Deutschland: Das Land, wo ein Videochat ein Rundfunkprogramm ist

Von | 5. Juni 2012

Man soll­te ja mei­nen, in einem 63-sei­ti­gen Koalitionsvertrag mit 81 (teil­wei­se red­un­dan­ten) Seiten Anlage soll­te alles gere­gelt sein – oder wenigs­tens die Richtung vor­ge­ge­ben wer­den.

In den Zeile 2457 und 2458 steht: „Die Globalisierung der Medienlandschaft erfor­dert bei der Zulassung und Kontrolle bun­des­wei­ter Rundfunkprogramme und -ver­an­stal­ter neue Antworten.

Ich stol­per­te ges­tern durch einen Hinweis von Malte Steckmeister auf Facebook auf eine Sache, von der ich schon auf der re:publica gehört hat­te und die mei­nen Glauben fes­tig­te, dass unser Rundfunkrecht noch älter ist als das Radio und eh nicht mehr von die­ser Welt ist:
Googles Videochat, in dem man mit sei­nen Freunden von Angesicht zu Angesicht klö­nen kann, hat einen gro­ßen Bruder bekom­men: Hangout on air ermög­licht es, den Chat zum Livesender für Videoübertragungen zu erwei­tern. Eine Aufzeichnung des Videos lan­det bei YouTube.

In 220 Ländern gibt es Hangout on air schon. Ein paar Länder, wie z.B. Nordkorea, die rück­wär­ti­ge Seite des Mondes und Deutschland, feh­len noch. In Deutschland steht offen­sicht­lich das Rundfunkrecht im Weg. In Deutschland braucht es näm­lich eine Sendelizenz wenn, rein theo­re­tisch, mehr als 500 Zuschauer gleich­zei­tig zuse­hen könn­ten.

Der Journalist Dirk Baranek schluß­fol­gert zu Recht: „Dieser Vertrag ent­spricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit der Menschen.“

Es ist nicht allein die Globalisierung der Medienlandschaft, die neue Antworten erfor­dert. Auch der Begriff „Rundfunkprogramm” stimmt nicht mehr. Ach, was sage ich: Zulassung, Kontrolle, Veranstalter – jedes Substantiv in die­sem Satz gehört auf den Prüfstand. Der schlich­te all­täg­li­che Lauf der Dinge hat das stein­zeit­li­che deut­sche Medienrecht nicht zum ers­ten Mal über­run­det.

Medienrecht machen die Länder, die Staats- und Senatskanzleien. Wir kön­nen gespannt sein, ob die Kieler Staatskanzlei unter Torsten Albig die Initiative ergreift, den Rundfunkstaatsvertrag zu refor­mie­ren. Oder ob das in den „bewähr­ten“ Händen des Rheinland-Pfälzers bleibt, der seit 1994 dafür sorgt, dass deut­sches Rundfunkrecht zur Lachnummer wird.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

10 Gedanken zu “Deutschland: Das Land, wo ein Videochat ein Rundfunkprogramm ist”:

  1. Tim Schlotfeldt

    »Regulierung bedeu­tet Schutz und nicht Strangulierung«

    Sagte 2007 Norbert Schneider, Vorsitzender der Landesanstalt für Medien NRW, in einem Interview mit der taz: http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2007/04/03/a0144

    Die Regelung mit den 500 con­cur­rent user war ursprüng­lich für Webradios gedacht, wur­de dann 2008 auf Streaming-Angebote gene­rell aus­ge­dehnt (http://www.tschlotfeldt.de/elearning-blog/959-videostreaming-soll-ab-500-gleichzeitigen-nutzern-sendelizenzpflichtig-werden).

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  2. Hans Retep

    Im Prinzip ist das gesam­te Internet eine Rundfunkveranstaltung. Das haben sich die öff-r Anstalten im Papier-Gutachten beschei­ni­gen las­sen. Von daher darf man froh sein, wenn man als gemei­ner Blogger noch in der Rundfunksphäre Internet ohne Lizenz gedul­det wird.

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    1. Swen Wacker

      Und genau dage­gen muss man agi­tie­ren und par­la­man­t­a­ri­sche Mehrheiten suchen. Ich bin da ganz hoff­nungs­voll.

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      1. Hans Retep

        Seit der Geschichte mit der PC-Gebühr hab ich eigent­lich mit den Parteien beim Thema Rundfunk abge­schlos­sen. Die Piraten, die sich gegen die bestehen­de Parteienlandschaft hät­ten posi­tio­nie­ren kön­nen, haben das bis­her nicht getan bzw. in NRW z.B. sich auf die Rundfunkseite geschla­gen. Vielleicht las­sen sich sol­che Übertreibungen wie der 500er-Regelung mit viel Fleißarbeit aus­he­beln, aber das ändert nichts am Status Quo, dass das Internet in der Politik als Rundfunk mit ande­ren Mittel betrach­tet wird mit so hüb­schen Konsequenzen wie der Verdreifachung der Rundfunkgebühr für PC-Besitzer ab 2013.

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  3. Holger

    Übrigens der Grund, war­um Initiativen, Foren mit allen Kandidaten zur Lübecker Bürgermeisterwahl zeit­gleich im Internet zu über­tra­gen, im Sande ver­lie­fen. Man stel­le sich vor, da wäre mit unkon­trol­lier­tem Rundfunken die öffent­li­che Meinungsbildung beein­flußt wor­den!

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    1. Swen Wacker

      Wir haben mit der FDP, den Grünen und den Piraten gleich drei Parteien, die in unter­schied­li­cher Art und Weise libe­ra­le Strömungen reprä­sen­tie­ren, die an einer Kappung der jet­zi­gen Blöcke inter­es­siert sind. Auch bei CDU und SPD gibt es Protagonisten, die nicht voll­stän­dig am jet­zi­gen System hän­gen. Ich hal­te es des­halb für mög­lich, das es Mehrheiten gegen den bis­he­ri­gen Status gibt. Das ist kein Selbstgänger, aber mög­lich.

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  4. Chris

    Facebook-Link: „Page requested was not found”. Kann lei­der daher den ursprüng­li­chen Hinweis nicht nach­voll­zie­hen.

    Was mich inter­es­sie­ren wüde, wie es denn das mit den Livestreams gere­gelt, also bei Parteitagen, oder bei Pressekonferenzen zu Koalitionsverhandlungen, oder gar zu den Verhandlungen selbst? Müssen Parteien hier­für jedes Mal eine Lizenz ein­ho­len?

    Gehe ich recht in der Annahme, dass der­lei Beschränkungen für die Länder selbst nicht gel­ten, d.h. wenn gleich der Landtag eröff­net wird, dann greift dies nicht, oder?

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    1. Swen Wacker

      Oh, tut mir leid, Chris. Ich sehe jetzt erst, dass das nicht kom­plett öffent­lich ist. Hier steht es noch­mal: https://plus.google.com/102951224065923126631/posts/K2FkSpbjShp

      Ich bin kein Medienrechtler, die Details, die dazu füh­ren, dass Parla-TV sen­den darf, sind mit nicht geläu­fig. Ich neh­me an(!), dass § 2 Absatz des Rundfunkstaatsvertrages aus­schlag­ge­bend ist. Dort steht „Kein Rundfunk sind Angebote, die … nicht jour­na­lis­tisch-redak­tio­nell gestal­tet sind …”. Da ein­fach nur gestreamt wird, fehlt es evtl. an der jour­na­lis­tisch-redak­tio­nel­len Gestaltung. Die wäre aber viel­leicht bei der Wiedergabe einer mode­rier­ten Talkrunde mit meh­re­ren Kamera und dar­aus resul­tie­ren­den Schnitten schon gege­ben. Wie gesagt: Das ist eine sehr lai­en­haf­te Interpretation mei­ner­seits.

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      1. Chris

        dan­ke! Naja, wenn bei Parteitagen zum Mikro geschal­tet wird, oder bei Wahlgängen die Kameras abge­schal­tet wer­den, dürf­te das doch noch nicht als jour­na­lis­tisch-redak­tio­nell gel­ten, hof­fe ich mal..

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