Die Piratenpartei hat ihre erste „traditionelle“ parlamentarische Initiative vorgelegt, eine Änderung der Geschäftsordnung. Sie soll, so der Vorsitzende der Fraktion, Patrick Breyer, in einem Blogbeitrag, zu einer „Stärkung der Transparenz, der demokratischen Mitwirkungsrechte der Abgeordneten sowie der öffentlichen Kontrolle der Arbeit der Volksvertreter im Landtag“ führen.
Die Initiative verdient Beachtung, berührt sie doch einige Fragestellungen, in der sich der andere Zugang der Piratenpartei zu Kontrolle, Öffentlichkeit und Teilhabe festmachen könnte. Zudem steht nicht zu erwarten, dass der Koalitionsvertrag sich im Detail mit der Weiterentwicklung des Parlamentarismus beschäftigt. Gerade der Beginn einer Legislaturperiode ist aber ein guter Zeitpunkt, Rituale zu hinterfragen.
Die Fraktionen im Kieler Landtag täten gut daran, die Initiative der Piraten aufzunehmen und in einen öffentlichen Diskurs zu überführen. Angesichts der niedrigen Wahlbeteiligung und der im Wesentlichen im Sande verlaufenen Initiative der jungen Parlamentarier aus der letzten Wahlperiode (Parlamentarismus im Wandel), die wir hier im Landesblog kritisch diskutiert haben, besteht erkennbar Handlungsbedarf. Eine unaufgeregte Debatte mit fundierten Ergebnissen könnte den Parlamentarismus beleben. Um breite Bevölkerungsschichten zu erreichen, müssen aber nicht nur interne Rituale sondern auch die Themen und ihre Vermittlung hinterfragt werden. Deshalb sollte die Diskussion breiter angelegt werden.
Zu den von Patrick Breyer formulierten „Highlights“ ein paar Anmerkungen:
(Ausschuss)Sitzungen sollen live über das Internet übertragen werden und auch später abrufbar sein.
Dies ist eine Forderung, die schon länger diskutiert wird, es aber, zum Beispiel, leider nicht in das Papier „Parlamentarismus im Wandel“ geschafft hat. Ich sehe zwei Gründe, warum die Forderung gut ist. Im Ergebnis ist sie aber nicht ausreichend:
Ein Grund ist sehr pragmatisch und für den öffentlichen Diskurs sicher weniger wichtig: Aus Sicht der Mitarbeiter der Verwaltung ist es ungemein praktisch, wenn man eine Diskussion „live“ verfolgen kann, ohne vor Ort zu sein. Das kann zu einem aktuelleren, schnelleren, authentischeren und höheren Wissenstransfer innerhalb der Verwaltung führen, da die Niederschrift häufig seine Zeit braucht, bis es vorliegt.
Der andere Grund schaut aus Bürgersicht auf das Thema: Nicht jeder interessierte Bürger kann sich frei nehmen, um eine Debatte „vor Ort“ zu verfolgen oder ist aus anderen Gründen verhindert. Da mag es sein, dass ein Livestream bzw. eine Archivfunktion mehr Interesse ermöglichen. Wir sollten aber nicht davon ausgehen, dass das ein Allheilmittel sei. Wir dürfen nämlich nicht verkennen, dass es nicht mit jedem Tagesablauf vereinbar ist, sich dreistündige Sitzungen mit jeder Verästelung anzuhören – egal ob man sich die Debatte tagsüber, am Abend oder am Wochenende anschaut. Ich behaupte mal eine steile Zahl: 95 Prozent der Themen in den Ausschüssen bewegen weniger als 5 Prozent der aktiven Bevölkerung unmittelbar. Auch wenn wir über die Gewichtung streiten können, die Richtung stimmt so ungefähr. Das Problem sind nicht die „falschen“ Themen – sie sind im Föderalismus nun mal vorgegeben und abgegrenzt. Wir müssen eher mit der „Unaufgeregtheit“ der Themen umgehen und uns fragen, wie wir sie näher an die Betroffenen heranbringen. Auf den Landtagsseiten, etwa bei der Berichterstattung über das Plenum, wird schon sehr viel angeboten. Natürlich könnte man das für die Ausschussarbeit noch verbessern — deren Arbeit wird aktuell noch recht stiefmütterlich behandelt. Eine „Rohfassung“ der Informationen allein wird aber wenig zur Verbreitung beitragen. Es wird weiterhin ein breites Bedürfnis geben (das wir ab und an auch erst mal wecken müssen), komprimierte Zusammenfassungen zu erhalten.
Nicht jede Fachdiskussion ist für den interessierten Bürger ohne „Übersetzung“ nachvollziehbar. Fachpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter werden in ihren Diskussionen nicht mit pädagogischem Impetus „verständlich“ berichten, sondern setzen in der Regel eine vorhandene fachliche Beschäftigung voraus. Es wird also auch weiterhin eine Anforderung sein, Diskussionen und Argumente zu übersetzen, zu bewerten, einzuordnen. Erst dann können wir von einer auch inhaltlich begründeten Transparenz sprechen. Vorher ist Transparenz nur eine Hülle.
Ausschussprotokolle sollen nicht nur als Ergebnisprotokoll sondern auch als Wortprotokoll vorliegen.
Faktisch wäre das eine Abschrift des vorliegenden Bild- oder Tondokumentes. Aktuell gibt es zwei Protokolle: Ein „Kurzbericht“, der eine Art Beschlussprotokoll ist, und eine Niederschrift, die die Sitzung ausführlich, aber nicht wörtlich wiedergibt. Die Änderung will die Niederschrift durch ein Wortprotokoll ersetzen.
Die Verschriftlichung gesprochener Worte ist in meinen Augen ein notwendiger Akt, um es „jedem“ zu ermöglichen, den Verlauf und die Ergebnisse einer Diskussion auch im Nachhinein nachvollziehen zu können. Wortprotokolle sind als „Original“ wichtig, um Streitpunkte klären zu können. Ob es aber notwendig ist, jede Ton- bzw. Bildquelle noch mal abzuschreiben? Eventuell mit einer mitlaufenden An- und Abwesenheitsliste und eine Beschreibung nonverbaler Statements? Das kann man m.E. bezweifeln. „Gute“ Protokolle – und ich halte die Landtagsstenographen für ausgewiesen gute ProtokollantInnen – sollten in der Regel ausreichen. Ich habe einen seit Wochen unfertigen Artikel bei mir liegen, der sich mit der Frage von Protokollen beschäftigt. Ich nehmen das mal zum Anlass, ihn fertigzuschreiben.
Ein “Transparenzparagraf” sorgt dafür, dass künftig sämtliche Post an den Landtag binnen zwei Tagen veröffentlicht wird, barrierefrei und – soweit möglich – unter offener Lizenz. Ausnahmen aus Datenschutzgründen sind vorgesehen.
Gut. Ich sehe aber noch Verbesserungsbedarf. Der neue Paragraf 73 a bestimmt zunächst, dass Drucksachen und Umdrucken veröffentlicht werden sollen. Das ist in der Regel schon jetzt der Fall (§ 23 der GO). § 73 a fehlt jedoch der Adressat der „Vorgänge“. § 23 bestimmt den Präsidenten. An wen müssen die Dokumente zukünftig gerichtet sein, damit sie veröffentlicht werden müssen? Der Präsident? Die Ausschussvorsitzenden? Wie gehen wir mit Petenten um, die sich an den Landtag wenden? Wer entscheidet, ob es sich um eine private Petition oder eine öffentliche Petition handelt? Wie soll die Eingangspost der Behörde Landtag von der parlamentarischen Institution Landtag unterschieden werden? Auch würde ich mir wünschen, dass bestehende Probleme behoben werden: Zur Zeit sind zum Beispiel die „Unterrichtungen“ durch die Landesregierung durch die Bank nicht öffentlich – was ich für übertrieben halte, weil sich zum Beispiel Entwürfe von Staatsverträgen in anderen Landtagsarchiven auffinden lassen. Dann gibt es „intern“ bleibende Dokumente der Landtagsverwaltung, die es durchaus verdienen, öffentlich zugänglich zu sein. Die dankenswerterweise von den Piraten veröffentliche Aufstellung der „erforderlichen Wahlen und Beschlüsse in der 18. Legislaturperiode“ zum Beispiel. Solche Dokumente fielen wohl nicht unter den neuen 73 a – was schade wäre, weil ihre Veröffentlichung schon allein aus staatsbürgerlichen Gesichtspunkten gut ist. Oder das Stichwort Barrierefreiheit, das wir hier im Landesblog nicht nur einmal problematisiert haben. Barrierefrei oder wenigstens Barrierearm müssen Drucksachen, Umdrucke etc. schon heute sein, ohne dass sich jemand darum schert. Bevor noch eine Aufforderung in noch eine Vorschrift reingemalt wird, wird es mal Zeit, dass bestehende Verpflichtungen vom Landtag und der Landesregierung erfüllt werden. Mir fallen in dem Zusammenhang ehrlich gesagt kaum noch höfliche Worte ein, wenn ich an die Missstände denke.
Der Ältestenrat, der Unterausschuss für Unternehmensbeteiligungen des Landes und der Parlamentarische Einigungsausschuss sollen nicht mehr geheim, sondern in der Regel öffentlich tagen.
Beim Ältestenrat finde ich das vertretbar. Er ist ja von der Anlage her kein Beschlussorgan; der Landtagspräsident / die -präsidentin hat nur in wenigen bestimmten Dingen das „Benehmen“ mit ihm herzustellen. Bis auf die Personalfragen müssen wohl alle Dinge (Ich mutmaße. Wenn ich mich irre, wäre um einen Hinweis dankbar) im Plenum öffentlich beschlossen werden. Vertrauliches ist da kaum zu begründen. Ich würde von den Befürwortern der Vertraulichkeit gern mal ein Szenario sehen, in dem erklärt wird, warum die Vertraulichkeit nützlich ist. Und für wen das denn nützlich ist.
Beim Unterausschuss für Unternehmensbeteiligungen bin ich mir bei der Öffentlichkeit nicht so sicher. Hier werden schon, habe ich mal gehört, Geschäftsgeheimnisse besprochen werden. Und wenn ein Unternehmen nach einer Bürgschaft fragt, dann kann es kontraproduktiv sein, so etwas – besonders bei einer Ablehnung – öffentlich werden zu lassen. Will man das nicht hinnehmen, dann sollte man eher woanders ansetzen und die Notwendigkeit von Unternehmensbeteiligungen oder die Vergabe von Bürgschaften generell kritisch hinterfragen. Solange es diese Möglichkeiten aber gibt, ist die Folge „nicht öffentlich“ m.E. auch systemimmanent.
Eine Öffentlichkeit des Parlamentarischen Einigungsausschusses schließlich wäre ein Widerspruch in sich. Der Ausschuss soll nach der Landesverfassung Streitfälle klären, wenn die Landesregierung die Beantwortung von Fragen, die Erteilung von Auskünften oder die Vorlage von Akten ablehnt. Die Ablehnung ist auf Antrag vor dem Parlamentarischen Einigungsausschuss zu begründen. Würde man die Debatte prinzipiell öffentlich gestalten, gäbe es keinen Ermessensspielraum mehr, die Auskunft müsste erteilt werden. Es geht ja nicht nur um Staatschutzfragen sondern auch um Datenschutzfragen, die Personen betreffen können. Und ein Protokoll in der Art „Im Fall „schwarzer Balken“ kommt der Ausschuss nach Anhörung der Gründe zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung aus den Gründen „schwarzer Balken“ zu Recht widersprochen wurde“ ist nicht wirklich transparent.
Die Einstufung von Dokumenten als geheimzuhaltende „Verschlusssache” soll künftig im Regelfall auf 10 Jahre befristet werden. Die Einstufung als „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH” entfällt nach 10 Jahren automatisch und kann nicht verlängert werden.
Das hört sich vernünftig an. Ob die zeitliche Befristung auch wegen datenschutzrechtlicher Belange „nur“ 10 Jahre betragen muss, kann man vielleicht diskutieren. Sollte man aber das Problem nicht mal insgesamt angehen? Ab wann sollte eine Landesregierung ihre Archive zu öffnen? Ab wann öffnet der Landtag seine Archive und veröffentlicht die Protokolle der stets nicht öffentlich tagenden Ausschüsse?
Durch die Zulassung von Zwischenbemerkungen wird die Debatte im Landtag lebendiger
Hier möchte ich auf das oben schon erwähnte Parlamentarismus-Papier hinweisen. Das kann nicht die einzige Maßnahme sein, die dem Landtag und dem Parlamentarismus gut tut. (Wobei nicht alles, was in dem Parlamentarismus-Papier steht, vernünftig ist. Dieser merkwürdige Twitter-Kodex etwa ist weltfremd).
Persönlich halte ich von Zwischenbemerkungen (das soll wohl so etwas sein wie eine Zwischenfrage ohne Frage sein, z.B. der Bundestag kennt das Instrument) wenig. Sie verführen vielleicht eher dazu, die Rednerin/den Redner zu provozieren und aus dem Gleichgewicht zu bringen, das muss also keine inhaltliche Belebung der Debattenkultur sein. Es hat nicht jeder das rhetorische Geschick zu solch einer Kurzintervention (wobei der Redebeitrag in meinen Augen eher, schon wegen der Länge, ein Dreiminutenbeitrag nach hiesiger Lesart war).
Das Thema freie Rede nimmt das Parlamentarismus-Papier übrigens selbst nicht erst. Oder ist schon jemandem aufgefallen, dass zunächst die freie Rede gefordert wird und schließlich Reden zu Protokoll gegeben werden können sollen? Wie kann man eine frei gehaltene Rede zu Protokoll geben? Bauen wir kleine Sprechkabinen, in die man seine ungehaltende Rede reinspricht?
Künftig sollen nicht 18, sondern nur noch vier Abgeordnete erforderlich sein, um eine geheime Wahl, eine Sondersitzung des Landtags oder eine namentliche Abstimmung der Abgeordneten über einen Gesetzentwurf zu verlangen. Große Anfragen an die Landesregierung soll künftig jeder Abgeordnete alleine stellen können.
Demokratietheoretisch leuchtet mir das ein. Rein praktisch weiß ich nicht, ob uns das immer stets voranbringen würde.
Der Landtag tagt in der Regel monatlich, das ist wohl in der Regel häufig genug. Ich argmentiere nicht mit Geld und Mühe, die solche eine Sondersitzung kostet. Das sind keine Argumente in einer Demokratie. Aber welches für Schleswig-Holstein relevante Thema hätte nicht bis zur nächsten regulären Sitzung Zeit?
Ein geringeres Quorum für eine namentliche Abstimmung (Mindestanzahl: Fraktionsstärke oder besser noch: Prozent-Äquivalent) ist in der Tat ausreichend.
Große Anfragen sind für mich ein sehr wertvolles Instrument zur Informationsgewinnung. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass in die Antwort der Landesregierung schon mal „Mann-Jahre“ investiert werden. Um das Instrument nicht zu inflationieren, fände ich es gut, wenn gewisse Schranken vorhanden bleiben. Da ich es für undemokratisch halten würde, eine Antwort mit einem Preis zu versehen („Für die Antwort sind der Landesregierung Kosten in Höhe von xyz Euro und den Kommunen in Höhe von xyz Euro entstanden“), halte ich andere Wege, die einer Verwässerung vorbeugen, für sinnvoll. Deshalb ist ein Mindestquorum für mich vertretbar (Mindestanzahl: Fraktionsstärke oder besser noch: Prozent-Äquivalent).
Wahlen sind aktuell (§ 63 Absatz 4) geheim, wenn nicht 18 Abgeordnete anderes verlangen. Update 3.6., 20.44 Uhr: Siehe meine Einlassungen zu dem Kommentar von Patrick Breyer. Ich habe den Paragraphen falsch verstanden. Entgegen der Formulierung im Blog will die Initiative der Piraten die Anforderung (auf vier Abgeordnete) senken. Ich hielte das für falsch. Das Wahlgeheimnis, dass den Bürgern Sorge und Furcht nehmen soll, dass sie wegen ihrer Stimmabgabe in bestimmter Richtung Vorwürfen und Nachteilen welcher Art immer ausgesetzt sein können (Zitat), gilt auch für Abgeordnete. Geheime Wahlen können Überraschendes offenbaren. Gerade wir in Schleswig-Holstein wissen das nur zu gut. Peter Harry Carstensen sprach in seiner letzten Rede vor dem Kieler Landtag (für Korintherkacker: Es meldete sich am letzten Sitzungstag noch einmal) von einer „respektlosen, anonymen Unanständigkeit“, von der er profitierte. Kann die Antwort sein, dass wir Wahlen öffentlicher, transparenter gestalten, indem wir das Quorum senken den Grundsatz der geheimen Wahl so einfach ändern können, wie die Satz § 63 Absatz 4 Satz 3 es jetzt ermöglicht? Oder kaschieren wir damit im Endeffekt nicht das Problem, indem wir es nicht lösen sondern verbieten? Ich glaube, wir sollen und wir müssen mit solchen Geheimnissen leben. Es kann keine Transparenz ohne Vertrauen geben. Sie bedingen einander. In einer komplett transparenten Welt gebe es kein Vertrauen mehr. Das kann nicht das Ziel sein. Den Mißbrauch von Vertrauen müssen wir aushalten.
