Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Dr. Thilo Weichert, hat sich aus dem gestern hier von mir beschriebenen Buch „Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung“ des Lorenz-von-Stein-Institut das Kapitel zu den Facebook-Fanpages vorgenommen und heute (22. Februar) eine Besprechung verfasst, die hier nachgelesen werden kann.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein widerspricht dem Lorenz-von-Stein-Institut und zeigt sich enttäuscht: „Wenn ein derartiges Werk mit einem derartigen Anspruch verfasst und veröffentlicht wird, dann ist eine seriösere Auseinandersetzung mit dem Datenschutzrecht zu wünschen.“ Seiner Meinung nach sind aber die „vorgetragenen rechtlichen Argumente einfach zu widerlegen, ja widerlegen sich teilweise selbst.“
Weichert erhofft sich Klarheit aus einem sich derzeit in der Abstimmung befindlichen Gutachten der Innenministerkonferenz. Sein Kalkül: Sollte das Gutachten der ULD-Rechtsauffassung nicht widersprechen, dann wäre die Politik am Zug, denn die deutschen Verwaltungen dürften wegen des dann offensichtlichen Rechtsverstoßes keine Facebook-Fanpages mehr betreiben. In Schleswig-Holstein hatte der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags die Behandlung des Themas bis zur Gutachtenvorlage vertagt.
Die Wirtschaftsakademie der IHK hat gegen eine Untersagungsverfügung des ULD zum Betrieb einer Facebook-Fanpage Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Da sie eine schnelle Klärung anstrebt, wurde die Klage sogleich begründet. Ich berichtete hier darüber. Zwei weitere Unternehmen haben dort ebenfalls Klagen eingereicht. Aus prozessökonomischen Gründen wird man wohl erwarten, dass die Verfahren zusammengefasst werden.