Facebook-Fanpages: Klage gegen ULD noch im Dezember?

Von | 10. Dezember 2011

Der schles­wig-hol­stei­ni­sche Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat in sei­nem Streit um den Datenschutz in sozia­len Netzwerken Rückendeckung bei den Datenschutzbeauftragten der ande­ren Länder gefun­den. Noch im Dezember rech­net er mit der ers­ten Klage gegen die von sei­ner Behörde gegen­über Schleswig-Holsteinischen Unternehmen aus­ge­spro­che­nen Aufforderungen, Fanpages beim sozia­len Netzwerk Facebook zu ent­fer­nen.

Die im Düsseldorfer Kreis zusam­men­ge­schlos­sen Datenschutzbehörden für den nicht-öffent­li­chen Bereich haben am 8. Dezember die Meinung ver­tre­ten, das „direk­te Einbinden von Social Plugins, bei­spiels­wei­se von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deut­scher Anbieter“ sei „ohne hin­rei­chen­de Information der Internetnutzerinnen und -nut­zer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unter­bin­den, unzu­läs­sig“. Zwar lässt die­se Formulierung in mei­nen Augen die Möglichkeit der mitt­ler­wei­le weit ver­brei­te­ten 2-Klick-Lösung (wie auch hier im Landesblog – wenn Sie bit­te mal kurz nach unten ans Ende des Artikels schau­en wol­len) zu; aller­dings ist die Richtung ein­deu­tig: auch die ande­ren Behörden hal­ten es für ver­tret­bar, dass die Verantwortung für daten­schutz­recht­li­che Belange für Besitzer einer Fanpage auch bei eben die­sen lie­ge. So heißt es in dem Beschluss:

„In Deutschland ansäs­si­ge Unternehmen, die sich (…) mit Fanpages in einem Netzwerk prä­sen­tie­ren, haben eine eige­ne Verantwortung hin­sicht­lich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müs­sen zuvor Erklärungen ein­ge­holt wer­den, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozia­len Netzwerkes recht­fer­ti­gen kön­nen. Die Erklärungen sind nur dann rechts­wirk­sam, wenn ver­läss­li­che Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestell­ten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gege­ben wer­den kön­nen. 

Aus mei­ner Sicht wäre es welt­fremd, wenn ich von einem Besucher einer Webseite vor(!) des­sen Besuch eine Erklärung ein­ho­len soll. Zumal, wenn die Erklärung nur dann rechts­wirk­sam sein soll, wenn „ver­läss­li­che Informationen“ über die (z.B.) Facebook zur Verfügung gestell­ten(!) Daten gege­ben wer­den kön­nen. Für die­se Anforderung gäbe es kei­ne sinn­vol­le Lösung in den exis­tie­ren­den sozia­len Netzwerken. Wenn das so sein müss­te, dann soll­te man ein­fach sagen: „Fanpages sind mit deut­schen (oder euro­päi­schen?) Datenschutzrecht nicht ver­ein­bar“.

Eine umfang­rei­che­re Darstellung des inhalt­lich sehr weit­rei­chen­den Beschlusses fin­det man unter ande­rem bei Heise. Rechtsanwalt Thomas Stadler wider­spricht dem Düsseldorfer Kreis.

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert äußer­te sich in einer Presseerklärung zufrie­den. Seine Behörde hat­te im August 2011 „aus­ge­wähl­te Stellen in Schleswig-Holstein“ auf­ge­for­dert, deren Facebook-Fanpages sowie Social-Plugins (wie z.B. den „Gefällt mir“-Button) abzu­schal­ten. Da er sich nicht nur an Behörden (wie die Staatskanzlei) und pri­va­te Unternehmen son­dern auch an Zeitungen und Rundfunkanstalten gewandt hat­te, sind mitt­ler­wei­le auch der deut­sche Presserat und die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten mit sei­nem Anliegen befasst. Den vom ULD aus­ge­spro­che­nen Beseitigungsverfügungen haben vie­le Empfänger wider­spro­chen. Da das ULD die­sen Widersprüchen nicht statt­gibt, rech­net Weichert damit, dass „in einem Fall noch im Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Schleswig“ Klage erho­ben wird.

Das ist ein gutes Zeichen für die Unternehmen und Bürger in Schleswig-Holstein, da damit Rechtsklarheit und -sicher­heit nahen könn­te – sofern nicht auf dem Instanzenweg die Gerichte noch auf Jahre mit dem Problem beschäf­tigt sein wer­den. Der Kieler Datenschützer: „Wir brau­chen schnell Rechtsklarheit, die in die­ser grund­le­gen­den Frage nur Gerichte her­stel­len kön­nen.“ Recht hat er.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

Ein Gedanke zu “Facebook-Fanpages: Klage gegen ULD noch im Dezember?”:

  1. Hubert Pflumm (hpf)

    Ich glau­be, dass sich die Wogen hier noch glät­ten wer­den. Der Trend der Zeit lässt sich auch von den Datenschützern nicht umkeh­ren. Vielleicht wird kurz­fris­tig ein Verbot durch­ge­setzt, auf Dauer lässt sich die Verbreitung von Informationen über sol­che Dienste aber nicht ver­hin­dern…

    Viele Grüße
    Hubert

    Reply

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