Das Leistungsschutzrecht bedroht Blogs

Von | 15. Juni 2012

Gestern (14. Juni 2012) ist ein Referentenentwurf der Bundesregierung bekannt gewor­den, der nicht dazu füh­ren kann, die wirt­schaft­li­chen Schwierigkeiten, in denen sich man­che Verleger befin­den, zu stop­pen, auf den lan­gen Weg bis zu die­ser Erkenntnis aber sei­nen Teil dazu bei­tra­gen könn­te, Meinungsfreiheit und Journalismus nach­hal­tig zu beschä­di­gen.  

Über das Leistungsschutzrecht wird seit Jahren spe­ku­liert. Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht = IGEL befürch­tet seit 2010, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hät­te – unab­hän­gig von des­sen kon­kre­ter Ausgestaltung – bedenk­li­che Auswirkungen auf die Interessen Dritter und das Gemeinwohl. Im Landesblog hat­ten wir das Thema schon 2010 dis­ku­tiert.

Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines soge­nann­ten Leistungsschutzrechtes für Presseverlage vor. Ausschließlich Presseverlage sol­len das Recht haben, ihre Produkte zu gewerb­li­chen Zwecken im Internet zu ver­öf­fent­li­chen. Machen das auch ande­re, kön­nen sie zukünf­tig die Unterlassung einer „uner­laub­ter Nutzung“ ver­lan­gen. Gewerbliche Nutzer müs­sen für die Nutzung Lizenzen erwer­ben.

Das hört sich erst mal ver­nünf­tig an. Und der Entwurf beeilt sich auch, nahe­lie­gen­de Befürchtungen zu zer­streu­en. „Dies [der Erwerb einer Lizenz] gilt nicht für die rei­ne Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit.“ Allein: Dieser Satz ist gelo­gen. In der Begründung des Entwurfes wird das Gegenteil belegt.

Verwendet ein Blogger zu sei­nem Hobby-Blog Fachartikel aus ein­schlä­gi­gen Presseerzeugnissen und blen­det er zur Refinanzierung sei­ner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann han­delt er zu gewerb­li­chen Zwecken und muss eine Lizenz erwer­ben.

Ich bin ein Blogger. Das Landesblog ist ein Hobby-Blog. Ich pro­du­zie­re nicht nur  Nachrichten oder bewer­te und kom­men­tie­re poli­ti­sches Geschehen in Schleswig-Holstein. Ich „ver­wen­de“ auch ab und an „Fachartikel aus ein­schlä­gi­gen Presseartikel“. Wenn sie zum Beispiel die Quelle einer Meldung sind. Oder wenn eine Schleswig-Holsteinische Zeitung, genau­er: ein Journalist einer Schleswig-Holsteinischen Zeitung einen Missstand als ers­ter auf­ge­deckt hat. Ich fin­de es näm­lich unauf­rich­tig gegen­über der Zeitung oder dem Journalisten, wenn ich ihn nicht als Quelle benen­ne – son­dern ver­brämt ein „wie ges­tern in Kiel bekannt wur­de“ schwur­be­le. Und ich hal­te das Landesblog bewusst wer­be­frei, weil ich an mei­nem Hobby nichts ver­die­nen möch­te (oder muss); habe aber am Ende eines jeden Artikels einen Flattr-Button, auf den man drü­cken kann, wenn man mir ein paar Cent zukom­men las­sen möch­te, weil der Artikel gefal­len hat: Auf Redaktionstreffen bestel­le ich dann von dem Geld eine klei­ne Cola mit 6 Strohhalmen für uns alle. Ich hand­le also gewerb­lich und müss­te folg­lich zukünf­tig Lizenzen kau­fen.

Es liegt auf der Hand, dass das Verb „ver­wen­den“ den abmahn-indus­tri­el­len Komplex zu neu­en Wachstumsschüben brin­gen wird. Wann ist etwas noch „zitie­ren“? Wann „ver­wen­de“ ich schon? Und wie­so Blogger? Das soll­te doch ein Lex Google wer­den? Sind wir Blogger denn über­haupt gemeint? Ging es nicht um Suchmaschinen wie Google, die vor­geb­lich mit dem (übri­gens wer­be­frei­en) Dienst Google News auf wun­der­sa­me Art und Weise Geld schef­feln? Nein. Das Wort „Suchmaschine“ kommt in dem Dokument nicht ein ein­zi­ges Mal vor. Der Rechtsanwalt Udo Vetter ana­ly­siert den Entwurf und kommt zu der Erkenntnis – ich zitie­re ihn vol­ler Freude:

Zwar sol­len nach dem Vorschlag das Zitatrecht sowie rei­ne Links nicht unters Leistungsschutzrecht fal­len. Allerdings wird nir­gends deut­lich, wie eine Abgrenzung erfol­gen soll. Denn an ande­rer Stelle wird aus­drück­lich betont, dass schon kleins­te Passagen aus einem Presseerzeugnis geschützt sei­en. Ausdrücklich bezieht sich das Ministerium auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser hat­te für Musik fest­ge­legt, dass schon die Übernahme kleins­ter Schnipsel unzu­läs­sig ist. 

Was nach dem Zitatrecht also noch mög­lich wäre, könn­te nach dem Leistungsschutzrecht ver­bo­ten sein. Diese recht­li­che Grauzone ist nach mei­ner Überzeugung kein Missgeschick, son­dern Absicht. Denn das juris­ti­sche Nirgendwo lie­fert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanz­star­ken Verleger aus.

