Termin der nächsten Kommunalwahl steht fest: 26. Mai 2013

Von | 20. März 2012

Die Landesregierung hat heu­te (20. März) den Termin für die nächs­te Kommunalwahl in Schleswig-Holstein fest­ge­legt. Sie fin­det am 26. Mai 2013 statt. Der Sonntag nach Pfingsten liegt, wenn man die typi­schen Fristen und Termine vor einem Wahltag mit den Feiertagen (01. April 2013: Ostermontag, 09. Mai: Christi Himmelfahrt, 20 Mai: Pfingstmontag) und Ferien (Osterferien: 25.03. — 09.04) abgleicht, rela­tiv güns­tig. 

Gemeinde- und Kreiswahlen fin­den in Schleswig-Holstein alle fünf Jahre statt, zuletzt am 25. Mai 2008. Damals waren rund 2,3 Millionen Wahlberechtigte auf­ge­ru­fen, die neue Ratsversammlungen und Gemeindevertretungen in den etwa 1.000 Gemeinden neu zu wäh­len. In den elf Kreisen des Landes wur­den zudem die Kreistage neu bestimmt. Die sei­ner­zeit noch mög­li­che Direktwahl von Landrätinnen und Landräten ist vom Schleswig-Holsteinischen Landtag im September 2009 wie­der abge­schafft wor­den. Die Landrätinnen und Landräte wer­den nun (wie­der) durch die Kreistage bestimmt.
Denkbar ist aller­dings, dass an dem Tag in ein­zel­nen Gemeinden Bürgermeister in direk­ter Wahl gewählt wer­den. 

2008 betrug die Wahlbeteiligung 49,4% und war damit deut­lich nied­ri­ger als 2003 (54,5%, -5,1%). Gegenüber der Kommunalwahl 2003 ver­lor die CDU mas­siv (38,6%, 12,2% weni­ger als 2003) und die SPD leicht (26,2%, -2,7%). Gewinner waren die Linke (6,9%, +6,7%), die FDP (9,0%, +3,3%), die Wählergruppen (5,1%, +2,5%) und die Grünen (10,3, +1,9%) sowie der SSW 3,0%, +0,5%). 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übri­gen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr voll­endet haben. Um in eine Gemeindevertretung oder einen Kreistag gewählt wer­den zu kön­nen, muss man aller­dings min­des­tens 18 Jahre alt sein. 

Die Wahlzeit der 2008 gewähl­ten Vertretungen endet am 31. Mai 2013. Genaugenommen sind die Gemeinde- und die Kreiswahl zwei selb­stän­di­ge Wahlen, die aber aus prak­ti­schen Gründen zusam­men­ge­legt wer­den und land­läu­fig als „Kommunalwahlen“ wahr­ge­nom­men wer­den. Gewählt wird in allen rund 1.000 Gemeinden, in den vier kreis­frei­en Städten und in den 11 Kreisen. Nur in den etwa 30 Gemeinden, die weni­ger als 70 Einwohner haben, wer­den kei­ne Gemeindevertretungen gewählt; dort bil­den alle die Gemeindeversammlung. 

Noch nicht in tro­cke­nen Tüchern ist das Wahlrecht, das zwi­schen Regierung und Opposition umstrit­ten ist. Der Landtag will sich in sei­ner mor­gen begin­nen­den Sitzung mit dem Thema beschäf­ti­gen. 

Wie schon im Landtagswahlrecht soll auch auf kom­mu­na­ler Ebene das alte Zählverfahren nach d’Hondt durch das System nach Sainte Laguë-Schepers ersetzt wer­den. Bei die­ser Berechnungsmethode wer­den Verzerrungen zuun­guns­ten klei­ne­rer Parteien ver­mie­den. Die SPD will dar­über hin­aus in den Kreisen und Städten die Anzahl der Wahlkreise ver­rin­gern. Dafür sol­len mehr Bewerber über die Listen gewählt wer­den kön­nen. Damit könn­ten vie­le der soge­nann­ten Überhang- und Ausgleichsmandaten ver­mei­den wer­den. 

Die Landesregierung, die SPD und die Grüne haben schon 2011 drei ver­schie­de­ne Reformen vor­ge­schla­gen. Anlass war eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, das die Amtsordnung vor zwei Jahren für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt hat­te, da die­se es den Gemeinden ermög­lich­te, ihre Selbstverwaltungsaufgaben auf die Ämter zu über­tra­gen konn­ten. Problem: Die Amtsausschüsse sind, im Gegensatz zur Gemeindevertretung, nur mit­tel­bar demo­kra­tisch legi­ti­miert, da sie nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wer­den. 

Die die Regierung tra­gen­den Parteien CDU und FDP, aber auch die SPD, wol­len das Dilemma lösen, indem sie die Anzahl der über­trag­ba­ren Aufgaben begren­zen. Die Grünen hin­ge­gen wol­len, dass die Amtsausschüsse direkt gewählt wer­den. 

Geht es nach der Landesregierung, dann ent­schei­den Gemeindevertreter selbst, ob sie eine Aufgabe wahr­neh­men oder sie auf das Amt über­tra­gen. Dabei gilt fol­gen­de Grenze: Aus einem Katalog von sechs­zehn Selbstverwaltungsaufgaben kön­nen bis zu fünf an das Amt abge­ben. In die glei­che Richtung zielt die SPD. Die Grünen, die eine Direktwahl der Amtsausschüsse wol­len, wür­den die­se gern prin­zi­pi­ell durch Großgemeinden erset­zen, zu denen sich die Gemeinden, frei­wil­lig und per Bürgerentscheid, zusam­men­schlie­ßen könn­ten — und so die Ämter über­flüs­sig mach­ten. 

Die Landesregierung wie­der­um kann sich eine Kooperation zwi­schen Gemeinden vor­stel­len, wür­de das aber über soge­nann­te „amts­in­ter­ne Zweckverbände“ regeln. Die Mitglieder des Amtsausschusses und des Zweckverbandes wären iden­tisch. Das wie­der­um sieht die SPD anders, da die Zweckverbände ihrer Meinung nach nicht demo­kra­tisch legi­ti­miert sind.  Ihr Vorschlag: „Verwaltungsgemeinschaften“ zwi­schen Gemeinden „als Alternative zur Zwangseinamtung“.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

3 Gedanken zu “Termin der nächsten Kommunalwahl steht fest: 26. Mai 2013”:

  1. Oliver Fink

    Vielleicht soll­te man in die­sem Zusammenhang der Vollständigkeit hal­ber noch erwäh­nen, dass der SSW eben­falls Großgemeinden schaf­fen möch­te. Dazu sol­len die Ämter zu Gemeinden wer­den (sie­he Programm, Kapitel 9.6: http://is.gd/RKfvPo).

    Reply
    1. Swen Wacker

      Ah, da arbei­tet sich jemand durch die Programme der Parteien, um sie dann im Landesblog ver­glei­chend dar­zu­stel­len? :-))))

      Reply

Schreibe einen Kommentar zu Oliver Fink Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert