Pfefferspray-Urteil: Polizist freigesprochen

Von | 16. November 2011

Wir hat­ten im Sommer mehr­fach über einen öffent­li­chen Brief, in dem der Kieler Innenminister Klaus Schlie eine Elmshorner Richterin öffent­lich und unter Namensnennung rüg­te, berich­tet. Anlass war die Verurteilung eines Polizisten wegen „gefähr­li­cher Körperverletzung im Amt“ zu einer Geldstrafe. Er hat­te Pfefferspray, nach Überzeugung des Gerichts unver­hält­nis­mä­ßig, ein­ge­setzt. 

Gestern (15. November 2011) ende­te die Berufungsverhandlung vor der 3. klei­nen Strafkammer des Landgerichts Itzehoe wegen Körperverletzung im Amt mit einem Freispruch, den Verteidigung und Staatsanwaltschaft zuvor bean­tragt hat­ten. 

Aus der heu­te (16. November 2011) ver­öf­fent­lich­ten Pressemitteilung des Landgerichts geht her­vor, dass sich nach der in der Hauptverhandlung durch­ge­führ­ten Beweisaufnahme der dem Polizeibeamten gemach­te Vorwurf nicht bestä­tigt hat.
Aber auch in der recht­li­chen Bewertung scheint das Gericht zu einem ande­ren Ergebnis gekom­men sein: „Zwar habe der Polizeibeamte den Tatbestand der ihm vor­ge­wor­fe­nen gefähr­li­chen Körperverletzung durch den Einsatz des Reizgases erfüllt. Er sei hier­bei aller­dings gerecht­fer­tigt gewe­sen, da der Einsatz des Reizgases in der kon­kre­ten Situation jeden­falls nicht unver­hält­nis­mä­ßig gewe­sen sei”, heißt es in der Presseerklärung.

Der Ausgang des Verfahrens zeigt in mei­nen Augen, dass der in Ruhe began­ge­ne Rechtsweg das Maß der Dinge ist, wenn man mit einem Urteil nicht zufrie­den ist. Der eil­fer­ti­ge Brief ist und bleibt unnö­tig und schäd­lich.

Die Bewertung „Vertrauen in die Justiz” kann und darf nicht davon abhän­gig sein, ob einem das Urteil gefällt oder nicht — wer so redet, argu­men­tiert leicht­fer­tig und setzt sich dem Vorwurf aus, die Unabhängigkeit der Gerichte nur dann zu akzep­tie­ren, wenn das Urteil ins eige­ne Weltbild passt.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

Ein Gedanke zu “Pfefferspray-Urteil: Polizist freigesprochen”:

  1. KielKontrovers

    Naja, natür­lich — aus Sicht des Opfers oder Täters fin­de ich es abso­lut gerecht­fer­tigt Urteile damit zu beur­tei­len, wie sie einem gefal­len. In die­sem Fall zeigt das Urteil ja, dass Unrecht mal eben wie­der mal zu Recht ver­bie­gen wird, wenn der Täter zum rich­ti­gen Personenkreis gehört. Bein ande­ren angeb­li­chen Tätern gehts oft umge­kehrt aus: Ich ken­nen meh­re­re Fälle in denen Leute zu unrecht ver­ur­teilt wur­den — und auf eine Revision ver­zich­tet wur­de, weil die Aussichten gegen eine Gesinnungsjustiz anzu­ge­hen oft­mals gleich null sind. So wird aus Recht Unrecht und aus Unrecht Recht.

    Das Problem an Innenministers Brief war aus mei­ner Sicht auch eher, dass er als Dienstherr sich da mal eben ein­misch­te und damit an der Gewaltenteilung rüttelte.Und nicht, dass er öffent­li­chen Zweifel als irgend­ei­ne Person äußer­te. ZWeifel an der Justiz sind mehr als gerecht­fer­tigt, son­dern sogar evi­dent.

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