Facebook oder die Amnesie in der Wurstfabrik

Von | 20. August 2011

Da hat Thilo Weichert, der obers­te Datenschützer in Schleswig-Holstein, zusam­men mit sei­nem Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz ja ges­tern eine rich­tig schö­ne Welle los­ge­tre­ten. Die Reaktionen im Netz sind über­wie­gend kri­tisch, Weltfremdheit und Wirtschaftsfeindlichkeit wird Weichert gern und häu­fig vor­ge­wor­fen. Die Artikel sind Legion und mit­tels einer Suchmaschine, deren Nutzer er frü­her bereits ein­mal als „dumm” abqua­li­fi­zier­te, leicht zu fin­den.

Swen Wacker geht in sei­nem Beitrag für das Landesblog bereits dar­auf ein, dass das ULD SH im wesent­li­chen bestehen­de Gesetze inter­pre­tiert und anwen­det. Er führt zu die­sem Thema auch bereits die Reaktionen aus der Landespolitik an, auf die ich an die­ser Stelle gern noch ein­mal näher ein­ge­hen möch­te. Otto von Bismarck wird das fol­gen­de Zitat zuge­schrie­ben: „Gesetze sind wie Würste, man soll­te bes­ser nicht dabei sein, wenn sie gemacht wer­den.” Dass man aber Mitarbeiter der Wurstfabrik ist, das soll­te man dann doch lie­ber eben­falls nicht ver­ges­sen.

Dr. Michael von Abercron, CDU:

Bevor über Bußgeldverfahren gere­det wer­de, sol­le aller­dings nach einem recht­lich sau­be­ren Weg gesucht wer­den, der vor jede Datenweitergabe den Erlaubnisvorbehalt des Nutzers stel­le.

Das ist in der Tat ein span­nen­der Ansatz. Der Landtag hat 2000 mit dem Landesdatenschutzgesetz – also zu Zeiten von Rot-Grün – recht­lich sau­ber in § 11, Absatz 1 fest­ge­legt, dass die Verarbeitung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zuläs­sig ist, wenn (und nur wenn):

  1. die oder der Betroffene ein­ge­wil­ligt hat,
  2. die­ses Gesetz oder eine ande­re Rechtsvorschrift sie erlaubt,
  3. sie zur recht­mä­ßi­gen Erfüllung der durch Rechtsvorschrift zuge­wie­se­nen Aufgaben der daten­ver­ar­bei­ten­den Stelle erfor­der­lich ist oder
  4. sie zur Wahrung lebens­wich­ti­ger Interessen der betrof­fe­nen Person erfor­der­lich ist.

All die­se Voraussetzungen sind nicht gege­ben, wenn ein Benutzer, der bei Facebook ange­mel­det ist, auf eine Seite surft, von der er vor­her nicht wis­sen kann, dass dort ein „Gefällt mir”-Button sei­nen Besuch der Seite an Facebook über­mit­telt: In die­se Datenübermittlung hat der Benutzer gegen­über dem Betreiber der Seite nicht ein­ge­wil­ligt (sie­he dazu auch § 12), sie ist weder durch Gesetz oder ande­re Rechtsvorschrift erlaubt, Facebook hat kei­ne durch Rechtsvorschrift zuge­wie­se­ne Aufgaben der Datenverarbeitung und sie ist zur Wahrung lebens­wich­ti­ger Interessen der betrof­fe­nen Person nicht erfor­der­lich.

Dr. von Abercron wünscht also, dass aus der Verpflichtung eines Anbieters, vor der Bearbeitung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten die Einhaltung die­ser Maßgaben sicher­zu­stel­len, die Maßgabe wird, vor der Einleitung eines Bußgeldverfahrens bei Verstoß, den Anbieter doch freund­lichst dazu aufzufordern,seinen gesetz­li­chen Verpflichtungen nach­zu­kom­men, sich gemein­sam mit ihm Gedanken dar­über zu machen, wie er das denn umset­zen könn­te.

Da er ja kaum den Landesdatenschutzbeauftragten dazu auf­for­dern möch­te, Verstöße gegen die gel­ten­de Rechtslage zu igno­rie­ren – kurz: sei­nen Amtspflichten nicht nach­zu­kom­men – dür­fen wir jetzt alle ganz gespannt auf einen ent­spre­chen­den Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion zum Landesdatenschutzgesetz war­ten.

