Facebook-Debatte: IHK wartet auf Widerspruchsbescheid des ULD

Von | 14. Dezember 2011

Gestern beklag­te der Schleswig-Holsteinische Datenschützer Dr. Thilo Weichert noch sein Leid, dass er wegen der aus sei­ner Sicht nicht zuläs­si­gen Nutzung von Facebook-Fanpages Beanstandungen aus­ge­spro­chen hat­te – die meis­ten (öffent­li­chen) Stellen aber nicht reagier­ten und stumm blie­ben. Heute mel­de­te sich die IHK zu Wort, schob den Ball zurück ins Feld des ULD und for­der­te die Datenschützer zum Handeln auf: Man wür­de ja kla­gen, wenn man sie denn end­lich lie­ße.

Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein steht zum Wort der IHK Schleswig-Holstein: „Selbstverständlich haben wir reagiert: Wir haben die Beanstandung des ULD zurück­ge­wie­sen, weil sie sach­lich nicht gerecht­fer­tigt ist“. Nun war­tet die IHK aber immer noch auf den Widerspruchsbescheid, den sie vor Gericht anfech­ten könn­te. Da die IHK als berufs­stän­di­sche Körperschaften des öffent­li­chen Rechts nur bean­stan­det wer­den kann (Ich hat­te auf den Unterschied zu Beginn des gest­ri­gen Artikels hin­ge­wie­sen), hat die Kammer ihr pri­vat­recht­lich orga­ni­sier­tes Bildungswerk vor­ge­schickt, das eben­falls eine Fanpage bei Facebook betreibt. „Wir war­ten jetzt auf eine Antwort des ULD, die Voraussetzung für die gericht­li­che Auseinandersetzung ist“, so Schween. Und ergänz­te: „Das ULD hat es selbst in der Hand, die Klärung her­bei­zu­füh­ren.“ Kommt die Antwort des ULD schnell, wird die IHK schnell kla­gen, kommt die Antwort schnel­ler, wird die IHK schnel­ler kla­gen.

 

 

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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