Vorlagen, welche die Entschädigung der Abgeordneten oder die Finanzierung der Fraktionen betreffen, dürfen nicht mehr im Schnellverfahren durchgewunken werden. Eine Wartefrist von mindestens einer Woche gewährleistet, dass eine kritische öffentliche Debatte stattfinden kann.
Sehr gut. Warum aber nur ein Woche? Ein Monat wäre besser. So eilig kann das gar nicht sein.
Hallo Swen,
danke für deine interessanten Kommentare. Schade, dass du dich nicht schon in die Ausarbeitung eingebracht hast: http://www.patrick-breyer.de/?p=386
Nur den komplizierten § 63 hast du falsch herum verstanden, schau noch mal rein. „Auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten oder auf Antrag kann offen abgestimmt werden, es sei denn, daß achtzehn Abgeordnete widersprechen.”
Beste Grüße,
Patrick
Sorry, der Kommentar war im Spam-Filter gelandet.
Inhaltlich hast Du recht. Die Formulierung ist sowas von bekloppt, dass ich sie erst jetzt, beim dritten lesen, kapiere. Satz 1 hat meine Wahrnehmung geprägt, die Umkehr im Satz 3 war dann so überraschend, dass ich drüber weggelesen habe.
Ich bin also ganz bei Euch, wenn nur vier Abgeordnete nötig sind. Systematisch wäre es m.E. sogar besser, wenn der Satz 3 entfallen würde. Ich erkenne momentan keine zwingend Notwendigkeit, davon überhaupt abweichen zu müssen.
Vielen Dank für Analyse und Gedanken.
Ich glaube den Piratenvorschlag zu geheimer Wahl hast Du (bzw. die Piraten die aktuelle Situation) falsch verstanden.
Im Zitat, das Du angegeben hast, wollen die Piraten, dass für eine geheime Abstimmung 4 Stimmen reichen sollen (nicht für die Aufhebung der geheimen Wahl). Ich schätze dass die Piraten dachte (ich übrigens bis zu Deinem Text auch), dass geheime Wahl beantragt wird und nicht umgekehrt (praktisch wird oft gefragt, ob irgendwer geheime Wahl fordert).
Danke.
In der bisherigen Geschäftsordnung steht in § 63 Absatz 3:
„Bei Wahlen muß geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten oder auf Antrag kann offen abgestimmt werden, es sei denn, daß achtzehn Abgeordnete widersprechen.”
Der Regelfall ist also geheime Wahl.
In dem Blogbeitrag der Piraten steht „Künftig sollen nicht 18, sondern nur noch vier Abgeordnete erforderlich sein, um eine geheime Wahl(…) zu verlangen.” Das ist mißverständlich und sicher so nicht gemeint. Denn im dem Entwurf heißt es, dass in dem o.g. Paragraf das Wort achtzehn durch „eine Fraktion oder vier” ersetzt werden soll. Damit wird die Hürde für den Regelfall geheime Wahl gesenkt. Das finde ich falsch.
Guter Beitrag. Insbesondere die kurze Auseinandersetzung mit Wortprotokollen und der Aufzeichnung gefallen mir. Aber eine Frage habe dann doch:
„Es kann keine Transparenz ohne Vertrauen geben. Sie bedingen einander. In einer komplett transparenten Welt gebe es kein Vertrauen mehr.”
Das Argument ist nicht neu. Trotzdem verstehe ich bis heute nicht, warum totale Transparenz Vertrauen verhindern sollte. Könnten Sie das etwas ausführen?
Mfg
Malte S.
Danke.
Ich verweise auf die Ausführungen von Christopher Kappes, die ich hier verlinkt habe: http://landesblog.de/2012/04/der-offentliche-herr-abgeordnete