Peter Eichstädt, SPD:

Statt mit hohen Geldstrafen zu drohen,würden wir aller­dings zunächst auf Aufklärung und wei­te­re Förderung der Medienkompetenz set­zen.

Auch bezüg­lich die­ser Forderung sei auf das Landesdatenschutzgesetz ver­wie­sen, die­ses Mal § 44, Absatz 1. Unmissverständlich heißt es in dort:

(1) Ordnungswidrig han­delt, wer ent­ge­gen den Vorschriften die­ses Gesetzes per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die nicht offen­kun­dig sind,

  1. erhebt, spei­chert, zweck­wid­rig ver­ar­bei­tet, ver­än­dert, über­mit­telt, zum Abruf bereit­hält oder löscht,
  2. abruft, ein­sieht, sich ver­schafft oder durch Vortäuschung fal­scher Tatsachen ihre Übermittlung an sich oder ande­re ver­an­laßt.

Ordnungswidrig han­delt auch, wer anony­mi­sier­te oder pseud­ony­mi­sier­te Daten mit ande­ren Informationen zusam­men­führt und dadurch die Betroffene oder den Betroffenen wie­der bestimm­bar macht oder wer sich bei pseud­ony­mi­sier­ten Daten ent­ge­gen den Vorschriften die­ses Gesetzes Zugriff auf die Zuordnungsfunktion ver­schafft.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahn­det wer­den.

Das Gesetz sieht an die­ser Stelle eine wei­te­re Aufklärung nicht vor. Das wäre auch ganz unge­wöhn­lich, denn übli­cher­wei­se gilt die Regel, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wie Medienkompetenz den Internetnutzer befä­hi­gen soll, dass er bereits vor dem Aufruf einer Webseite erken­nen kann, dass sie einen „Gefällt mir”-Button erhält, erschließt sich dem Autoren eben­falls nicht. Aber alles das wird die SPD-Fraktion sicher­lich im Rahmen eines nun erwart­ba­ren Änderungsantrags zum Gesetz erläu­tern, mit dem sie Aufklärungspflichten vor der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens ein­bau­en und nöti­ge Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz beschrei­ben möch­te.

Ingrid Brand-Hückstädt, FDP:

Ich bin erstaunt über die for­sche Ankündigung des Datenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert. Gegen schles­wig-hol­stei­ni­sche Webseitenbetreiber ord­nungs­recht­lich vor­ge­hen zu wol­len, soll­ten die­se ihre Fanpages oder die soge­nann­ten ‚Social-Plugins’ nicht ent­fer­nen, erscheint mir zum jet­zi­gen Zeitpunkt unver­hält­nis­mä­ßig.

Der Autor hin­ge­gen ist erstaunt, dass die selbst­er­klär­te Rechtsstaatspartei FDP es unver­hält­nis­mä­ßig und erstaun­lich fin­det, dass eine staat­li­che Einrichtung sich dar­um küm­mert, dass die Gesetze eines Landes – die sie übri­gens nicht selbst beschlos­sen hat – auch umge­setzt wer­den. Weder die Regeln noch die vor­ge­se­he­ne Bewehrung mit einem Bußgeld hat sich das ULD SH aus­ge­dacht, son­dern sie sind Beschlussfassung des Parlaments, dem auch Frau Brand-Hückstädt ange­hört. Weil sicher auch sie weiß, wie der Gesetzeslage abzu­hel­fen ist, kön­nen wir alle einem Änderungsantrag der FDP ent­ge­gen sehen, der dann ver­hält­nis­mä­ßi­ge Verfahrensregeln für den Umgang mit den nach Rechtslage bestehen­den Ordnungswidrigkeiten defi­niert.

Thorsten Fürter, Bündnis 90/​Die Grünen:

So alar­mie­rend die tech­ni­sche und recht­li­che Bewertung des ULD ist, erfor­dert sie doch eine dif­fe­ren­zier­te und maß­vol­le Vorgehensweise hin­sicht­lich der Konsequenzen. Die Forderung ist rich­tig, im Hinblick auf alle öffent­li­chen BetreiberInnen sol­cher Seiten. Diese dür­fen die Daten der NutzerInnen nicht zu Werbezwecken in die Hände von Facebook trei­ben. Das gilt auch für die Seiten, die von der Landesregierung betrie­ben wer­den. Wer die­se Seiten auf­ruft, darf davon aus­ge­hen, dass alles nach Recht und Gesetz abläuft. Geschieht das nicht, muss der Stecker gezo­gen wer­den.

Auch pri­va­ten BetreiberInnen von Fanseiten Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro in Aussicht zu stel­len, ist aber der fal­sche Weg. Die Problematik muss für die­se anders gelöst wer­den. Hier ist die Politik der rich­ti­ge Adressat, um sich für den Schutz der Persönlichkeitsrechte der NutzerInnen im Internet auf inter­na­tio­na­ler Ebene ein­zu­set­zen.

Darf man aus die­ser Äußerung von Thorsten Fürter schlie­ßen, dass er zu der Einschätzung gelangt ist, Rot-Grün habe im Jahre 2000 ein Gesetz ver­ab­schie­det, das kei­ne dif­fe­ren­zier­te und maß­vol­le Vorgehensweise vor­sieht? Immerhin erscheint es auch in die­sem Fall so, dass die Grünen dem­nächst einen Änderungsantrag vor­le­gen wer­den, der zumin­dest eine unter­schied­li­che Behandlung von öffent­li­chen und pri­va­ten Webseiten regelt – und der es damit wohl als akzep­ta­bel ansieht, dass auf pri­vat betrie­ben Webseiten nied­ri­ge­re Ansprüche an die Behandlung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten gestellt wer­den als auf öffent­li­chen. Vermutlich, weil Privatpersonen eher als öffent­li­chen Stellen zuge­stan­den wer­den kann, mit sol­chen Daten per se ver­ant­wor­tungs­vol­ler umzu­ge­hen. Der letz­te Satz der Aussage Fürters bestärkt dann noch ein­mal die Erwartungshaltung, dass die Grünen in Kürze poli­tisch tätig wer­den.

Anke Spoorendonk, SSW:

Als nor­ma­le Nutzer wis­sen wir nicht, was alles in den Kulissen pas­siert, wenn wir auf einen Knopf im Internet drü­cken. Deshalb ist es gut, dass wir einen beson­ders enga­gier­ten Datenschutzbeauftragten haben, der infor­ma­ti­ons­hung­ri­gen Internetkonzernen wie Facebook und Google genau auf die Finger schaut. Mit sei­nem heu­ti­gen Paukenschlag hat Thilo Weichert auf jeden Fall dafür gesorgt, dass die Schattenseite die­ses klei­nen unauf­fäl­li­gen „Gefällt mir”-Knopfs und der Facebook-Fanseiten mög­lichst vie­len Menschen bewusst wird. Ob nun ein dra­ko­ni­sches Bußgeld oder ande­re Maßnahmen am bes­ten geeig­net sind, der­ar­ti­gen Datenmissbrauch zu ver­mei­den, wer­den wir im zustän­di­gen Innenausschuss des Landtages noch näher erör­tern müs­sen.

Dem SSW kann man nur anra­ten, sich für Internetthemen tech­ni­sche Kompetenz in die Fraktion zu holen. Auch wenn Anke Spoorendonk die größ­te Zurückhaltung bei der Kritik Weicherts auf­weist, so scheint ihr nicht ganz klar zu sein, dass die Kritik sich dar­an ent­zün­det, „was alles in den Kulissen pas­siert,wir auf einen Knopf im Internet drü­cken.” Der letz­te Satz kann außer­dem in Richtung eines etwas schwam­mi­gen Verständnisses des Zusammenspiels zwi­schen Legislative, Exekutive und Jurisdiktion (miss)verstanden wer­den. Vielleicht wäre es bes­ser gewe­sen, der SSW hät­te sich, wie die Linkspartei und frei nach Dieter Nuhr, zu die­sem Thema ein­fach ein­mal nicht geäu­ßert.

Schlusswort

Sollte die­ser Beitrag den Eindruck von gewis­ser Häme und Sarkasmus erwe­cken, so ist das nicht ganz falsch. Es ist eini­ger­ma­ßen uner­träg­lich, wie sich Vertreter eines Landesparlaments anma­ßen, ihren Landesdatenschutzbeauftragten öffent­lich zu beleh­ren und zu maß­re­geln, der ledig­lich Gesetze anwen­det, die die­ses Parlament beschlos­sen hat. An die Stelle not­wen­di­ger Selbstkritik und der Fragestellung, ob man viel­leicht tech­ni­sche und recht­li­che Zusammenhänge im unbe­strit­ten kom­pli­zier­ten und kom­ple­xen Bereich der staat­li­chen Regulierung von Persönlichkeitsrechten falsch ein­ge­schätzt hat, tritt der Fingerzeig auf Thilo Weichert und der Ruf „Haltet den Dieb!” Daran ändern auch die pflicht­ge­mäß ein­ge­streu­ten Äußerungen der Wertschätzung sei­ner Arbeit nichts.

Wenn die Würste stin­ken, dann müs­sen neue gemacht wer­den. Der Lebensmitteltester kann dafür aller­dings nichts.

18 Gedanken zu “Facebook oder die Amnesie in der Wurstfabrik”:

  1. Jan Strunk

    Vorab: In der Tendenz stim­me ich dem Beitrag zu. Insbesondere, soweit es die Kritik an den wohl­fei­len, aber z.T. kennt­nis­frei­en ver­ba­len poli­ti­schen Betroffenheitsreflexen betrifft.

    Allerdings: Ganz so ein­fach ist das Ganze dann auch wie­der nicht.

    Das fängt schon damit an, dass auf die meis­ten der betrof­fe­nen Facebook-Fanpage-Seiten gar nicht nicht das ange­spro­chene­ne und von den Kritisierten geschaf­fe­ne LDSG SH anzu­wen­den ist (weil die Anbieter näm­lich kei­ne öffent­li­chen Stellen des Landes sind), son­dern Bundesrecht (also grund­sätz­lich das BDSG) gilt. Konkret stützt das ULD sei­ne Rechtsauffassung im wesent­li­chen zudem auf Bestimmungen des Telemediengesetzes, nament­lich die Bestimmung des § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 TMG. Diese „Würste” sind also tat­säch­lich in einer ande­ren „Wurstfabrik” pro­du­ziert wor­den…

    Und ob tat­säch­lich in allen durch die Mitteilung ange­pran­ger­ten Sachverhalten die gesetz­li­chen Voraussetzungen vor­lie­gen, die das ULD fest­ge­stellt hat (und die sein Eingreifen über­haupt erst recht­fer­ti­gen), ist an meh­re­ren Stellen und Tatbestandsmerkmalen durch­aus dis­kus­si­ons­wür­dig. Ich will das inhalt­lich juris­tisch hier nicht im Detail ver­tie­fen. Dafür gibt es ande­re Orte.

    Aber es steht eben m.E. gera­de nicht so zwei­fels­frei fest, dass sich alle Fanpage-Betreiber tat­säch­lich in der vom ULD unter­stell­ten Weise rechts­wid­rig ver­hal­ten!

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    1. Oliver Fink

      Danke für den Hinweis, dass das Landesdatenschutzgesetz tat­säch­lich nur für den öffent­li­chen Bereich gilt (§ 3). Das hat­te ich bei der Erstellung des Artikels tat­säch­lich größ­ten­teils aus dem Auge ver­lo­ren. Das ändert aller­dings grund­sätz­lich nichts an der Kritik, wie Du ja auch selbst im 1. Absatz schreibst…

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  2. Juergen Kuehner

    Kurz und knapp: guter Artikel. Es scheint mir in den letz­ten Jahren eh so vor­zu­kom­men, dass Datenschutzbeauftragte, Verbraucherschützer unnö­tig und in einem bis­her nicht gekann­ten Ausmaß „ange­macht” und oft zu unrecht kri­ti­siert wer­den. Vielleicht täuscht aber nur mein Eindruck

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    1. Oliver Fink

      Die Datenübertragung fin­det auch dann statt, wenn man „den Daumen” gar nicht benutzt, er also ledig­lich ange­zeigt wird. Genau dar­um geht es ja.

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  3. Dieter Hoogestraat

    Könnte es viel­leicht sein, lie­ber Oliver, dass es sich beim Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holsteins sowie beim Telemediengesetz nicht um jene Regelwerke han­delt, die Moses einst vom Berg Sinai mit­ge­bracht hat, son­dern um fehl­ba­res Menschenwerk, das in die­sem Fall auch noch zu einer Zeit ent­stan­den ist, als die Fragestellungen, auf die es nun ange­wandt wer­den soll, noch gar nicht abzu­se­hen waren, und dass die ver­meint­lich zurück­hal­ten­de Reaktion der LandespolitikerInnen damit zusam­men­hängt, dass die­se sich die­ses Umstandes bewusst sind und sich nicht vor den Karren eines Mannes span­nen las­sen wol­len, der sich m. E. als Eiferer gebär­det, der trotz sei­ner Position bereit ist, die­sen Umstand zu igno­rie­ren? Kann das viel­leicht sein?

    Wenn du da jetzt Häme her­aus­hörst: Sorry! Aber du machst es dir zu leicht.

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    1. Juergen Kuehner

      Das ist kei­ne Zurückhaltung; wie oben bestä­tigt: schie­re Unwissenheit. Die Kritik am ULD ist doch schon völ­lig falsch adres­siert. Facebook ist doch ganz klar in der Pflicht, ich weiß auch nicht, war­um der hier „unge­scho­ren” davon kommt. Die Kommunikation mit FB scheint ja kata­stro­phal zu sein, kei­ne Ansprechpartner, Igonoranz gegen­über Behörden.Wenn man das TMG geän­dert wis­sen möch­te, dann wäre der Gesetzgeber gefor­dert. Auch hier ist das ULD außen vor. 

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    2. Oliver Fink

      Mir ging es in die­sem Artikel nicht dar­um, ob Thilo Weichert Recht rich­tig ver­fährt oder nicht. Dass ich sei­ne Auffassung nicht vor­be­halt­los tei­le, könn­te man unter ande­rem auch dar­aus able­sen, dass ich im ein­lei­ten­den Absatz auf die Auseinandersetzung mit Jeff Jarvis ver­linkt habe.

      Auch, dass es sich bei der Thematik um einen „unbe­strit­ten kom­pli­zier­ten und kom­ple­xen Bereich” han­delt, habe ich bereits im Artikel kon­sta­tiert. Was mich mas­siv stört, ist die Tatsache, dass sämt­li­che Äußerungen der Fraktionen die Tatsache igno­rie­ren, dass sie ein gerüt­telt Maß Verantwortung dar­an tra­gen, dass die recht­li­che Situation so ist, wie sie ist.

      Darüber hin­aus: Wenn Weichert Verstöße gegen bestehen­de Gesetze kennt und nicht dage­gen angeht, wäre dann sei­ne Position und die dazu­ge­hö­ri­ge Einrichtung nicht abgän­gig? Oder soll er nach eige­nem Gusto ent­schei­den dür­fen, wel­che Verstöße gegen bestehen­de Gesetze er ein­fach ein­mal nach Lust und Laune nicht ver­folgt? Gerade, wer so etwas for­dern soll­te, stellt ent­we­der den Rechtsstaat zur Disposition oder macht es sich tat­säch­lich ein­fach zu leicht.

      Damit ist eine von mir durch­aus wahr­ge­nom­me­ne Abneigung Weicherts gegen bestimm­te US-ame­ri­ka­ni­sche Konzerne noch nicht gerecht­fer­tigt. Damit ist auch nicht gesagt, man dür­fe sei­ne Haltung nicht kri­ti­sie­ren. Aber gera­de für die oben ange­führ­ten Protagonisten wäre viel­leicht ein wenig mehr Demut und Zurückhaltung ange­mes­sen gewe­sen.

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      1. Dieter Hoogestraat

        Gerade die von dir ein­ge­for­der­te Einsicht in die eige­ne Verantwortung dürf­te bei den Damen und Herren Politikern zu den eher vor­sich­ti­gen Stellungnahmen geführt haben.

        Natürlich soll Thilo Weichert nicht über bestehen­des Recht hin­weg­se­hen. In der gege­be­nen Situation hät­te er jedoch jeder­zeit die Möglichkeit (gehabt), die Politik auf das offen­sicht­li­che Missverhältnis zwi­schen Recht und geleb­ter gesell­schaft­li­cher Realität hin­zu­wei­sen.

        Er, der die­je­ni­gen, in deren Interesse er arbei­ten soll, bereits als „dumm” bezeich­net hat, wähl­te jedoch einen ande­ren Weg. Einen Weg, der zwar für viel Unsicherheit sorgt, ihm jedoch gehö­rig Aufmerksamkeit ein­bringt. Und das an einem Tag, an dem sich beim 2. Kieler Barcamp rund 300 netz­af­fi­ne Menschen — vie­le davon nicht ganz ohne Einfluss — im Wissenschaftszentrum tra­fen; schluss­end­lich hiel­ten zwei sei­ner Mitarbeiter dort selbst eine Session. Glaubst du, dass die­ser Weg noch etwas mit Recht zu tun hat? Für mich sieht es eher so aus, als sei Recht hier nur ein Vehikel zur per­sön­li­chen Profilierung in einem eben­so per­sön­li­chen Kreuzzug gegen die post­mo­der­ne Öffentlichkeit. Die PolitikerInnen, die du zitierst, sind da umsich­ti­ger.

        Sorry noch­mals für den Ton in mei­nem ers­ten Kommentar, Oliver. Mir machen Menschen wie Thilo Weichert schlicht gro­ße Angst. Ich darf das viel­leicht mit ‚nem Glas Wein mal wie­der gut machen?!

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        1. Oliver Fink

          Lieber Dieter, ich habe mich nicht per­sön­lich ange­grif­fen gefühlt. Insofern besteht kei­ne Notwendigkeit, dass Du mit einem Glas Wein etwas wie­der gut­machst. Aber ich kom­me den­noch gern bei Gelegenheit auf die­ses Angebot zurück.  ;-)

          Inhaltlich sind wir ver­mut­lich gar nicht so weit aus­ein­an­der, wie Du annimmst. Ich habe die Stellungnahmen der Politik aller­dings als nicht so „vor­sich­tig” emp­fun­den, son­dern eher so, dass die eige­ne Verantwortung ent­we­der nicht erkannt oder aber weit von sich gewie­sen wur­de.

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          1. Dieter Hoogestraat

            Was die juris­ti­sche Einschätzung angeht, ste­hen wir zwar sehr dicht bei­ein­an­der, lei­ten aber unter­schied­li­che Notwendigkeiten dar­aus ab. Für mich ist Thilo Weicherts Vorgehen sehr bedenk­lich. Und aus die­ser Tatsache ent­steht auch unse­re jewei­li­ge Interpretation der PolitikerInnen-Aussagen, die unter­schied­li­cher kaum sein könn­te. Lass uns die­ses Spannungsfeld nicht klei­ner reden als es ist. Die Debatte wird uns bestimmt noch etwas beglei­ten. (Und sei es beim Glas Wein.)

          2. Oliver Fink

            Für mich ein völ­lig unge­wohn­tes Gefühl: In der Regel läuft es für mich übli­cher­wei­se in sol­chen Diskussionen dar­auf hin­aus, dass ich Haue bekom­me, weil ich bestimm­te Sachzwänge in der Politik beschrei­be und die sich dar­aus ablei­ten­den Verhaltensweisen der Politiker unab­hän­gig von ihrer Couleur ver­tei­di­ge oder zumin­dest recht­fer­ti­ge. Hier ist es nun ein­mal anders. Aber ich kom­me damit klar.  :)

            Und auf das Glas Wein läuft es jetzt schein­bar unver­meid­lich hin­aus. Ich freue mich dar­auf – eben­so wie auf die wei­te­re Debatte.

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  6. Volker Thomas

    Glückwunsch! Ein — trotz der iro­ni­schen Note — auf­klä­ren­der Artikel!
    Es geht ja nicht allein um die Sache selbst, also das Petitum des ULD, es geht um den Umgang hier­mit. Und da kann es doch wohl kei­nen ernst­haf­ten Zweifel dar­an geben, dass sei­tens des ULD der Finger in eine Wunde gelegt wur­de, die von Verstößen gegen eine gesetz­li­che Regelung geschla­gen wur­de.  Oliver Finkgeht es in ers­ter Linie um die Frage, wie die Parteien/​Fraktionen damit umge­hen. Insofern habe ich den Eindruck, dass Werner Kindsmüller die­ses Problem offen­kun­dig nicht ver­stan­den hat oder nicht ver­ste­hen woll­te. Und eben­so geht der Schlag gegen den „Eiferer” völ­lig dane­ben, weil das Thema ver­fehlt wird. 

    Insofern ist es ein Beitrag zur Aufklärung über die unter­schied­li­chen Aufgaben von Judikative, Exekutive und Legislative. Möglicherweise, Oliver Fink hat mehr­fach aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, wer­den die Fraktionen ja schon bald die gesetz­li­che Grundlage für das Handeln des ULD ändern. Bis dahin ist es ver­fehlt, mit dem Finger auf den ULD zu zei­gen und tat­säch­lich eine ande­re Sachauffassung (die selbst­ver­ständ­lich legi­tim ist) zu mei­nen.
    Volker

    Reply
  7. Martin

    Hallo Oliver,

    super Artikel!

    Nun stellt sich aber die Gretchenfrage, in wel­che Richtung Datenschutz-Recht sei­tens der Politik wei­ter zu ent­wi­ckeln wäre:

    Richtung a: Facebooks kri­mi­nel­les Treiben end­lich wirk­sam unter­bin­den zu kön­nen?
    Richtung b: Facebooks kri­mi­nel­les Treiben zu lega­li­sie­ren?

    Meine These: Facebooks Treiben ist struk­tu­rell unver­ein­bar mit Rechtstaatlichkeit, Demokratie und Diskursfreiheit, denn Facebook bestimmt die Regeln. Es stellt sich die Frage, wel­che Funktion Datenschutz in west­li­chen Demokratien und Rechtstaaten eigent­lich hat bzw. in Zukunft haben soll­te. Nur in den kom­ple­xes­ten Staaten die­ser Welt gibt es das, was in Deutschland spe­zi­ell als „Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbstbestimmung” for­mu­liert wur­de. Ein Grundrecht ist unver­äu­ßer­lich, auch die Datenschutzspacken kön­nen auf ihre Grundrechte nicht ver­zich­ten.

    Besten Gruß
    Martin

    Reply
    1. Oliver Fink

      Ja, Martin, die­se Frage stellt sich durch­aus. Ich den­ke, die Problematik ist in fol­gen­dem Artikel von Thomas Stadler bereits sehr gut ange­ris­sen: http://www.internet-law.de/2011/08/wie-geht-es-weiter-mit-dem-datenschutz.html

      Folgende Zitate zei­gen bei­spiels­wei­se beden­kens­wer­te Positionen auf:„Die Politiker und die Datenschutzbeauftragten ver­wei­gern sich der Einsicht, dass das gel­ten­de Datenschutzrecht im Internet weit­ge­hend nicht mehr funk­tio­niert und sei­ne kon­se­quen­te Anwendung dazu füh­ren wür­de, dass deut­sche Nutzer noch nicht ein­mal eine Website bei einem Massenhoster unter­hal­ten könn­ten.  Das Netz funk­tio­niert in Europa nur des­halb noch weit­ge­hend rei­bungs­los, weil sich die meis­ten Akteure in still­schwei­gen­dem Einvernehmen ent­schlos­sen haben, das gel­ten­de Datenschutzrecht zumin­dest in Teilen zu igno­rie­ren.”

      „Das welt­wei­te Netz wird sich nicht ins­ge­samt den euro­päi­schen Datenschutzmaßstäben unter­wer­fen. Eine sol­che Annahme ist illu­so­risch.”

      „Wenn die skiz­zier­te Schieflage des Datenschutzrechts und ihrer Anwendung besei­tigt wer­den soll, wird es nötig sein, eini­ge hei­li­ge Kühe zu schlach­ten. Die Alternative besteht dar­in, wie bis­her mit einem pra­xis­un­taug­li­chen Datenschutzrecht wei­ter zu machen, das zwangs­läu­fig miss­ach­tet wird.”

      „Die aktu­el­le Diskussion fin­det bis­lang noch in schwarz-weiß statt. […] Es ist des­halb höchs­te Zeit, etwas Farbe ins Spiel zu brin­gen. […] Das Datenschutzrecht steht vor einem Paradigmenwechsel, auch wenn das noch nicht alle erkannt haben und vie­le auch nicht wahr haben wol­len.”

      Ich emp­feh­le die Lektüre des gesam­ten Artikels aus­drück­lich, auch wenn ich nicht jede Position tei­le. Er ist in jedem Fall eine gute Grundlage, die eige­ne Meinung zu prü­fen.

      In der Tat ist in der Debatte um den Datenschutz im Internet mit Schwarz-Weiß-Denken nichts zu gewin­nen. Einerseits muss sicher­ge­stellt blei­ben, dass auch gro­ße, mul­ti­na­tio­na­le Konzerne sich an gel­ten­des Recht hal­ten, ande­rer­seits muss die­ses Recht prak­ti­ka­bel blei­ben und darf die Realität nicht aus­blen­den. Einfache Antworten sehe ich nicht, allen­falls die gute Chance, ange­sichts des Vorstoßes Weicherts in eine Debatte ein­zu­stei­gen, deren Ausgang mir noch völ­lig offen erscheint.

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