Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten - Warum eigentlich?

Von | 15. Dezember 2011

Jeder, der mal einer Landtagssitzung besucht, über ParlaTV einer Tagung  zuge­hört oder eine Debatte in einem Plenarprotokoll nach­ge­le­sen hat, kennt die­sen Satz: 

„ich zitie­re mit Erlaubnis des Präsidenten“. 

Manchmal wird statt der Erlaubnis von einer Genehmigung Gebrauch gemacht. Und ab und soll eine Zustimmung des Präsidenten zum Zuge kom­men. 

Rechtskundige Zuhörer kom­men dann ins Grübeln: Wie war das noch­mal ein­mal? Die vor­he­ri­ge Zustimmung heißt Einwilligung. Die nach­träg­li­che Zustimmung hin­ge­gen ist eine Genehmigung. Und Erlaubnis und Genehmigung ist das Gleiche. Oder war es anders her­um? 

Das gro­ße Rhetorikkreuz am Bande bekom­men Redner, die die Floskel ohne zu Stottern in Klammern spre­chen kön­nen: „… beton­te der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Callsen – ich zitie­re (mit Genehmigung des Landtagspräsidenten) –, dass das Land …“. 

Nicht so rechts­kun­di­gen Zuhörern ohne Interesse in Rhetorik sind die­se Spitzfindigkeiten egal. Sie fra­ge sich: Warum bit­te muss die Präsidentin das geneh­mi­gen? Was ist denn das für eine Sitte? Wo kommt die denn her? Und: Kann man das viel­leicht ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren und die Zustimmung ein für alle Mal und gebüh­ren­frei ertei­len?

Der Blick in die Geschäftsordnung des Landtages hilft nicht wei­ter. Deren § 56 regelt Form und Dauer der Rede. Von einer Genehmigungspflicht des Präsidenten ist nir­gends kei­ne Rede. Da wäre aber noch der Kommentar zur Geschäftsordnung. So ein Kommentar hilft, die Unklarheiten, die jede kla­re Regel mit sich bringt, zu besei­ti­gen. Und tat­säch­lich fin­det sich was: 

Das Rederecht des Abgeordneten umfasst auch das Recht, Zitate vor­zu­tra­gen. Wenngleich es üblich ist, dass der Redner die Genehmigung des Präsidenten zumin­dest unter­stellt („ich zitie­re mit Genehmigung des Herrn Präsidenten …“), ist die­se Genehmigung für das Verlesen des Zitats nicht erfor­der­lich. 

Also, lie­be Volksvertreter. Dann könnt ihr das ein­fach weg­las­sen. Kein Ordnungsruf droht. Und die gefühl­ten 500 „ich zitie­re mit Genehmigung der Frau Präsidentin“, die wir in jeder drei­tä­gi­gen Sitzung hören und die anein­an­der­ge­reiht 25 1/​2 Minuten lang sind, könn­ten in zusätz­li­che Reden oder frü­he­ren Feierabend inves­tiert wer­den. 

Bleibt noch die Frage, wo die Marotte her­kommt. Carsten Maltzan, Sprecher des Landtagspräsidenten, hat nach­ge­forscht: Vollständig auf­klä­ren lässt sich die Marotte nicht. Aber die­se Erklärung liegt nahe: Die Abgeordneten spre­chen in der Regel ja in frei­em Vortrag (so steht es jeden­falls in der Geschäftsordnung. Der Kommentar schränkt das vor­sich­tig ein: „Die Vorschrift hat ledig­lich Appellcharakter“). Zitieren sie nun etwas, ist ihr Vortrag nicht mehr frei. Also brau­chen sie eine Genehmigung Zustimmung. Und die erbit­ten sie sich vom Präsidenten.

Ich fürch­te, wenn wir das genau neh­men, dann hat der Präsident viel zu tun, wenn er jedem Satz, den eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter nicht in frei­em Vortrag spricht, son­dern vom Blatt abliest, zustim­men muss.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

3 Gedanken zu “Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten - Warum eigentlich?”:

    1. Swen Wacker

      Kai, Du bist doch jetzt bald selbst ein alter Hase. Dir fal­len bestimmt noch ein paar mehr Zöpfe ein, die man mal abschnei­den könn­te. Und wenn Du doch was über die­ses Ritual schrei­ben willst, dann darfst Du mich zitie­ren aber bit­te ohne Erlaubnis des Präsidenten :-)

      Reply
  1. Traubenkernextrakt

    Ein super Beitrag, Danke. Ich habe ihn auf FB geteilt und eini­ge Likes bekom­men :
    ).
    Traubenkernextrakt ist eine ech­te Natursubstanz, die sagen­haf­te Vorteile für die Gesundheit ermög­licht.

    Gesundheit kann leicht sein.

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