Die Landesregierung hat heute (20. März) den Termin für die nächste Kommunalwahl in Schleswig-Holstein festgelegt. Sie findet am 26. Mai 2013 statt. Der Sonntag nach Pfingsten liegt, wenn man die typischen Fristen und Termine vor einem Wahltag mit den Feiertagen (01. April 2013: Ostermontag, 09. Mai: Christi Himmelfahrt, 20 Mai: Pfingstmontag) und Ferien (Osterferien: 25.03. — 09.04) abgleicht, relativ günstig.
Gemeinde- und Kreiswahlen finden in Schleswig-Holstein alle fünf Jahre statt, zuletzt am 25. Mai 2008. Damals waren rund 2,3 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, die neue Ratsversammlungen und Gemeindevertretungen in den etwa 1.000 Gemeinden neu zu wählen. In den elf Kreisen des Landes wurden zudem die Kreistage neu bestimmt. Die seinerzeit noch mögliche Direktwahl von Landrätinnen und Landräten ist vom Schleswig-Holsteinischen Landtag im September 2009 wieder abgeschafft worden. Die Landrätinnen und Landräte werden nun (wieder) durch die Kreistage bestimmt.
Denkbar ist allerdings, dass an dem Tag in einzelnen Gemeinden Bürgermeister in direkter Wahl gewählt werden.
2008 betrug die Wahlbeteiligung 49,4% und war damit deutlich niedriger als 2003 (54,5%, -5,1%). Gegenüber der Kommunalwahl 2003 verlor die CDU massiv (38,6%, 12,2% weniger als 2003) und die SPD leicht (26,2%, -2,7%). Gewinner waren die Linke (6,9%, +6,7%), die FDP (9,0%, +3,3%), die Wählergruppen (5,1%, +2,5%) und die Grünen (10,3, +1,9%) sowie der SSW 3,0%, +0,5%).
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Um in eine Gemeindevertretung oder einen Kreistag gewählt werden zu können, muss man allerdings mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Wahlzeit der 2008 gewählten Vertretungen endet am 31. Mai 2013. Genaugenommen sind die Gemeinde- und die Kreiswahl zwei selbständige Wahlen, die aber aus praktischen Gründen zusammengelegt werden und landläufig als „Kommunalwahlen“ wahrgenommen werden. Gewählt wird in allen rund 1.000 Gemeinden, in den vier kreisfreien Städten und in den 11 Kreisen. Nur in den etwa 30 Gemeinden, die weniger als 70 Einwohner haben, werden keine Gemeindevertretungen gewählt; dort bilden alle die Gemeindeversammlung.
Noch nicht in trockenen Tüchern ist das Wahlrecht, das zwischen Regierung und Opposition umstritten ist. Der Landtag will sich in seiner morgen beginnenden Sitzung mit dem Thema beschäftigen.
Wie schon im Landtagswahlrecht soll auch auf kommunaler Ebene das alte Zählverfahren nach d’Hondt durch das System nach Sainte Laguë-Schepers ersetzt werden. Bei dieser Berechnungsmethode werden Verzerrungen zuungunsten kleinerer Parteien vermieden. Die SPD will darüber hinaus in den Kreisen und Städten die Anzahl der Wahlkreise verringern. Dafür sollen mehr Bewerber über die Listen gewählt werden können. Damit könnten viele der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten vermeiden werden.
Die Landesregierung, die SPD und die Grüne haben schon 2011 drei verschiedene Reformen vorgeschlagen. Anlass war eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, das die Amtsordnung vor zwei Jahren für verfassungswidrig erklärt hatte, da diese es den Gemeinden ermöglichte, ihre Selbstverwaltungsaufgaben auf die Ämter zu übertragen konnten. Problem: Die Amtsausschüsse sind, im Gegensatz zur Gemeindevertretung, nur mittelbar demokratisch legitimiert, da sie nicht direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden.
Die die Regierung tragenden Parteien CDU und FDP, aber auch die SPD, wollen das Dilemma lösen, indem sie die Anzahl der übertragbaren Aufgaben begrenzen. Die Grünen hingegen wollen, dass die Amtsausschüsse direkt gewählt werden.
Geht es nach der Landesregierung, dann entscheiden Gemeindevertreter selbst, ob sie eine Aufgabe wahrnehmen oder sie auf das Amt übertragen. Dabei gilt folgende Grenze: Aus einem Katalog von sechszehn Selbstverwaltungsaufgaben können bis zu fünf an das Amt abgeben. In die gleiche Richtung zielt die SPD. Die Grünen, die eine Direktwahl der Amtsausschüsse wollen, würden diese gern prinzipiell durch Großgemeinden ersetzen, zu denen sich die Gemeinden, freiwillig und per Bürgerentscheid, zusammenschließen könnten — und so die Ämter überflüssig machten.
Die Landesregierung wiederum kann sich eine Kooperation zwischen Gemeinden vorstellen, würde das aber über sogenannte „amtsinterne Zweckverbände“ regeln. Die Mitglieder des Amtsausschusses und des Zweckverbandes wären identisch. Das wiederum sieht die SPD anders, da die Zweckverbände ihrer Meinung nach nicht demokratisch legitimiert sind. Ihr Vorschlag: „Verwaltungsgemeinschaften“ zwischen Gemeinden „als Alternative zur Zwangseinamtung“.
Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang der Vollständigkeit halber noch erwähnen, dass der SSW ebenfalls Großgemeinden schaffen möchte. Dazu sollen die Ämter zu Gemeinden werden (siehe Programm, Kapitel 9.6: http://is.gd/RKfvPo).
Ah, da arbeitet sich jemand durch die Programme der Parteien, um sie dann im Landesblog vergleichend darzustellen? :-))))
Jetzt werde ich sogar schon öffentlich getriezt. Das ist Mobbing! ;)