Schnüffelsoftware in Schleswig-Holsteins Schulen?

Von | 1. November 2011

Vor ein paar Tagen mach­te die Meldung die Runde, dass EA — eine Firma, die belieb­te Computer-Spiele her­stellt — sei­nen Kunden beim Kauf des neus­ten Computerspiele eine Schadsoftware unter­ju­belt, die den Rechner des Käufers aus­spio­niert – es könn­te ja sein, dass eine nach Meinung der Firma nicht lega­le Version des Spieles instal­liert wäre.

Wer glaubt, dass so etwas nicht mehr über­bo­ten wer­den kann, kennt die Schulbuchverlage und die Kultusbürokratie nicht. Netzpolitik.org berich­tet ges­tern vom einem Vertrag, den die Länder mit der VG WORT und der VG Musikedition abge­schlos­sen haben, in dem die Länder es treu­sor­gend für die Rechteinhaber über­neh­men, die Computer in den staat­li­chen Schulen mit einer „Plagiatssoftware“ nach „digi­ta­len Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimm­ten Werken auf Speichersystemen“ zu durch­stö­bern.

Der Kieler Anwalt Jan A. Strunk hat das ges­tern in sei­nem Blog kur­so­risch recht­lich beleuch­tet und kommt zu dem Schluss: 

Ein inter­es­san­tes Szenario: „Auftragsüberwachung“ von Beamten und öffent­li­chen Stellen in rein pri­va­tem Interesse inklu­si­ve „Sanktionsversprechen“ durch den öffent­li­che Dienstherren, der dabei die (von ihm kaum zu beherr­schen­den) Instrumente der pri­va­ten Auftraggeber ein­setzt.

Die Piratenpartei in Schleswig-Holstein möch­te den „Überwachungsirrsinn“ stop­pen

 

Man kann sich nur an den Kopf fas­sen: Die Schulen haben auf PCs in staat­li­chem Eigentum eine pri­va­te Schnüffelsoftware zu instal­lie­ren, die was auch immer durch­sucht und wem auch immer berich­tet. Meldet sich hier­auf­hin ein Rechteinhaber beim vom Ministerium benann­ten „Ansprechpartner“ und behaup­tet eine Urheberrechtsverletzung, läuft die­ser los, klärt zeit­nah auf und sorgt bei Rechtsverletzungen für „Abhilfe“. Damit nicht genug, unter­wer­fen sich die Länder im auf­op­fern­den Kotau den Verlagen und ver­pflich­ten(!) sich in einem Vertrag mit pri­va­ten Unternehmen, gegen Schulleiter und Lehrkräfte dis­zi­pli­na­ri­sche Maßnahmen ein­zu­lei­ten. Natürlich blei­ben zivil- und straf­recht­li­che Ansprüche der Rechteinhaber unbe­rührt  dop­pelt hält bes­ser. Wer stimmt so etwas zu?

Ich habe heu­te mor­gen Kultusministerium und ULD ange­schrie­ben. Ich möch­te gern wis­sen,

  • ob der Vertrag so beschlos­sen wur­de und umge­setzt wer­den soll, 
  • ob das beschrie­be­ne Verfahren in Schleswig-Holstein mit­be­stim­mungs-, per­so­nal- und dienst­recht­lich mög­lich ist,
  • ob die betrof­fe­nen Personalräte und die Schulträger ein­ge­bun­den wor­den sind, 
  • ob die pri­va­ten Schulträger dem Verfahren zuge­stimmt haben,
  • ob die Vorgaben nach § 6 Nr. 1 schon umge­setzt wor­den sind,
  • ob der „Ansprechpartner“ nach § 6 Nr. 6 schon benannt wur­de und wie er/​sie auf die Aufgabe vor­be­rei­tet wur­de,
  • wie die „Abhilfe“ nach § 6 Nr. 6 kon­kret aus­se­hen soll,
  • ob die auf der Hand lie­gen­den daten­schutz­recht­li­chen und daten­schutz­tech­ni­schen Fragen mit dem ULD und inner­halb des Landesregierung und mit wel­chem Ergebnis erör­tert wor­den sind,
  • was die Software durch­su­chen soll und wem sie wel­che Ergebnisse mel­det,
  • nach wel­chem Modus Schulen aus­ge­wählt wer­den sol­len,
  • wie hoch die bis­he­ri­ge Vergütung (§ 5 Nr. 1) lag,
  • mit wel­cher Begründung die Vergütung von 7.300.000 Euro für das Jahr 2011 auf 9.000.000 EUR für das Jahr 2014 steigt (§ 5 Absatz 1), pro­gnos­ti­ziert doch der Schulbericht 2009 des LRH eine Rückgang der Schülerzahlen an den all­ge­mein­bil­den­den Schulen im Schuljahr 2014/​15 um -11,3 % (gegen­über 2008/​9),
  • mit wel­cher Begründung auf Rückforderungen gegen­über den Rechteinhabern ver­zich­tet wor­den ist, 
  • wes­halb es der Landesregierung ange­zeigt erscheint, für pri­va­te Unternehmen die­se Aufgaben zu über­neh­men,
  • schließ­lich, ob der Vertrag der Hausspitze (Minister, Staatssekretär) zur Billigung oder Kenntnisnahme vor­ge­le­gen hat.
Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

12 Gedanken zu “Schnüffelsoftware in Schleswig-Holsteins Schulen?”:

  1. Bea

    Zwei Sätze schos­sen mir spon­tan durch den Kopf:
    „Bei uns in Schilda.” und „Die Geister, sie ich rief.”

