„WLANs soll man nur geschützt durch ein Passwort betreiben. Sonst kann jeder über den Internetzugang böse Dinge tun und du musst dafür gerade stehen.” So erzählen es die Eltern ihren Kindern. Doch ist es nicht schade, dass man in Städten an jeder beliebigen Stelle ein Dutzend WLAN empfangen kann, hinter denen sich dicke DSL-Leitungen langweilen, während die Kanäle der Mobilfunkanbieter mal wieder heillos überfordert sind?
Diese und ähnliche Überlegungen haben wohl dazu geführt, dass die SPD-geführten Landesregierungen in Berlin und Hamburg eine Änderung der Rechtslage über den Bundesrat erreichen wollen. In Schleswig-Holstein haben die Piraten einen entsprechenden Antrag (Drucksache 18/195) gestellt:
„Aufforderung der LRg [Landesregierung Anm.d.Red.] zur Vorlage eines Gesetzentwurfs im Bundesrat; Ausweitung der Haftungsbegrenzungen des Telemediengesetzes auf Telekommunikationsdienste, Begrenzung der Pflicht der Anbieter von Speicher- oder Durchleitungsdiensten zur Entfernung oder Sperrung von Inhalten sowie zur Verhinderung von Rechtsverletzungen, Ausweitung des Fernmeldegeheimnisses auf die Nutzung von Telemediendiensten, Geltung des Datenschutzes auch für von Telemedienanbietern gesammelte Internet-Protokolladressen, Information der Nutzer über die Dauer der Aufbewahrung ihrer Daten, Verbot von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers, Umsetzung der europäischen Regelung zum Schutz vor dem Ausspionieren durch „Spyware” etc., Stärkung des Rechts auf anonyme Internetnutzung durch ein Kopplungsverbot, Schutz der Nutzer vor unangemessenen Einwilligungsklauseln”
Der Umfang des Antrags beschränkt sich erkennbar nicht auf die WLAN-Störerhaftung, sondern umfasst alle möglichen Fragen der „Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet”. Es geht also nicht nur um die Befreiung der WLAN-Betreiber von der Haftung für ihren Internetzugang, sondern zum Beispiel auch darum, dass die Nutzer den gleichen Schutz wie die Nutzer von Post und Telefon (Post- und Fernmeldegeheimniss) bekommen.
Der Antrag wird zur Zeit im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert. Die Fraktionen haben dazu verschiedene Expertinnen und Experten eingeladen, Stellung zu diesem Antrag zu nehmen. Die schriftlichen Stellungnahmen trudeln nun nach und nach bei der Landtagsverwaltung ein. Bisher eingegangen sind:
- Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes — Zentrale Geschäftsstelle -, Landeskriminalamt Baden-Württemberg
- Schleswig-Holsteinischer Richterverband, Der Vorstand
- Toppoint e.V., Vorstand
- IHK, Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein
- Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg
- Vodafone GmbH [Update 10.1.2013]
Der nächste Termin dazu ist die gemeinsame Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses und des Finanzausschusses, am Mittwoch, dem 9. Januar 2013, 14:00 Uhr, im Sitzungszimmer 142 des Landtages.