Piraten und die Geschäftsordnung

Von | 27. September 2012

Eine eigent­lich auf 15 Minuten ange­setz­te Aussprache zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages dau­er­te ges­tern am Ende ca. eine Stunde. In vie­len Pressemitteilungen im Vorfeld und in ihren Beiträgen zur Debatte hat­ten die Mitglieder der Piratenfraktion die Intransparenz der eta­blier­ten Fraktionen beklagt, und das Gespenst eines kom­plet­ten Internetverbotes im Landtag beschwo­ren.

Der Redebeitrag von Patrick Breyer, dem Fraktionsvorsitzenden der Piratenpartei, wur­de durch der­art vie­le Zwischenfragen von Landtagsabgeordneten ande­rer Parteien in die Länge gezo­gen, dass man von Anfang an auch ein ein­stün­di­ges Ausspracheformat hät­te fest­le­gen kön­nen, anstatt als Fragen getarn­te Erwiderungen zuzu­las­sen. Auch der Streit dar­um, ob Wolfgang Kubicki (FDP) nun mit sei­nem iPad im Plenum her­um­ge­spielt haben soll oder nicht, war über­flüs­sig.

Schade ist, dass bei dem rhe­to­ri­schen Getöse eini­ge durch­aus sinn­vol­le Fragestellungen unter­ge­gan­gen sind:

  • Vertraulichkeit von Ältestenratsitzungen: Der Ausgangspunkt des Streites ist die Frage, ob die Sitzungen des Ältestenrates ver­trau­lich sein soll­ten. Wie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes erge­ben hat, ist es durch­aus legi­tim, die Sitzungen ver­trau­lich abzu­hal­ten, da grund­sätz­lich eine grö­ße­re Kompromissbereitschaft besteht, die den Ablauf des Parlamentsbetriebs  um eini­ges erleich­tert.
    Aber es lohnt sich dar­über nach­zu­den­ken, ob nicht grund­sätz­lich die Sitzungen des Ältestenrat öffent­lich zu machen sind, oder grund­sätz­lich die Ergebnisse der Absprachen, soweit sie nicht Personalfragen betref­fen, in einem bestimm­ten Abstand ver­füg­bar zu machen. Laut einer Zusammenstellung der Landtagsverwaltung gibt es bis jetzt in kei­nem Länderparlament einen Ältestenrat oder ein ver­gleich­ba­res Gremium, das grund­sätz­lich öffent­lich tagt. Hier könn­te der schles­wig-hol­stei­ni­sche Landtag durch­aus eine Vorreiterrolle über­neh­men.
  • Die Geschäftsordnung des Landtages und die Richtlinie des Ältestenrates: Was die Abläufe im Landtag angeht, müs­sen wir hier zwi­schen der Geschäftsordnung des Landtages und den Richtlinien des Ältestenrates unter­schei­den. Die Geschäftsordnung wird vom Plenum mit ein­fa­cher Mehrheit beschlos­sen und ggf. auch geän­dert, im Ältestenrat hin­ge­gen gibt es kei­ne Abstimmungen, son­dern alle Fraktionen ver­stän­di­gen sich über Abläufe und Regelungen, die jedoch jeder­zeit vom Plenum ver­än­dert wer­den kann.

    Am 19. September gab die Landtagsverwaltung eine Pressemitteilung her­aus, nach der sich der Ältestenrat auf eine Regelung zur Nutzung mobi­ler Internettechnik ver­stän­digt habe. Dagegen ging Patrick Breyer vor, und erwirk­te am 25. September eine einst­wei­li­ge Verfügung am Landgericht Kiel. Die Frage, die sich stellt: war­um war die Landtagsverwaltung nicht bereit, den Fehler zu kor­ri­gie­ren und muss­te erst zu einer Verfügung ver­don­nert wer­den? Noch in einer wei­te­ren Pressemitteilung sei­tens der Landtagsverwaltung vom 24. September war davon die Rede. Jetzt im Plenum stell­ten ver­schie­de­ne Abgeordnete, dar­un­ter auch Landtagspräsident Klaus Schlie, klar, dass die­se Richtlinie nicht in Kraft tre­te, solan­ge kei­ne Einigung im Ältestenrat dar­über erzielt wor­den sei.

