Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat in seinem Streit um den Datenschutz in sozialen Netzwerken Rückendeckung bei den Datenschutzbeauftragten der anderen Länder gefunden. Noch im Dezember rechnet er mit der ersten Klage gegen die von seiner Behörde gegenüber Schleswig-Holsteinischen Unternehmen ausgesprochenen Aufforderungen, Fanpages beim sozialen Netzwerk Facebook zu entfernen.
Die im Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossen Datenschutzbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich haben am 8. Dezember die Meinung vertreten, das „direkte Einbinden von Social Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter“ sei „ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig“. Zwar lässt diese Formulierung in meinen Augen die Möglichkeit der mittlerweile weit verbreiteten 2-Klick-Lösung (wie auch hier im Landesblog – wenn Sie bitte mal kurz nach unten ans Ende des Artikels schauen wollen) zu; allerdings ist die Richtung eindeutig: auch die anderen Behörden halten es für vertretbar, dass die Verantwortung für datenschutzrechtliche Belange für Besitzer einer Fanpage auch bei eben diesen liege. So heißt es in dem Beschluss:
„In Deutschland ansässige Unternehmen, die sich (…) mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.“
Aus meiner Sicht wäre es weltfremd, wenn ich von einem Besucher einer Webseite vor(!) dessen Besuch eine Erklärung einholen soll. Zumal, wenn die Erklärung nur dann rechtswirksam sein soll, wenn „verlässliche Informationen“ über die (z.B.) Facebook zur Verfügung gestellten(!) Daten gegeben werden können. Für diese Anforderung gäbe es keine sinnvolle Lösung in den existierenden sozialen Netzwerken. Wenn das so sein müsste, dann sollte man einfach sagen: „Fanpages sind mit deutschen (oder europäischen?) Datenschutzrecht nicht vereinbar“.
Eine umfangreichere Darstellung des inhaltlich sehr weitreichenden Beschlusses findet man unter anderem bei Heise. Rechtsanwalt Thomas Stadler widerspricht dem Düsseldorfer Kreis.
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert äußerte sich in einer Presseerklärung zufrieden. Seine Behörde hatte im August 2011 „ausgewählte Stellen in Schleswig-Holstein“ aufgefordert, deren Facebook-Fanpages sowie Social-Plugins (wie z.B. den „Gefällt mir“-Button) abzuschalten. Da er sich nicht nur an Behörden (wie die Staatskanzlei) und private Unternehmen sondern auch an Zeitungen und Rundfunkanstalten gewandt hatte, sind mittlerweile auch der deutsche Presserat und die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten mit seinem Anliegen befasst. Den vom ULD ausgesprochenen Beseitigungsverfügungen haben viele Empfänger widersprochen. Da das ULD diesen Widersprüchen nicht stattgibt, rechnet Weichert damit, dass „in einem Fall noch im Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Schleswig“ Klage erhoben wird.
Das ist ein gutes Zeichen für die Unternehmen und Bürger in Schleswig-Holstein, da damit Rechtsklarheit und -sicherheit nahen könnte – sofern nicht auf dem Instanzenweg die Gerichte noch auf Jahre mit dem Problem beschäftigt sein werden. Der Kieler Datenschützer: „Wir brauchen schnell Rechtsklarheit, die in dieser grundlegenden Frage nur Gerichte herstellen können.“ Recht hat er.
Ich glaube, dass sich die Wogen hier noch glätten werden. Der Trend der Zeit lässt sich auch von den Datenschützern nicht umkehren. Vielleicht wird kurzfristig ein Verbot durchgesetzt, auf Dauer lässt sich die Verbreitung von Informationen über solche Dienste aber nicht verhindern…
Viele Grüße
Hubert