Facebook: Viel Lärm um Nichts

Von | 6. Oktober 2011

Nicht weni­ge Menschen wür­den in ein, zwei Jahren gern so eine Presseerklärung vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) lesen wol­len:  

Beanstandungsfreier Betrieb von Facebook ab sofort mög­lich — Facebook setzt Forderungen der Aufsichtsbehörden um

Seit August 2011 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) mit Facebook Gespräche über die erfor­der­li­chen Änderungen zum geset­zes­kon­for­men Einsatz von Facebook geführt. Hintergrund dafür bil­de­te der ent­spre­chen­de Beschluss der Aufsichtsbehörden der Länder zur daten­schutz­kon­for­men Ausgestaltung der Facebook-Reichweitenanalyse.

Sein Hamburger Kollege hat­te sich so jüngst zu Google Analytics geäu­ßert

Hört man sich das Interview an, das Herr Weichert am 4. Oktober dem NDR gege­ben hat, dann kommt man eher zu dem Schluss, dass da jemand nicht mit Facebook Gespräche füh­ren, son­dern in einen Kampf zie­hen möch­te. Es geht offen­sicht­lich nicht um Änderung des Verhaltens der Fan-Seiten oder der „Gefällt-mir-Buttons“. Er möch­te sie ein­fach gar nicht: „In ein paar Monaten“ möch­te der Kieler Datenschützer näm­lich den Streit mit Facebook  „gewon­nen und zumin­dest Schleswig-Holstein Fan-Seiten-frei haben“, hat er dem NDR gesagt (ab 2′30″). Das alles, wie gesagt, nicht nach lan­gen, aber frucht­lo­sen Gesprächen in Kiel und Irland, son­dern nach 6 Wochen Schaulaufen in den Medien. 

Es mutet schon ein wenig merk­wür­dig an, wenn der Chef einer Behörde, mag sie noch so unab­hän­gig sein, einen „Streit“ mit jeman­den gewin­nen möch­te, indem er sich mit Dritten strei­tet. Aber er ist da kon­se­quent — dafür schätzt man ihn ja auch — und zieht das durch. Seine Behörde will nun, nach­dem sie in den letz­ten Wochen mit Behörden und Verbänden in Schleswig-Holstein via Presseerklärung kom­mu­ni­zier­te, mit der Staatskanzlei reden und Briefe ver­schi­cken. Wie ange­kün­digt, will er von ihnen ver­lan­gen, „Gefällt mir Buttons“ oder Fan-Seiten zu löschen bezie­hungs­wei­se zu deak­ti­vie­ren. 

Die Kieler Landesregierung will erst­mal abwar­ten. Gute Idee, sie hat kein Bußgeld zu erwar­ten. Der ULD kann „nur“ bean­stan­den. Zuvor muss er „die öffent­li­che Stelle zur Stellungnahme inner­halb einer von ihm zu bestim­men­den Frist auf­for­dern“. Da der ULD mit der Feststellung von Mängeln und der Beanstandung „Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und zur sons­ti­gen Verbesserung des Datenschutzes“ ver­bin­den soll, kann man schon gespannt sein auf die Konstruktivität der Formulierung. 

Die IHK hat sich, wie ich neu­lich schon schrieb, auf eine Klage ein­ge­stellt. Aber auch dort wird man sich mit der Klärung gedul­den müs­sen, den Unternehmen wird sicher zunächst die Gelegenheit zur Stellungnahme ermög­lichst. 

Ein ziel­ori­en­tier­ter Beschluss der Datenschützer von Bund und Ländern, („fol­gen­de Vorgaben aus dem TMG zu beach­ten“) wie ihn der Düsseldorfer Kreis den Hamburger Datenschützern bei Google Analytics mit auf dem Weg gab, gibt es dies­mal nicht. Auch hier hat man den Eindruck, es gin­ge nicht um Lösung, son­dern allein um Öffentlichkeitswirksamkeit. 

Europäisches Datenschutzrecht gilt in ganz Europa, natio­na­les deut­sches Recht in ganz Deutschland. Vor die­sem Hintergrund Schleswig-Holstein Fan-Seiten-frei zu machen ist ein pein­li­ches Ziel am Ende eines pein­li­chen Weges. Auf dem Weg zum Ziel wird bestimmt alles Mögliche pas­sie­ren, nur drei Dinge pas­sie­ren vor­aus­sicht­lich nicht:

  • Facebook, um des­sen Verhalten es dem ULD eigent­lich geht, ist weder invol­viert, noch betrof­fen noch besteht für die Firma anschlie­ßend Anlass, ihr Verhalten zu ändern.
  • Die Facebookbenutzer in Schleswig-Holstein besu­chen wei­ter­hin zig-Millionen Fan-Seiten, die nicht in Schleswig-Holsteinisch behei­ma­tet sind und drü­cken eben­so vie­le Gefällt-mir-Buttons „von außer­halb“.  
  • Die poli­ti­schen Gremien, die sich eigent­lich längst Gedanken über die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts machen soll­ten, wer­den den Hände nicht aus dem Schoß neh­men son­dern dar­auf ver­wei­sen, dass, mal wie­der, Gerichte Dinge klä­ren sol­len, die nicht von Gerichten geklärt wer­den müs­sen: Die Gesetze sind ja nicht unge­nau; sie pas­sen nur nicht zum Zustand der Welt. 

Much Ado about Nothing ist wenigs­tens noch unter­halt­sam. Datenschutztheater kann man das auch nen­nen.

Peter Eichstädt, medi­en- und daten­schutz­po­li­ti­scher Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, fragt also zu Recht, ob die Blauen Briefe wegen Facebook ein klu­ger Weg sind. 

 

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

3 Gedanken zu “Facebook: Viel Lärm um Nichts”:

  1. Thilo Pfennig

    Noch mal zwei ande­re Perspektiven: Zum einen die der Webseitenbetreiber wie Dir. Ich ent­neh­me Deinen Artikeln, dass Du Facebook oder des­sen Funktionen eigent­lich grund­sätz­lich gut fin­dest. Deine pri­mä­re Kritik rich­tet sich auch eher gegen die­je­ni­gen, die Dir das nut­zen ver­mie­sen, als gegen Facebook als die­je­ni­gen, die — sagen wir mal mil­de gesagt „Fehler machen”? Will damit sagen, dass sol­che Perspektiven auch und vor allem einem Eigeninteresse zu ent­sprin­gen schei­nen. Legitim ist das, aber m.E. über­haupt nicht aus­ge­wo­gen.

    Der ande­re Punkt ist, dass Du schreibst „Europäisches Datenschutzrecht gilt in ganz Europa, natio­na­les deut­sches Recht in ganz Deutschland. Vor die­sem Hintergrund Schleswig-Holstein Fan-Seiten-frei zu machen ist ein pein­li­ches Ziel am Ende eines pein­li­chen Weges. ”

    Ganz neben­bei hast Du das Landesdatenschutzrecht ver­ges­sen. Auch hast Du ver­ges­sen, dass es nun mal ledig­lich Landesdatenschutzbehörden gibt und es in Datenschutzangelegenheit somit auch noch nie ein Vorgehen im Gleichschritt. Förderalismus nennt man das. Das Landesdatenschutzgesetz gibt uns hier ande­re Regeln als in ande­ren Bundesländern. Nicht jedes Land hat auch ein Informationsfreiheitsgeetz. Ja ich weiß, auch das ist absurd — wir leben in einem Land und haben doch nicht die glei­chen Rechte. Vielleicht ver­bes­se­rungs­wür­dig aber Fakt. Oder: Ich habe z.Zt. ein Problem mit Amazon — benut­ze es aus Schleswig-Holstein — zustän­dig ist aber der Datenschutzbeauftragte in Luxemburg. Da habe ich noch Glück, weil er ja deutsch ver­steht. Sicher ist das auch Unsinn und als Verbraucher unbe­frie­di­gend. Aber wenn man hier Kritik äußert, dann müss­te man eigent­lich die der­zei­ti­ge Struktur kri­ti­sie­ren und nicht deren Symptome. Außerdem müss­te man fra­gen, ob die Kritik eher der Vielzahl an Problemen im Föderalismus gilt, die durch Unterschiedlichkeit ent­ste­hen. Oder auch: Wollen wir wirk­lich das Gegenteil? Wären z.B. die Facebook-Freunde zufrie­de­ner, wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte so eine Aktion für alle Facebook-Freunde in Deutschland oder ganz Europa gestar­tet hät­te?

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    1. Swen Wacker

      Natürlich dis­ku­tie­re ich aus Eigeninteresse. Ich fin­de die Grundidee des WWW („Everyone’s a publisher”) aber auch gesell­schaft­lich wich­tig und kann mei­ne Meinung daher in mein poli­ti­sches Gebäude ein­bau­en. Was das „ver­mie­sen” angeht, nei­ge ich zu einem Datenschutz, der durch Software und Technik nah beim Nutzer geschieht. Gesetze sol­len mir das ermög­li­chen. Natürlich sol­len Gesetze auch den Datenbesitzer, -lager­hal­ter oder -durch­lei­ter Regeln und Gebote an die Hand geben. Datenschutz ist für mich aber in ers­ter Linie: Daten nicht ent­ste­hen las­sen. Das setzt neben der Technik (mög­lichst im Browser), beim Nutzer (Medien)Kompetenz vor­aus.

      Ich glau­be nicht, dass ich mit den Datenschützern in Kiel inhalt­lich sehr weit aus­ein­an­der bin. Ich bin mit Sicherheit kein Spackeria-Fan. Ich hal­te aller­dings den ein­ge­schla­ge­nen Weg für kom­plett falsch.

      Landesrecht habe ich nicht erwähnt, da sich die hier inter­es­san­te daten­schutz­recht­li­che Fragstellung aus EU- und Bundesrecht ergibt. Wäre sie inhalt­lich (nicht: ver­fah­rens­recht­lich) allein im Landesrecht zu fin­den, hiel­te ich da übri­gens für ver­fehlt. In einem kom­ple­xen Thema mit ver­schwim­men­der Örtlichkeit las­sen sich sol­che Fragen nicht mehr kircht­um­recht­lich regeln. Das wäre ein absur­der Flickenteppich. In https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-verantwortlichkeit.html baut der ULD sei­ne Argumentation klar auf EU-Recht und BDSG auf. Das LDSG-SH ist inso­weit (wohl aber für die Frage, ob der ULD über­haupt Bußgelder ver­hän­gen darf) weit­ge­hend irrel­vant.

      Föderalismus kennt auch den Begriff der Bundestreue. Es wäre völ­lig Lebensfremd, wenn Facebook-Nutzer in Kiel anders behan­delt wer­den als Facebooknutzer in Lüneburg. Ich habe z.B. aus eher nost­al­gi­schen Gründen mei­nen Erstwohnsitz noch in Kiel. Verlegte ich ihn jetzt mel­de­recht­lich nach Lüneburg: Würde das am Landesblog was ändern? Was die zustän­dig Datenschutzbehörde angeht: wohl ja.

      Es gibt sehr wohl das Streben nach Gleichschritt im Föderalismus deut­scher Prägung. Wir haben einen koope­ra­ti­ven Föderalismus, in dem die Länder (und der Bund) dafür sor­gen müs­sen, dass die Unterschiede zwi­schen den Ländern mög­lichst gering sind. „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet” ist das ver­fas­sung­recht­li­che Stichwort. Das ver­bie­tet Alleingänge regio­na­ler Behörden kon­trär zu ande­ren regio­na­len Behörden, wenn kein regio­na­ler Unterschied vor­han­den ist.

      Da, wo ich mir regio­na­le Eigentümlichkeiten nicht ver­stel­len kann (und mag), etwa im Datenschutzrecht im Internet), bin ich in der Tat für einen kla­ren Schnitt zuguns­ten einer Bundesbehörde (was den aktu­el­len Fall angeht, wäre selbst eine Bundesbörde schon fast unter­kom­plex). Dabei ist es in mei­nen Augen irrele­vant, ob mir deren Arbeiten inhal­tich bes­ser gefällt als eine Schleswig-Holsteinische Behörde. Es geht hier um sys­te­ma­ti­sche Fragestellungen. Ich habe das hier im Blog anhand des Beispiels Bildungsföderalismus schon mal the­ma­ti­siert.