    Zurück zur Veränderung der Geschäftsordnung: Mit der Entscheidung der ande­ren Fraktionen wur­de die­ser Passus in die Geschäftsordnung als §49a ein­ge­fügt:

    § 49a Nutzung mobi­ler InformationstechnikWährend der Sitzungen des Landtages ist die Nutzung mobi­ler Informationstechnik auf der Grundlage einer Verständigung im Ältestenrat zuläs­sig.

    Der ers­te Versuch der Verständigung im Ältestenrat, der auf­grund der feh­len­den Zustimmung der Piratenfraktion hin­fäl­lig ist, sah vier Regelungen vor:

    1. Während der Sitzungen des Landtages dür­fen aus­schließ­lich mobi­le Computer, die geräusch­los ohne Lüfter oder mecha­ni­sche Tastatur lau­fen und kei­nen auf­klapp­ba­ren Bildschirm haben (sog. Tablet-Computer) sowie inter­net­fä­hi­ge Mobiltelefone (sog. Smartphones) genutzt wer­den.

    Dies bezeich­net also ein Verbot von Laptops, wäh­rend Handys und Tablets zuge­las­sen sind. Hier spielt zum einen die Akustik eine Rolle, aber auch das Erscheinungsbild des Hauses. Selbst im Abgeordnetenhaus der USA sind Laptops genau aus dem Grund (“deco­rum”) auch nicht erlaubt.

    Übrigens: der Einwand des Abgeordneten König (PIRATEN), dass gewis­se Programme nicht auf Tablets lie­fen, lie­ße sich durch Softwarelösungen (Stichwort Remote Desktop Server) ganz ein­fach lösen (die Lösung sag­te ihm jedoch nicht zu).

    2. Die Funktionalitäten die­ser Geräte sind nur dem Mandat ent­spre­chend ein­zu­set­zen Die der Unterhaltung oder der pri­va­ten Lebensgestaltung die­nen­den Funktionalitäten sind wäh­rend der Sitzungen nicht zu nut­zen.
    3. Mit Ausnahme der zur Verfügung ste­hen­den Systemtelefone ist das Telefonieren mit Mobiltelefonen im Plenarsaal unter­sagt.

    Hier geht es wie­der um das Erscheinungsbild des Hauses, und wohl auch um die Konzentration der Abgeordneten, die sol­che Geräte wäh­rend der Plenarsitzungen ver­wen­den. Ich möch­te an den kürz­li­chen Eklat in Berlin erin­nern, als das Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus Sven Kohlmeyer (SPD) der Piratenfraktion vor­warf, sie wären auf­grund ihres Internetsurfings nicht wirk­lich an der Diskussion betei­ligt. Die Frage ist jedoch, ob so etwas tat­säch­lich durch eine Geschäftsordnung gere­gelt wer­den soll­te.  Ich wür­de mei­nen, das soll­te eher in der par­la­men­ta­ri­schen Debatte the­ma­ti­siert wer­den anstatt durch Vorschriften bestimmt zu wer­den.

    4. Ton- und Bildaufzeichnungen mit Tablet-Computern und Smartphones sind wäh­rend der Sitzungen des Landtages unter­sagt.

    Hier ging es wohl um die Reaktion auf die Mitschneideaffäre um den Abgeordneten Uli König (PIRATEN). Unabhängig davon jedoch stellt sich in der Tat die Frage, war­um der Landtag nicht eine Speicherung des Streamings zulas­sen könn­te, ob Video oder nur Audio. Solange dies aus Kostengründen abge­lehnt wird, stellt sich die Frage, war­um dies nicht eine Fraktion aus eige­nen Mitteln ver­an­las­sen soll­te.

    Diese Regelungen sind auch nach der Änderung der Geschäftsordnung nicht in Kraft, da bis­her eine Verständigung im Ältestenrat nicht erzielt wur­de.

    Droht ein voll­stän­di­ges Internetverbot?

    Letzten Endes ist die Position der Piratenfraktion mei­nes Erachtens jedoch popu­lis­tisch, die unter­schwel­lig die weit­ver­brei­te­ten Gefühle von Politikverdrossenheit in der Bevölkerung bedient. Indem die Frage der Vertraulichkeit von Ältestenratsitzungen der­ma­ßen auf­ge­bauscht wird, kann die Piratenfraktion sicher­lich bei ihrer eige­nen Anhängerschaft punk­ten, aber in der Sache erreicht sie kon­kret nicht viel: sie macht sich bei den ande­ren Fraktionen als wenig kol­le­gi­al unbe­liebt und ver­här­tet die Fronten. Ein kol­le­gia­ler Umgang über Parteigrenzen hin­weg ist nichts Schlechtes und kann sogar bei der eige­nen Arbeit hilf­reich sein.

    Wie die Abgeordnete Birgit Herdejürgen (SPD) erklär­te, sind die­se restrik­ti­ven Vorschläge als Reaktion dar­auf zu ver­ste­hen, dass sich die Piratenfraktion kom­plett unwil­lens gezeigt habe, eine Einigung zu erzie­len, die alle mit­tra­gen könn­ten. In dem Punkt ist ihr recht zu geben, dass eben nicht sechs Abgeordnete dem gan­zen Parlament in einem sol­chen Stil eine Regelung auf­zwin­gen kön­nen. Es zeigt sich hier, dass sich gewis­se Spielregeln im par­la­men­ta­ri­schen Miteinander über die letz­ten Jahrzehnte eta­bliert haben. Natürlich steht es der Piratenfraktion frei die­se zu miss­ach­ten, aber dann muss sie über die­ses Ergebnis nicht erstaunt sein.

    Nach Auffassung der Piratenfraktion bedeu­tet der neue §49a in der Geschäftsordnung ein Verbot jeg­li­cher mobi­ler Informationstechnik, also auch inter­net­fä­hi­ge Handys, Tablets und Laptops, solan­ge es eben kei­ne Einigung im Ältestenrat gebe. Denn zu einer Einigung im Ältestenrat gehö­ren alle Fraktionen, und wenn die Piraten-Fraktion nicht von ihren Maximalforderungen abrückt und zu Kompromissen bereit ist, könn­te das Ergebnis ein sol­cher Zustand sein. Damit wür­de die Piratenfraktion in der Öffentlichkeit sicher­lich punk­ten kön­nen, aber in der Sache wäre nichts gewon­nen. Das wäre scha­de.

3 Gedanken zu “Piraten und die Geschäftsordnung”:

  1. Steffen VoßSteffen Voß

    Zugegeben: Ich weiß nicht genau, was im Ältestenrat pas­siert. Das liegt nicht nur dar­an, dass er bis­her ver­trau­lich war, son­dern vor allem dar­an, dass dort offen­bar auch wenig pas­siert, was rele­vant für mich gewe­sen wäre. Dort wird wohl dar­über gespro­chen, wie man mit­ein­an­der umgeht, wel­che Themen wo auf die Tagesordnung kom­men usw. Es wer­den kei­ne Beschlüsse gefasst. Dort sind alle Fraktionen ver­tre­ten. Und nicht ein­mal die LINKE ist zu Zeiten der schwarz/​gelben Regierung Zeter und Mordio rufend raus­ge­rannt, um etwai­ge Skandale auf­zu­de­cken.

    All das spricht weder für noch gegen tota­le Vertraulichkeit. Es spricht aber auch weder für noch gegen tota­le Transparenz. Die Dinge, die ver­trau­lich gere­gelt wer­den wol­len, wer­den ver­trau­lich gere­gelt — wenn nicht in einem for­ma­len Gremium, dann in einem infor­mel­len — zu dem dann eben nicht mehr alle Fraktionen ein­ge­la­den wer­den müs­sen. Politische Beschlüsse müs­sen nach­voll­zieh­bar sein. Wenn es also um for­ma­le Fragen der Parlamentsarbeit geht, soll­ten die ruhig öffent­lich wer­den. Wenn aber für bestimm­te Gespräche Vertraulichkeit nötig ist, dann soll­te das in die­sem ein­zi­gen Gremium mög­lich sein — in Anwesenheit aller Fraktionen.

    Bei Transparenz geht es dar­um, dass poli­ti­sche Entscheidungen nach­voll­zieh­bar sind.

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  3. P. Breyer

    Sehr gute Hintergrundanalyse der Sachlage, jedoch kann ich dem letz­ten Absatz nicht bei­pflich­ten.

    Die Transparenz von Ältestenratssitzungen ist so wich­tig, weil hier hin­ter ver­schlos­se­nen Türen vie­le frak­ti­ons­über­grei­fen­de Absprachen getrof­fen wer­den, die spä­ter 1:1 so umge­setzt wer­den. Es geht zum Teil um viel Geld. Mehr darf ich lei­der nicht mehr dazu sagen, weil ich zur Geheimhaltung ver­don­nert wor­den bin.

    Das Gegenteil der Darstellung von Frau Herdejürgen trifft zu: Die übri­gen Fraktionen haben sich kom­plett unwil­lens gezeigt, eine Einigung zu erzie­len, die wir PIRATEN mit­tra­gen kön­nen; sie haben statt­des­sen Beschlüsse durch­ge­drückt, die sie zuvor ohne uns aus­ge­han­delt hat­ten. Sowohl im Fall der Geschäftsordnung wie auch im Fall der Richtlinie zur Internettechnik haben wir von den ent­spre­chen­den Texten erst erfah­ren, als sich die übri­gen Fraktionen bereits hin­ter unse­rem Rücken dar­auf ver­stän­digt hat­ten. Wir haben in bei­den Fällen nach­träg­lich Kompromissvorschläge gemacht, auf die (mit einer Ausnahme) aber nicht ein­ge­gan­gen wur­de. Uns blieb kei­ne ande­re Wahl als öffent­lich Alarm zu schla­gen und zu pro­tes­tie­ren.

    Und wir hat­ten (teil­wei­se) Erfolg: Die Richtlinie zur Internettechnik soll nun neu auf­ge­rollt wer­den, dies­mal mit uns zusam­men. Ein Komplettverbot von Laptops oder Internettechnik soll nicht gel­ten; die übri­gen Fraktionen wol­len selbst nicht, was sie da beschlos­sen haben (sie­he NDR-Bericht).

    Wir erhe­ben kei­ne Maximalforderungen, son­dern wol­len am bis­he­ri­gen Zustand fest­hal­ten, der Berichte über Ältestenratssitzungen erlaub­te und auch die Nutzung von Laptops. Wir sind kom­pro­miss­be­reit, was das „Wie” der Berichterstattung und der Techniknutzung angeht, aber Komplettverbote machen wir nicht mit. Die übri­gen Fraktionen erhe­ben Maximalforderungen, nicht wir. Es geht nicht dar­um, dass wir unse­re Spielregeln ande­ren Fraktionen auf­zwin­gen woll­ten. Wir wol­len nur nicht, dass die übri­gen Fraktionen uns ihre intrans­pa­ren­ten, tech­nik­feind­li­chen und nicht basis­de­mo­kra­ti­schen Verfahren auf­zwin­gen.

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