Die Industrie und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein ist in Sachen Facebook-Fanpages in die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingetreten. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ist anhängig.
Das ULD ist der Auffassung, dass das Betreiben von Facebook-Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstoße. Noch Mitte Dezember wartete die Arbeitsgemeinschaft der IHKn Flensburg, Kiel und Lübeck voller Tatendrang auf einen Widerspruchsbescheid des ULD, den sie vor Gericht anfechten könnte. Da die IHK als berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts nur beanstandet werden kann (wegen des Unterschiedes verweise ich auf diesen Artikel), hatte die Kammer ihr privatrechtlich organisiertes Bildungswerk vorgeschickt, das ebenfalls eine Fanpage bei Facebook betreibt.
Nachdem die Unterlassungsverfügung des ULD einging, hat das Bildungswerk nun Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein, begründete die Klage: „Wir sind froh, dass es jetzt zu einer gerichtlichen Klärung kommt, weil die bereits entstandenen Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein ausgeräumt werden können“. Für die IHK, die die Interessen von 175.000 Unternehmen mit rund 750.000 Arbeitnehmern in Schleswig-Holstein wahrnimmt, geht es dabei aber auch um eine grundsätzliche Frage: Der Gegenstand der Klage ist auf andere soziale Netzwerke und Internetaktivitäten von Unternehmen übertragbar. Auch deshalb ist die IHK Schleswig-Holstein nach eigenen Worten an einer möglichst schnellen Rechtsklärung interessiert und hat die Klage vollständig begründet eingereicht.
Weitere Klagen sollten nicht zu erwarten sein, wenn es nach Marcus Schween ginge: „Die Untersagung rechtmäßigen Verhaltens birgt schließlich auch erhebliche Haftungsrisiken für das ULD und für eine Rechtsklärung bedarf es nur eines Rechtsstreits und nicht mehrerer.“ Das ULD hatte im Vorfelde deutlich gemacht, dass es nicht gegen Privatpersonen vorgehen würde.
Haben die Unternehmen eigentlich verstanden, dass sie mit dem Einsatz des Gefällt-mir-buttons facebook möglicherweise eine Statistik ihrer Webseite zur Verfügung stellen ? Und facebook darf alle Daten, die es sammelt, zu eigenen Zwecken verwenden … ?
Ich glaube schon, dass sie das wissen. Es ist ein Geben und Nehmen, das beiden nützt. Die Daten, die Facebook über eine externe Webseite erheben könnte, sind für die Interessen Facebooks allerdings wohl recht wertlos. Wie sollte man sie monetarisieren können?
Zur Optimierung von Firmenhomepages wären die Statistiken der Wettbewerber doch wohl schon ein bißchen Geld wert, oder ? Ist doch spannend, welche Seiten dort besonders oft angeklickt werden. Und wenn facebook die in Deutschland wegen der Datenschutzdiskussion nicht offensiv verkaufen darf/will, dann eben an die chinesischen Mitbewerber … Die Masse sorgt für eine gute statistische Validität. Daher vielleicht auch der facebook-Widerstand gegen die 2-Klick-Lösung mit der fadenscheinigen Begründung „Markenschutz des Logos”.
Nein, für solche Fragen trackt jeder Webseitenbetreiber seine Seiten selbst (mit Piwik, Google Analytics etc) Das geht so besser, genauer, und schneller. Facebooks Geschäftsidee basiert darauf, Daten nicht zu verkaufen, also aus der Hand geben, sondern das Wissen, das FB aus den Daten schöpft, für zu verkaufende Werbeplätze nutzen.
Genau: jeder trackt selbst und sendet — wenn er den gefällt-mir-button — auf seiner Seite einbaut — eine „Kopie” seiner Statistik an facebook — und das haben bestimmt die wenigsten verstanden !
http://www.facebook.com/help/?faq=186325668085084
„… Die „Gefällt mir“-Schaltfläche ist ein kleiner Teil von Facebook, der auf einer anderen Webseite integriert ist. Der Browser sendet Informationen … Wenn du beispielsweise eine Webseite mit einer „Gefällt mir“-Schaltfläche besuchst, müssen wir wissen, … Zu den Daten, die wir erhalten, gehören …, die besuchte Webseite, …
Wenn du von Facebook abgemeldet bist oder kein Facebook-Konto besitzt und eine Webseite mit der „Gefällt mir“-Schaltfläche oder einem anderen sozialen Plug-in besuchst, sendet dein Browser weniger Informationen an uns. … Wir erhalten Informationen über die besuchte Webseite, …
Egal ob du angemeldet bist oder nicht: Die Informationen, die wir erhalten, wenn du eine Webseite mit der „Gefällt mir“-Schaltfläche oder einem anderen sozialen Plug-in besuchst, verwenden wir nicht, um … oder dir Werbeanzeigen zu zeigen. …”
Nochmal: Das tracken der User durch FB ist für den Webseitenbetreiber zu ungenau, um für ihn interessant zu sein. Daten, die da relevant sind, erhebt FB nicht. Für Mitbewerber, denen ein „böses FB” das verkaufen können wollte, sind die Daten aus eben diesen Gründe irrelevant. Die Grundthese ist daher m.E. falsch. Aus Sicht des Besuchers einer Seite, die ein soziales Plug-in von Facebook integriert hat (das ist jetzt eine andere Zielgruppe) stellt sich die Sicht anders da. Ist der User nicht bei FB, wird nicht identifizierbar getrackt. Strittig ist IIRC die Frage, ob FB ausgeloggte FB-User dennoch logt. Um idese Frage dreht sich die (nachvollziehbare) Kritik an FB. Auf alle Fälle taugen aber auch diese Daten nicht dazu, etwaige Mitbewerber des Webseitenbetreibers (um wieder zum Ausgangspunkt zurückzukommen)einen irgendwie geartete Vorteil zu geben.