DEBATTE – Die IHK zu Facebook

Von | 10. Oktober 2011

Der Konflikt zwi­schen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) und Facebook um den „Gefällt-Mir-Button“ und Fanseiten hat zu kon­tro­ver­sen Diskussionen bei Parteien, Institutionen, Verbänden und Experten, aber auch auf Seiten der Besucher/-innen und Nutzer-/in­nen von Facebook geführt. 

Das Landesblog will nicht nur berich­ten, son­dern auch Platz für Debatten sein. Ich habe des­halb alle Parteien sowie eini­ge Verbände aus Schleswig-Holstein gebe­ten, uns ihre Sicht der Dinge zum Themenkomplex Facebook/​Datenschutz im Landesblog dar­zu­stel­len. Hier der Beitrag des IHK Schleswig-Holstein.

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Die Autorin ist Rechtsreferentin Tina Möller aus der Abteilung Recht und Fair Play der IHK Schleswig-Holstein Stellung. 

 

Die IHK Schleswig-Holstein erach­tet Datenschutz als wich­tig, kri­ti­siert jedoch das Vorgehen des ULD aus ver­schie­de­ner Sicht. 

1) Die Rechtslage ist kei­nes­wegs so ein­deu­tig, wie es der ULD in sei­nem Arbeitspapier und sei­nen Presseerklärungen mit­teilt. Viele Grundannahmen, die der ULD trifft, sind unter Datenschutz-Rechtsexperten äußerst umstrit­ten. Hinzu kommt, dass die bestehen­den Gesetze sich nicht pro­blem­los auf neue tech­ni­sche Entwicklungen anwen­den las­sen. Hier wäre der Dialog mit dem Gesetzgeber der rich­ti­ge Weg, um Rechtssicherheit zu schaf­fen statt Unsicherheit zu ver­brei­ten. 

2) Auch die Art der Vorgehensweise des ULD ist recht­lich äußerst bedenk­lich, da eine behörd­li­che Einrichtung zur sach­li­chen Darstellung in der Öffentlichkeit ver­pflich­tet ist. Dass jedoch ein­zel­ne recht­li­che Annahmen umstrit­ten und juris­tisch nicht ein­deu­tig sind, hat der ULD schlicht ver­schwie­gen. Stattdessen wird eine buß­geld­recht­li­che Verantwortung für Fanpage-Betreiber und „Gefällt mir“-Button trotz unge­klär­ter Rechtslage unter­stellt und hohe Bußgelder ange­droht. 

3) Der ULD erweckt den Eindruck, dass alle dort im Arbeitspapier beschrie­be­nen Datenschutzverstöße auto­ma­tisch ein Bußgeld nach sich zie­hen. Selbst wenn man jeweils einen Datenschutzverstoß anneh­men wür­de, ist der ULD nicht für jeden Fall berech­tigt, ein Bußgeld zu ver­hän­gen. Die recht­li­che Verantwortlichkeit im Sinne einer Ordnungswidrigkeit ist wesent­lich ein­ge­schränk­ter, als es der ULD ver­mit­telt. 

4) Bedenklich ist auch, dass der ULD sei­ner recht­li­chen Überprüfung tech­ni­sche Annahmen zugrun­de gelegt hat, die zwi­schen­zeit­lich von Facebook wider­legt wur­den. Weder im Vorwege noch zum jet­zi­gen Zeitpunkt hat sich der ULD gegen­über Facebook zu den tech­ni­schen Einzelheiten gesprächs­be­reit gezeigt. Dass zwi­schen­zeit­lich ein Treffen zwi­schen bei­den zustan­de kam, ist ledig­lich auf ein Drängen des Innen- und Rechtsausschusses zurück­zu­füh­ren. Eine aktu­el­le Einladung von Facebook nach Irland, um Einblick in die tech­ni­schen Abläufe zu gewäh­ren, schlägt Herr Weichert kate­go­risch aus. 

5) Eine Abstimmung zwi­schen allen Landesdatenschutzbeauftragten in Deutschland ist offen­bar nicht erfolgt. Eine bun­des­weit ein­heit­li­che Vorgehensweise ist nicht erkenn­bar. 

6) Für schles­wig-hol­stei­ni­sche Unternehmen bedeu­tet die­ses punk­tu­el­le Vorgehen des ULD enor­me Wettbewerbsnachteile gegen­über ande­ren Firmen im Bundesgebiet. Insbesondere die sog. Facebook — Fanpages sind für vie­le unse­rer Mitgliedsunternehmen von gro­ßer Bedeutung. Sie bil­den einen wich­ti­gen Vertriebs- und Kommunikationskanal zu ihren Kunden und sind oft schon der ein­zi­ge Kanal im Internet. 

7) Die bestehen­den Gesetzesgrundlagen las­sen lei­der kei­ne ein­deu­ti­ge Rechtseinschätzung in die­sen neu­en daten­schutz­recht­li­chen Fragestellungen zu, wes­halb hier in ers­ter Linie der Gesetzgeber und nicht die Vollzugsbehörden gefragt ist. Die kri­ti­schen Rechtsfragen, die in Bezug auf Facebook dis­ku­tiert wer­den, sind gleich­zei­tig von grund­sätz­li­cher Bedeutung und betref­fen wei­te­re aktu­el­le und mit Sicherheit auch zukünf­tig noch ent­ste­hen­de Angebote und zwar in ganz Deutschland bzw. Europa. An die­ser Stelle ist Rechtssicherheit gefor­dert. 

8 ) Die aus­ge­lös­te Unsicherheit beein­träch­tigt ein not­wen­di­ges posi­ti­ves Innovationsklima in Bezug auf neue tech­ni­sche Entwicklungen bei uns im Lande. 

Dieser Vormarsch hat für sehr viel Verunsicherung bei unse­ren Firmen im Lande gesorgt. Aus die­sem Grund stellt sich die IHK Schleswig-Holstein vor ihre Mitgliedsunternehmen und for­dert den ULD auf, eine Rechtsklärung mit der IHK bei­zu­füh­ren — stell­ver­tre­tend für unse­re Unternehmen in Schleswig-Holstein. Bislang betreibt die IHK zu Lübeck als Schwesterkammer in der IHK Schleswig-Holstein zwei Facebook-Fanpages. Unter ande­rem ist das Angebot „IHK-Ausbildungslotsen“ eine Plattform für alle Jugendliche, die sich über Ausbildung infor­mie­ren wol­len. Auch den „Like it“-Button pla­nen die IHKs in Schleswig-Holstein auf ihrer gemein­sa­men Internetseite www.ihk-schleswig-holstein.de ein­zu­set­zen.

Wir scheu­en auch kei­ne gericht­li­che Auseinandersetzung, um Rechtssicherheit zu erlan­gen. Dabei ste­hen wir nicht auf der Seite von Facebook, son­dern auf der Seite unse­rer Mitgliedsunternehmen.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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