Was heißt das für einen Blogger wie mich? Was heißt das für mich, wenn ich bei Facebook, Twitter, Google+ oder Friendica auf einen Zeitungsartikel ver­lin­ke? Bevor ich ihn Zukunft regel­mä­ßig über­le­ge, ob ich noch „ver­lin­ke“ oder schon „ver­wen­de“, wer­de ich es ein­fach las­sen. Keine Zitate aus der sh:z, KN, LN oder Hamburger Abendblatt mehr, kei­ne Verlinkungen dort­hin mehr. Tut mir leid. Ich bin zwar nicht arm. Aber ich habe kei­ne Lust, arm zu wer­den.

Ich über­schät­ze mich nicht: Das wird die Verleger einen Dreck inter­es­sie­ren. Das ist wahr­schein­lich sogar das Ziel. Nur: Es wird ihm wirt­schaft­lich nichts nut­zen. Keinen zah­len­den Leser mehr wird die Druckausgabe dadurch gewin­nen. Die im Vorfeld stets befürch­te­ten sin­ken­den Zugriffszahlen auf die Online-Angebote, wenn Google, Bing und Co die Zeitungen kur­zer­hand aus ihrem Index wer­fen, wer­den viel­leicht nicht mal ein­tre­ten – wenn sich näm­lich her­aus­stellt, dass die Suchmaschine und ihre Indexe unge­scho­ren blei­ben.

Das Landesblog, da bin ich mir sicher, wird nicht viel anders wer­den, wenn ich Zitate aus und Links auf die Landespresse zukünf­tig aus finan­zi­el­len Gründen ver­mei­de. Ich pro­du­zie­re auch so guten Journalismus und ein gutes Blog. Und eine Einnahmequelle, wie der füh­ren­de Lobbyist des Machwerkes uns Glauben machen möch­te, wird das Leistungsschutzgeld den­noch nicht wer­den. Einerseits stün­de das Hinterherlaufen hin­tern den Verlagen, sie möch­ten doch bit­te eine Lizenz erwer­ben, wohl in kei­nem Aufwand zum Ertrag. Andererseits wird die wirt­schaft­lich sinn­vol­len Reaktion auf der Verlegerseite wohl eher sein, die Redaktionen dar­auf zu drän­gen, Blogger zu igno­rie­ren oder deren Erkenntnisse „unzi­tiert” zu ver­wen­den.

Was ist aber das Ziel des Gesetzes, wenn das Leistungsschutzgeld nicht dazu geeig­net ist, wirt­schaft­lich zu nüt­zen?

Was lei­den wird, ist die Meinungsfreiheit. Wenn wir in Zukunft Angst vor dem Zitieren haben müs­sen, weil es uns Geld kos­ten könn­te. Wenn wir unse­re Kinder zukünf­tig nicht nur vor Downloadportalen und Streamingdiensten son­dern auch vor dem ange­dach­ten Pressespiegel über die letz­tens orga­ni­sier­te Anti-ACTA-Demo war­nen müs­sen.

Was außer­dem lei­den wird, ist der Journalismus, der sei­ne, wie Frank Schirrmacher ges­tern twit­ter­te, Prämbel ver­liert: Nur: wer, außer ande­ren „Presseerzeugnissen“, wird das zukünf­tig noch tun?

Und wem soll das Gesetz nüt­zen? Glaubt auch nur ein Journalist ernst­haft, dass er auch nur einen Cent aus dem Abmahnungen und Lizenzgebühren auf das monat­li­che Salär oben­drauf bekä­me?

Augenblicklich steht noch viel im Konjunktiv. Noch kann das Gesetz ver­hin­dert wer­den. Der Streit wird aber schwie­rig wer­den. Die Bundesregierung scheint das Gesetz auf die Schnelle durch­brin­gen zu wol­len. Und auf den Bundesrat, auf die Länder kön­nen wir wohl nicht set­zen. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz nicht zustim­mungs­pflich­tig sein wird.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

3 Gedanken zu “Das Leistungsschutzrecht bedroht Blogs”:

  1. Pingback: RechtZwoNull.de

  2. Oliver

    „[…] eine Einnahmequelle, wie der füh­ren­de Lobbyist des Machwerkes uns Glauben machen möch­te, wird das Leistungsschutzgeld den­noch nicht wer­den.”

    Die ver­meint­li­chen Einnahmequelle ist mei­ner Meinung nach weit weni­ger gewünscht, als die Macht der Kontrolle, die mit dem vor­ge­schla­ge­nem Gesetz ein­her­geht. Der Verlag bekommt hat die Möglichkeit durch recht­li­chen Schritte (oder des­sen Androhung) eine viel­leicht unlieb­sa­me Verwendung aus dem Netz zu til­gen.
    Die meis­ten pri­va­ten Angebote wer­den dar­un­ter lei­den. Ganz klar. Und wenn nicht durch kon­kre­te Androhung von juris­ti­schen Schritten, dann auf­grund der Angst vor die­sen Schritten (Stichwort: Chilling effect). Wie du so schön sag­test: Besser ohne Link und Textbezug, dafür aber ohne Risiko und Schaden. Dem öffent­li­chen Diskurs scha­det es aber so oder so! Seiten wie BildBlog wer­den das ganz sicher und sehr schnell zu spü­ren bekom­men und ver­mut­lich per­spek­ti­visch sogar von der Bildfläche ver­schwin­den.

    Reply

Schreibe einen Kommentar zu Oliver Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert