Immer, wenn eine neue Umfrage herauskommt, dann fragen wir uns: Und, wie sieht die Sitzverteilung aus? Und wenn, so wie bei der letzten Umfrage des NDR, gleich mehrere Parteien ober- und unterhalb der 5-Prozent-Hürde entlangschrammen, dann wollen wir gern die Antwort auf die Frage „Und was wäre wenn …“ wissen.
Online verfügbare Mandaterechner haben den Nachteil, dass sie entweder Schleswig-Holsteins Besonderheit — die Befreiung der Parteien der dänischen Minderheit von der 5%-Klausel — nicht berücksichtigen, das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë nicht anbieten oder den Benutzer im Unklaren lassen, wenn der letzte Sitz gelost wurde. Damit ist jetzt Schluss.
Der Mandaterechner Schleswig-Holstein (bitte benutzen Sie diesen Link für ihre Favoriten, die verlinkte Seite enthält nur den Rechner) errechnet die Anzahl der Sitze, die einer Partei nach dem Schleswig-Holsteinischen Wahlrecht zustehen. Geben Sie dazu die Anzahl der Stimmen ein, die Ihrer Meinung nach auf die Parteien entfallen werden. Wenn Sie anstelle der Stimmenzahl die Prozentangaben aus einer Umfrage oder aus Ihrer eigenen Schätzung nehmen wollen, geben Sie bitte keine Kommazahlen ein — kleiner Trick: geben Sie dann anstatt 32,7 einfach 327 und anstatt 6,0 einfach 60 ein.
Autor des Scripts ist Sven Rheindorf. Ich danke ihm für die Mühe.
Der Mandaterechner Schleswig-Holstein berücksichtigt die Vorgaben des Schleswig-Holsteinischen Wahlrechts:
- Ausnahme von der 5-Prozent-Klausel für den SSW
- Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë,
- Losverfahren nach § 3 Absatz 3 Satz 3 LWahlG.
Die tatsächliche Sitzverteilung kann aufgrund von Überhangsmandaten (§ 3 Absatz 5 LWahlG) abweichen.
Bei der letzten Landtagswahl wurden rund 1.600.000 gültige Zweitstimmen abgegeben. Um 5 Prozent zu erreichen, musste eine Partei 80.000 Stimmen erhalten. 15 Prozent entsprechen mithin 240.000 Stimmen und 30 Prozent 480.000 Stimmen. Für 35 Prozent braucht eine Partei 560.000 Stimmen.
Bei der Erstellung des Skriptes ist Sven Rheindorf auf eine Gesetzeslücke gestoßen, die zwar sehr unwahrscheinlich, aber immerhin möglich ist. Das Landeswahlgesetz regelt in § 3 Absatz: „Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleicher Höchstzahl das von der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter zu ziehende Los“. Die Formulierung unterstellt, dass es nur beim letzten Sitz zum Losentscheid kommen kann. Das kann auch anders kommen. Beispiel: Reduziert man die Sitzzahl auf 45 Sitze und führt die Verteilung der Sitze für die in http://sven-rheindorf.de/_saintelague/stimmenverteilung dargestellte Stimmenverteilung (Zeile 2) durch, ergibt sich für den 44. und den 45. Sitz eine Patt-Situation zwischen CDU, Grünen und Piraten (Höchstzahl 2, orange markiert). In unserem Script wird (aufgrund der Reihenfolge der Parteien im Parteien-Array) Sitz 44 in diesem Fall an die CDU vergeben und Sitz 45 zwischen Grünen und Piraten verlost. Korrekterweise müsste unserer Meinung nach aber auch über Platz 44 das Los gezogen werden.
Sie können einen Losverfahren um den letzten Sitz (Platz 69) provozieren, indem sie folgende Stimmverteilung vornehmen: 340000, 330000, 330000, 100000, 100000, 100000, 90000, 10000. Drücken Sie nun mehrfach auf „Berechnen“, um zu sehen, wie der letzte Sitz vom Script „verlost” wird.
Hallöchen!
Sorry — ich würde ja so eine Möglichkeit gern zu schätzen wissen, habe aber gleich beim ersten Versuch eine kleine „Fehlfunktion” provoziert:
Wenn man bei den „Sonstigen” Werte von > 5% eingibt, werden hier auch Mandate ausgewiesen.
Also — leider nicht ganz praxistauglich, das Teil!
Ganz liebe Grüße von einem, der hofft, dass die internationalen Postwege nicht seine (Brief-)Wahlteilnahme unmöglich machen…
*zwinker*
Maddin =:-)
Der „Fehler” war uns bekannt und in Kauf genommen worden, weil es ja durchaus hätte sein können, dass eine weitere Partei, die in den „Sonstige Parteien” versteckt ist, die Hürde überspringt. Nun gibt es ein Extra-Feld. Man kann selbst entscheiden, wie man es haben möchte.