ULD widerspricht Lorenz-von-Stein-Institut in Sachen Facebook-Fanpages

Von | 22. Februar 2012

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Dr. Thilo Weichert, hat sich aus dem ges­tern hier von mir beschrie­be­nen Buch Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web 2.0 für die öffent­li­che Verwaltung“ des Lorenz-von-Stein-Institut das Kapitel zu den Facebook-Fanpages vor­ge­nom­men und heu­te (22. Februar) eine Besprechung ver­fasst, die hier nach­ge­le­sen wer­den kann. 

Der Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein wider­spricht dem Lorenz-von-Stein-Institut und zeigt sich ent­täuscht: „Wenn ein der­ar­ti­ges Werk mit einem der­ar­ti­gen Anspruch ver­fasst und ver­öf­fent­licht wird, dann ist eine seriö­se­re Auseinandersetzung mit dem Datenschutzrecht zu wün­schen.“ Seiner Meinung nach sind aber die „vor­ge­tra­ge­nen recht­li­chen Argumente ein­fach zu wider­le­gen, ja wider­le­gen sich teil­wei­se selbst.“ 

Weichert erhofft sich Klarheit aus einem sich der­zeit in der Abstimmung befind­li­chen Gutachten der Innenministerkonferenz. Sein Kalkül: Sollte das Gutachten der ULD-Rechtsauffassung nicht wider­spre­chen, dann wäre die Politik am Zug, denn die deut­schen Verwaltungen dürf­ten wegen des dann offen­sicht­li­chen Rechtsverstoßes kei­ne Facebook-Fanpages mehr betrei­ben. In Schleswig-Holstein hat­te der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags die Behandlung des Themas bis zur Gutachtenvorlage ver­tagt. 

Die Wirtschaftsakademie der IHK hat gegen eine Untersagungsverfügung des ULD zum Betrieb einer Facebook-Fanpage Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig ein­ge­reicht. Da sie eine schnel­le Klärung anstrebt, wur­de die Klage sogleich begrün­det. Ich berich­te­te hier dar­über. Zwei wei­te­re Unternehmen haben dort eben­falls Klagen ein­ge­reicht. Aus pro­zess­öko­no­mi­schen Gründen wird man wohl erwar­ten, dass die Verfahren zusam­men­ge­fasst wer­den.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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