ten; es ins­ge­heim aber doch irgend­wie nütz­lich fan­den, wenn man nach einer Sitzung noch was ein­kau­fen konn­te.
      Ich woh­ne in Schilksee, einen nörd­li­chen Stadtteil Kiel, der unter die Bäderregelung fällt. Dort gibt es ein Lebensmittelmarkt, der am Sonntag geöff­net hat. Immer dann, wenn die Fußball-Mannschaften des ört­li­chen Sportvereins ein Heimspiel oder –Turnier ver­an­stal­ten, kann man nach­her die Mannschaften (und die Väter und Mütter der jugend­li­chen Spieler) dort ein­kau­fen gehen sehen (sagt mein Nachbar immer, ich bin in der Regel am Sonntag nicht in Kiel). Mein Nachbar fin­det es, als Mitarbeiter an der Uniklinik, übri­gens sau­blöd, dass die Linie 32, die von Schilksee kom­mend durch die Feldstraße an der Uniklinik vor­bei­fährt, Samstags und Sonntags nicht ver­kehrt und er so, wie vie­le Bedienstete, die län­ge­re Fahrzeit (und den län­ge­ren Weg von der Holtenauer Straße) in Kauf neh­men muss. Ich schät­ze mal, Busfahrer sehen das anders.
      Wenn ich mal in dem Supermarkt in Schilksee am Sonntag bin, oder wenn ich tags­über einen Supermarkt besu­che, dann sehe ich zuneh­mend Aushilfskräfte dort arbei­ten. Überhaupt habe ich den Verdacht, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten allein durch Streckung des Personals erfolgt. Kommt mal ein Schwung mehr als üblich in den Landen, ent­ste­hen unwei­ger­lich lan­ge Schlangen, weil nie­mand da ist, der Zeit hät­te, eine wei­te­re Kasse zu bedie­nen. Ich zah­le also auch als Kunde einen Preis, den Verzicht auf Komfort.
      Ich fahr aber auch manch­mal mit einer Frau im Bus, die mir erzählt, dass sie gern abends arbei­tet. Sie ver­dient was hin­zu, wäh­rend der Mann zu Haus auf die Kinder auf­passt.
      Es ist also alles nicht so ein­fach. Ich spre­che mich des­halb bewusst am Ende nicht für Option A oder Option B aus. Was mich (neben der Begründung des BVerfG, die ich wirk­lich bescheu­ert fin­de) nervt, sind die auf­ge­setz­ten, mir vor­ge­scho­be­nen erschei­nen­den Argumentationen der Kritiker (und der Befürworter). Und die zuneh­men­de Mode, poli­ti­schen Streit nicht poli­tisch zu lösen son­dern den Gerichten zu über­las­sen.

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  4. Oliver Fink

    An die­ser Stelle nur kurz der Hinweis, dass Wolfgang Kubicki per Pressemitteilung unter ande­rem erklärt hat, nicht zum Austritt aus der Kirche auf­ge­ru­fen zu haben: http://www.ltsh.de/presseticker/2011 – 07/​26/​12 – 51-44 – 3382/​

    Möge ein jeder mit die­sem Hinweis machen, was er möch­te. Nur bit­te mir als Informationsüberbringer kei­ne Wertung zuschrei­ben. Danke.

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    1. Swen Wacker

      Danke für den Hinweis. Diese Presseerklärung schnitt sich mit der Veröffentlichung des Artikel. Hier der Link auf das voll­stän­di­ge Interview mit dem NDR.

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    1. Swen Wacker

      Gut, dass Du nach­fragst, da woll­te ich mich doch auch noch drü­ber auf­re­gen :-)
      Die ins GG über­nom­me­nen Kirchenartikel der Weimarer Verfassung waren sei­ner­zeit (Weimar) sicher was sehr libe­ra­les, sie dräng­ten die Bedeutung der Kirche/​des Glaubens zurück.
       
       — z.B. Artikel 136 WRV: (3) Niemand ist ver­pflich­tet, sei­ne reli­giö­se Überzeugung zu offen­ba­ren 

      - oder 136 (4) Niemand darf zu einer kirch­li­chen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an reli­giö­sen Übungen oder zur Benutzung einer reli­giö­sen Eidesform gezwun­gen wer­den. 

      - Oder 137 (1) Es besteht kei­ne Staatskirche.

      Aber es soll­te wohl nicht alles fal­len. Deshalb das merk­wür­dig sper­ri­ge „blei­ben” in die­sem Satz: „Der Sonntag und die staat­lich aner­kann­ten Feiertage blei­ben als Tage der Arbeitsruhe und der see­li­schen Erhebung gesetz­lich geschützt.” 139 WRV bil­de­te sozu­sa­gen „die ande­re Seite der Grenze“: Der säku­la­ri­sier­te Staat gewähr­leis­tet – aus welt­li­chen Gründen – nicht die Heiligkeit, wohl aber die Sinnhaftigkeit des Sonntags.
      Ob das auch heu­te noch so gilt? Ich fin­de: Nein. Der Sonntag ist kein Tag der „inne­ren Einkehr” oder des „Kraft Schöpfens”  (so wür­de ich see­li­sche Erhebung deu­ten). Am Sonntag gehen wir raus, auf den Fußballplatz, in Freibad, ins Kino — oder wol­len „in Ruhe” was ein­kau­fen. Das ist die Realität.

      Für mich ergibt sich die­ses Recht auf „freie Tage” oder „sich ent­span­nen kön­nen” oder „faul sein kön­nen” aus den Grundrechten auf freie Entfaltung sei­ner Persönlichkeit oder aus dem Recht kör­per­li­che Unversehrtheit, die sich in unse­rem Rechtsstaat wider­spie­geln müs­sen. Sich aber einen Aspekt davon raus­zu­su­chen – zumal einen, der kei­ne Abwehr des Bürgers gegen den Staat gewähr­leis­tet, son­dern eine der vie­len mög­li­chen Interpretationen in einer plu­ra­lis­ti­schen Gesellschaft, näm­lich die „see­li­sche Erhebung am Sonntag“ – und die­sen in der Verfassung zu regeln, hal­te ich für falsch.

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  5. Michael S.

    Ich habe das Gefühl, dass die Leute die hier schrei­ben kei­nen Schichtdienst incl. Wochenende und Feiertage schie­ben. Immer dann wenn im Freundeskreis eine Feier ansteht habe ich Dienst , wenn wich­ti­ge Veranstaltungen im Dorf sind habe ich Dienst u.s.w. Den Rhythmus den der Kalender mit den Feiertagen vor­gibt gibt, gibt es für mich nicht. Der Schichtplan dik­tiert mein Leben. Die Dienste an Sonn-und Feiertagen ent­wi­ckeln sich wegen Personalmangel häu­fig zu Horrordiensten. Deshalb bin ich dafür, die Arbeit zu ungüns­ti­ge Zeiten so weit wie mög­lich zu beschrän­ken und mir sind die Argumente der Kirche auch egal, Hauptsache sie gewin­nen vor Gericht. Sie sol­len auch gewin­nen, um die Kosten im Gesundheitswesen zu sen­ken, denn die Nachtarbeit führt zu Bluthochdruck, MagenDarmerkrankungen und psy­chi­sche Erkrankungen. Die Aufteilung des Arbeitgeber/​Arbeitnehmeranteils der CDU/​FDP Regierung bei der Krankenversicherung passt ja dann auch wie die Faust aufs Auge, oder?

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