VG Schleswig: Facebook-Fanpage-Betreiber tragen keine Verantwortung für den Datenschutz

Von | 9. Oktober 2013

Wieder ein­mal hat das Verwaltungsgericht in Schleswig fest­ge­stellt, dass es nicht zustän­dig ist für den Datenschutz bei Facebook. Die Kläger — drei Unternehmen aus Schleswig-Holstein — kön­nen auf­at­men. Nachdem ihnen das Unab­hän­gi­ge Lan­des­zen­trums für Daten­schutz Schleswig-​​Holstein (ULD) unter Androhung eines Bußgelds von 50.000 Euro die Nutzung von Facebook Fanseiten unter­sagt hat­te, stellt das Gericht fest, dass nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz nicht ver­ant­wort­lich sei, wer weder tat­säch­li­chen noch recht­li­chen Ein­fluss auf die Daten­ver­ar­bei­tung habe. Dem­ent­spre­chend feh­le es an einer Ver­ant­wort­lich­keit der Fanpage-​​Betreiber. Face­book stel­le die tech­ni­sche Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung. Der Sei­ten­be­trei­ber kön­ne ledig­lich sei­ne Inhalte ein­stel­len, habe aber auf den Daten­ver­kehr zwi­schen dem Nut­zer und Face­book kei­nen Einfluss.

Das ist nun der drit­te Fall, den das ULD vor dem Schleswiger Gericht in Facebook-Fragen ver­liert und es gibt nicht weni­ge, die den Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert für sei­nen Kampf gegen Windmühlen belä­cheln. Doch was bleibt dem obers­ten Datenschützer von Schleswig-Holstein übrig? Soll er behaup­ten, dass Facebook deut­schem Datenschutz ent­sprä­che? Er wür­de sei­nen Job ver­nach­läs­si­gen, wenn er nicht auf die­ses Problem reagie­ren wür­de. Denn dass Facebook deut­schem Recht wider­spricht, hat das Gericht heu­te noch ein­mal ein­deu­tig fest­ge­stellt. Nur sei durch die iri­sche Niederlassung von Facebook der iri­sche Datenschützer zustän­dig. Der iri­sche Daten­schutz gilt im euro­päi­schen Ver­gleich wie­der­um als rela­tiv frei­zü­gig gegen­über Unter­neh­mens­in­ter­es­sen.

Wenn man Weichert etwas zugu­te hal­ten möch­te, dann soll­te man ihm anrech­nen, mit Nachdruck auf das Fehlen eines euro­päi­schen Datenschutzes hin­zu­wei­sen. Nicht zuletzt die voll­stän­di­ge Überwachung des trans­at­lan­ti­schen Internetverkehrs durch den bri­ti­schen Geheimdienst macht klar, dass der Datenschutz inter­na­tio­nal gere­gelt wer­den muss. Ein star­ker, euro­päi­scher Datenschutz wäre dazu ein wich­ti­ger Beitrag. Die Augen rich­ten sich damit ein­mal mehr auf die Verhandlungen zur euro­päi­sche Datenschutz-Grundverordnung. Klar kann man das Internet nicht von Kiel aus regu­lie­ren. Aber war­um aus Dublin?

3 Gedanken zu “VG Schleswig: Facebook-Fanpage-Betreiber tragen keine Verantwortung für den Datenschutz”:

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  2. Thilo Pfennig

    Für mich ist das Ganze auch rela­tiv klar, Du schreibst „Dem­ent­spre­chend feh­le es an einer Ver­ant­wort­lich­keit der Fanpage-​​​​Betreiber. Face­book stel­le die tech­ni­sche Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung. ”

    Wenn denn also nur der Hersteller für eine Nutzung ver­ant­wort­lich ist und man das auf ande­re Fälle über­tra­gen wür­de:

    * Der Waffenhersteller wäre ver­ant­wort­lich, aber nicht der Mörder
    * Für Autounfälle ist der Autohersteller evrant­wort­lich, aber nicht der Fahrer
    * …

    denn zwar stellt Facebook die Technik, aber es ist ja der Fanpage-Betreiber, der sich des­sen Technik bedient oder nicht. Wenn ich eine Blogsoftware instal­lie­re und benut­ze. Sind dann die Programmierer dafür ver­ant­wort­lich, wenn die­se nicht deut­schem Datenschutzrecht ent­spricht — oder ist es nicht an mir, die rich­ti­ge Software aus­zu­wäh­len?

    Ich fin­de die Argumentation des Verwaltungsgerichts sehr pro­ble­ma­tisch, weil dar­aus Präzedenzfälle ent­ste­hen kön­nen — wie auch z.B. das man belie­big viel Schadsoftware in den Umlauf brin­gen könn­te — pro­gram­miert haben es ja ande­re?

    Letztlich bleibt im Internet ja nur die Möglichkeit: „Den Letzten beis­sen die Hunde”. Ich glau­be bei Facebook ist das Problem, dass das so eine gigan­ti­sche Welle ist und so vie­le Unerfahrene und nicht-netz­af­fi­ne die­ses Portal nut­zen, dass alle den­ken Facebook wäre ein unver­zicht­ba­rer Teil „des Internets” — und damit jen­seits aller Regeln. Das das zum Teil auch sei­tens der Regierung pro­pa­giert wird führt zu der selt­sa­me Situation, das heut­zu­ta­ge der Staat oft für den „rechts­frei­en Raum” Internet plä­diert, wo er noch vor 10 Jahren genau das Gegenteil prak­ti­zier­te — alles und jedes soll­te regu­liert wer­den — selbst Telefone ein­ste­cken durf­ten zuhau­se nur Techniker der Deutschen Bundespost. Was für ein Wandel.

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  3. Steffen VoßSteffen Voß Post author

    Nein. Der Autofahrer wäre natür­lich für den Unfall zustän­dig — der Fanpage-Betreiber darf ja auch nicht mit der Seite machen, was er will. Der Betreiber hat Einfluss auf die Inhalte. Wenn er jeman­den belei­digt, dann ist er dafür ver­ant­wort­lich. Ich bin für das ver­ant­wort­lich, was ich mit einem Gegenstand mache. Ich bin nicht dafür ver­ant­wort­lich, wie der Hersteller etwas her­ge­stellt hat.

    Wenn aber bekannt ist, dass ein Dienst gegen Recht ver­stößt, fin­de ich es auch nicht nach­voll­zieh­bar, dass man dann nicht dafür ver­ant­wort­lich ist, dass man ihn trotz­dem nutzt. Aber dank der Auffassung des VG Schleswig dürf­ten damit Nutzer von Video-Streaming-Diensten aus der Verantwortung sein. Es ist ja nicht deren Problem, dass die Anbieter kei­ne Lizenzen für die Filme haben.

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