Die Piratenfraktion hat sich kürzlich offenbar gefragt, was der Posten „Vermischte Einnahmen” im Haushaltsentwurf bedeutet und genau diese Frage an den Landesrechnungshof gestellt: „Mit welcher Form von Einnahmen wird hier gerechnet?” Wer gehofft hatte, dass sich jemand beim Landesrechnungshof, bei einer derart allgemeinen Frage daran macht, diese Einnahmen detailliert aufzuschlüsseln oder auch nur ein paar Beispiel zu geben, sieht sich enttäuscht. Die Antwort ist eine längliche Umschreibung des Begriffs „Vermischte Einnahmen”…
„Es handelt sich hier um sonstige Verwaltungseinnahmen von geringer Bedeutung, die nach der Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist (vgl. Gruppierungsplan der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik (VV-HS), Erlass vom 16. Dezember 1999, zuletzt geändert durch Erlass vom 12. April 2011)”
Unterzeichnet ist die Antwort durch den Präsidenten des Landesrechnungshof, Aloys Altmann. Ich würde sagen, Herr Altmann war schon immer gut im Tabu spielen und die Piraten dürften jetzt erst recht neugierig geworden sein.
Übrigens: Der „Offene Haushalt” für das Bundesbudget hat die „Vermischten Einnahmen” sehr schön visualisiert.
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- Download: Umdruck 18/436 26.11.2012