Smartphone in der Tasche / CC-BY-SA
Vor fast genau einem Jahr habe ich hier im Landesblog etwas zum Einsatz von Handy-Peilsendern zur Überwachung von Schülern geschrieben. Ich stand dem Vorhaben bzw. der Praxis einer Preetzer Schule kritisch gegenüber. Gestern hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag gegen den Einsatz derartiger Technik ausgesprochen.
Instrumente, mit denen in Klausuren überprüft werden kann, ob Schüler eingeschaltete Mobilfunkgeräte mit sich führen (nicht ob sie sie auch benutzen), lehne ich ab. Natürlich kann man das Anliegen aus Lehrersicht verstehen: Niemand kann und will bestreiten, dass Schummeleien vorkommen. Doch trotzdem sollte man über Verhältnismäßigkeit und Effizienz dieser Geräte diskutieren.
Ich bin der Meinung, es sollte nicht der Auftrag der Schule sein, Schüler über ein äußerst fragwürdiges Gerät ohne konkreten Betrugsverdacht „umzuerziehen” — auch wenn keine persönlichen Daten abgefischt werden. Selbst wenn man so vorgeht, besteht die Chance des analogen Spickens weiterhin.
Die Verhältnismäßigkeit hat sich auch der Landtag angeschaut, dabei kam raus, dass der schleswig-holsteinische Landtag einem Antrag der Piratenfraktion zugestimmt hat, welcher folgendes besagt:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich gegen den Einsatz von Technik zur Feststellung von aktivierten Mobilfunkgeräten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aus und fordert die Landesregierung auf, dauerhaft sicherzustellen, dass solche Technik nicht zum Einsatz kommt.”
Ich finde den Antrag sehr gut, denn er verbietet genau diese Überwachung der Schüler. Auch wenn meine Schulzeit sich langsam zu Ende geht, hoffe ich, dass vielen zukünftigen Schülergenerationen eine verdachtsunabhängige Überwachung in Klausuren erspart bleibt. Und der Landtag hat dann bewiesen, dass er zukunftsfähige Schulpolitik machen kann — und das sogar, wenn es um die “Neuen” Medien geht.