      Wo Du Amazon/​Luxemburg anspricht. Die in mei­ne Augen rich­ti­ge Idee wäre, dass ein Bürger „sein” Behördenzentrum auf­sucht (via Web, Telefon oder zu Fuß) und sein Anliegen vor­trägt. Ob sein Begehren dann in Kiel, Berlin oder Luxemburg abge­ar­bei­tet wird, soll­te der Binnenorganisation des Verwaltungs-Komplexes über­las­sen blei­ben und den Bürger nicht mehr inter­es­sie­ren müs­sen. Mit dem ein­heit­li­chen Ansprechpartner als „Verwaltungslotsen” gibt es da ers­te Ansätze. Bis sich so eine Struktur (noch wich­ti­ger: die Denkweise dahin­ter) in der Verwaltung durch­ge­se­tezt hat, sind wir bei­de aber schon in Rente :-)

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  2. Thilo Pfennig

    Also Landesdatenschutzrecht defi­niert ja nicht nur die Bußgelderlaubnis, son­dern auch, dass es den ULD über­haupt gibt. Für mich ist die Rechnung recht sim­pel:

    ULD + Facebook-Fanseiten ille­gal = ULD wird gg. Facebookseiten aktiv.

    Was ich akzep­tie­re ist, dass der ULD anders und schnel­ler agiert als ande­re Landesdatenschützer. Allerdings ist auch gemein­hin bekannt, dass der ULD im Datenschutz tra­di­tio­nell Vorreiter ist und beson­ders tech­nisch kom­pe­tent. Was nicht zuletzt an der Vorreiterrolle Kiels bei der Einführung des Internets in Deutschland lie­gen mag.

    Wir kom­men ja nicht an zwei Grundfragen vor­bei:

    1.) Legal oder Illegal? Wie siehts mit Fanseiten aus.
    2.) Umgang mit Usern/​Fanseitenbetreibern: Ist das ok, muss das so sein, oder gibt es Alternativen ?

    Was ich glau­be die rest­li­chen Datenschützer gera­de tun ist den ULD schön die gan­zen Angriffswellen ent­ge­gen­neh­men und mal abwar­ten was pas­siert. Sollte sich der Wind dahin dre­hen, dass der ULD auf­grund von poli­ti­schen Druck sei­ne Unabhängigkeit ein­ge­schränkt bekommt und zurück­ru­dern muss, wird man ähn­li­che Aktionen blei­ben las­sen. Und auf der ande­ren Seite, wenn der ULD sowohl in der gesell­schaft­li­chen Debatte oder evt. auch vor Gerichten Oberwasser bekommt, wird man zügig nach­zie­hen. Klar posi­tio­niert haben sich die ande­ren Bundesländer bis­her nicht. Ich fin­de das Vorgehen des ULD da auch sehr mutig — und wenn es spä­ter Klarheit geben wird, wird das sicher dem ULD zugu­te zu hal­ten sein.

    Außer Konkurrenz stellt sich für mich die Frage von Sinn und Unsinn von Facebook und Gefahren. In mei­nen Augen ist Facebook eine Datenschutz-Katastrophe, mit oder ohne lega­len Facebook-Fanseiten. Ein Monopolist in so einem daten­schutz­sen­si­blen Bereich birgt höchs­te Gefahren.
    Ich selbst betrei­be auch Blogs und kom­me bis­her ganz ohne Facebook aus. Ich mache ein wenig Google+ aber eher identi.ca/Twitter, weil es simp­ler und unbe­denk­li­cher ist. Facebook hat einen ziem­li­chen Feature-Overload und rie­si­ge Abgründe für unbe­darf­te User. Ich sehe schon jetzt eine Menge wei­te­rer ver­harm­lost aus­ge­drück­te „Daten-Pannen” kom­men. Und dann wer­den wie­der alle ganz über­rascht sein, dass Facebook so unsi­cher ist und sol­che Tücken birgt. Aber in Wirklichkeit kann man sich das mit 1+1 zusam­men­zäh­len.

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