Der Innen- und Rechtsausschuss wird in dieser Legislaturperiode noch eine Änderung des Datenschutzgesetzes beraten. Das Landesdatenschutzgesetz soll, so erläutert die Landesregierung ihren Entwurf, „nicht zuletzt auch durch die zunehmende Nutzung des Internets“ an die geänderten Standards des Datenschutzes angepasst werden. Nebenbei gibt es auch um Anpassungen an das geänderte Bundesdatenschutzgesetz sowie um einige nicht mehr nötige Übergangsregelungen. Der Gesetzesentwurf ist am 24. August 2011 im Landtag in erster Lesung diskutiert worden. Sebastian Maas hatte hier im Landesblog ein paar Eckpunkte des Gesetzesentwurfes vorgestellt. In der Debatte waren Anke Spoorendonk vom SSW, der Sozialdemokrat Peter Eichstädt, Thorsten Fürter von den Bündnisgrünen, die liberale Ingrid Brand-Hückstädt, Dr. Michael von Abercron von der CDU und der linke Heinz-Werner Jezewski grundsätzlich angetan von den Entwurf und schienen gewillt, das LDSG wieder zu einen Vorreiter in Sachen Datenschutz – als solchen empfand man das Gesetz bei seiner letzten großen Novellierung im Jahr 2000 – werden zu lassen. Von Seiten des SSW wurde schon Änderungsbedarf signalisiert. Wir können gespannt sein, ob die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) angestoßene aktuelle Facebook-Debatte zu einer genaueren Sicht auf das Aufgabenspektrum des ULD und die Art der Aufgabenwahrnehmung beim ULD führen wird. Ob also am Ende ein ULD in der Version 1.1 oder ein ULD 2.0 entstehen soll.
Die Fraktionen haben sich im Innen- und Rechtsausschuss darauf geeinigt, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Diese Verbände oder Einzelpersonen sind dafür von den Fraktionen benannt worden (In Klammer jeweils die Fraktionen, die benannt haben – in Schleswig-Holstein gibt es kein abgestimmtes Verfahren bei der Benennung, jede Fraktion benennt, wen sie will).
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert (SSW, CDU, Linke, SPD, FDP, Grüne)
- Hamburgischer Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar (SSW, CDU)
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix (SSW)
- Kommunale Spitzenverbände (Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag, Städteverband Schleswig-Holstein) (SSW, Linke, SPD)
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (SSW)
- Chaos Computer Club (SSW)
- AK Vorratsdatenspeicherung (SSW)
- Dataport (SSW)
- Lorenz-von-Stein-Institut an der CAU, Dr. Sönke Schulz (SSW)
- Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Peter Schaar (CDU)
- Humanistische Union Schleswig-Holstein / Lübeck (Grüne)
- Industrie und Handelskammer Schleswig-Holstein (Grüne)
Falls sich eine Institution berufen fühlt, sich auch zu äußern: Auch wenn es in Schleswig-Holstein nicht üblich ist, wird sich kein Verein oder Verband daran gehindert sehen müssen, seine fundiert vorgetragenen Vorschläge an den Ausschuss zu richten.