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    1. Swen Wacker

      Zumeist lese ich Meldungen, wo ich mich fra­ge „na, ob das wirk­lich so dicke ist” und nach etwas Recherche fest­stel­le, dass es ganz so dra­ma­tisch nicht zu sein scheint. Hier war es anders­her­um. Bis auf den Begriff des Schultrojaners, den Netzpoltik.org (anfangs) ver­wand­te, ist die Geschichte dort eher zurück­hal­tend beschrie­ben. Wenn man sich die den Vertrag durch­liest, dann kommt man aus dem Wundern nicht mehr raus. So was habe ich in fast 30 Jahren Verwaltungserfahrung noch nicht gese­hen, nicht für mög­lich gehal­ten.

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  3. Likedeel

    Ein guter Bericht, ich bin sehr auf die Antworten auf die von Ihnen gestell­ten Fragen gespannt.

    Lg
    Patrick von den PIRATEN

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    1. Swen Wacker Post author

      Übermorgen im Bildungsausschuss wird es sicher auch Thema sein. Minister Klug wird übri­gens nach­her im SH-Magazin was zum Thema sagen.

      Klar ist, dass er die Software nur ein­set­zen will, wenn das ULD sei­ne Ja gibt. Bleiben noch die Komplexe „Höhe der Zahlungen an die Schulverlage” und (vor­aus­ge­setzt, die Software darf daten­schutz­recht­lich und -tech­nisch ein­ge­setzt wer­den), ob das Dienst-, Personal- und Mitbestimmungsrechtlich über­haupt sein darf.

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  4. Stefan

    Schulen bzw. Schuleinrichtungen sind dem kom­mu­na­len Bereich zuzu­rech­nen.

    Können Ministerien Schulen über­haupt ver­ord­nen, dass sie eine bestimm­te Software ein­set­zen? Für eine Installation der Software müss­te der Eigentümer doch min­des­tens zustim­men. Oder?

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  5. Stefan

    Ich ver­mu­te stark, dass die Antworten auf alle Fragen so lau­ten wird:

    - Ist noch nicht geklärt. Wir prü­fen den Vorgang.

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  6. Heinz-Werner Jezewski

    Bei aller Zustimmung für vie­le Fragen, die gestellt wer­den:

    Ist es denn nicht in Ordnung, wenn staat­li­che Stellen dafür sor­gen, dass sich auf ihren Rechnersystemen aus­schließ­lich lega­le Inhalte befin­den?

    Das bedeu­tet für mich natür­lich nicht, dass sie dies „ohne Rücksicht auf Verluste” mit allen Mitteln durch­set­zen kön­nen. Gerade die Bereiche Mitbestimmung und Datenschutz müs­sen natür­lich sehr sen­si­bel berück­sich­tigt wer­den. Aber das hat der Minister ja offen­bar auch selbst so gefor­dert…

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    1. Swen Wacker Post author

      Ich den­ke, dass nie­mand, auch die Gewerkschaften und Berufsverbände, sich prin­zi­pi­ell gegen Kontrollen aus­spre­chen. Nicht zuletzt sind ja auch Lehrerinnen und Lehrer Empfänger der VG Wort-Gelder für Schulbücher.

      Kritisch ist allein die Art und Weise des Vorgehens. Minister Klug hat sich ges­tern wegen des Datenschutzes klar geäu­ßert. Das mit dem Mitbestimmungsfragen ist in mei­nen Augen noch nicht abschlie­ßend geklärt.

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      1. Heinz-Werner Jezewski

        Da sind wir uns dann ja einig. Die Frage ist nur, muss man das poli­tisch aus­schlach­ten, oder wäre eine sach­li­che Begleitung die­ser Maßnahmen — wie du sie im Artikel zu recht anmahnst — nicht der Sache dien­li­cher?

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        1. Swen Wacker Post author

          Es lau­fen ein­fach zuvie­le höchst unter­schied­li­che Gesichtspunkte durch die­sen Kreuzungspunkt. Deshalb ist er prä­de­sti­niert für poli­ti­schen Krach.
           — Die Lehrkörper hät­te man viel­leicht frü­her und pro­ak­tiv ein­bin­den müs­sen, um ihn mit­neh­men zu müs­sen.
           — In der der Netzpolitischen Szene spiel­te sicher ein gewis­ser Ärger mit, ein Thema fast ein Jahr nicht gese­hen zu haben. Da muss man heu­te halt um so flei­ßi­ger sein.
           — Du hast das Thema digi­ta­le Kopie in einem ande­ren Kommentar ins Spiel gebracht; auch viel zu sel­ten dis­ku­tiert.
           — Der in der Pädagogikszene (ist jeden­falls mein Eindruck) längst nicht aktiv genug gepush­te Bereich Unterrichtsmaterialien -> Curricula spielt mit rein.
           — Mir per­sön­lich stieß eher die „Verpflichtung” gegen­über Dritten/​Privaten, der Staat sol­le sich legal ver­hal­ten und ver­spre­che, das zu über­prü­fen, übel auf. Ich hal­te das für eine Unverschämtheit. Behörden (und ihre Mitarbeiter) ver­hal­ten sich im Zweifel kor­rekt. Das muss ich nicht ohne Anlass über­prü­fen. Und wenn, dann fie­len dut­zen­de ande­re Dinge ein, in der ich eine Schule überprüfen/​benchmarken wür­de, bevor ich rela­tiv bana­len Dinge wie 20 zuviel gefer­tig­te Kopien über­prü­fe — wahr­schein­lich ohne die in mei­nen Augen not­wen­di­ge Struktur und das hier­für not­wen­di­ge Mitarbeiterknowhow für Datenschutzrechtliche Belange zu för­dern. Ich weiß nicht, was die Verhandlungsführer gerit­ten hat, den Verlagen hier sol­che merk­wür­di­ge Versprechungen zu machen.

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