Foto: Borys Sobieski - CC BY 2.0
Am 10. September um 19 Uhr findet in der Pumpe in Kiel der „taz Salon” statt. Über die schleichende Ausbreitung von „Gefahrengebieten” in Schleswig-Holstein diskutieren an diesem Abend Innenminister Andreas Breitner (SPD)* die Landtagsabgeordneten Simone Lange (SPD), Patrick Breyer (Piratenpartei), Burkard Peters (Grüne) und Gunda Diercks-Elsner von der Bürgerrechtsorganisation „Humanistische Union”. Der Eintritt ist frei.
Im Januar 2014 hatte die Hamburger Polizei zu Verhinderung von gewalttätigen Ausschreitungen rund um das autonome Zentrum „Rote Flora” ein Gefahrengebiet eingerichtet. Nach dem Hamburger Polizeirecht, sind Polizisten in Gefahrengebieten befugt, Personen anzuhalten, ihre Identität festzustellen und eine Taschenkontrolle durchzuführen. Diese Maßnahme war damals umstritten.
Auch in Schleswig-Holstein hat die Polizei die Möglichkeit Gefahrengebiete einzurichten. Nach Medienberichten stehen weite Teile des Bundeslandes seit langer Zeit bereits unter diesem Sonderstatus. Patrick Breyer (PIRATEN) kritisierte dieses Vorgehen scharf: „Die Ausweisung sogenannter ‚Gefahrengebiete’ diffamiert ganze Städte und Regionen als potenziell gefährlich. Solche Sonderrechtszonen darf es in unserem Land nicht geben.” Er beklagte die Möglichkeit verdachtsloser Kontrollen. Sie verletzten die Privatsphäre unbescholtener Bürger und ließ das Thema auf die Tagesordnung des Innen- und Rechtsausschusses setzen. Die Piraten fordern die Abschaffung der Kontrollen in Gefahrengebieten.
Innenminister Andreas Breitner sah sich zur Aufklärung gezwungen. Er erklärte, dass es Unterschiede zwischen den Gefahrengebieten nach Hamburger und Schleswig-Holsteinischem Polizeirecht gäbe und bezeichnete die Verwendung des Wortes „Gefahrengebiet” durch die Piraten als „politischen Kampfbegriff”. Es könnte also eine spannenden Diskussion werden.
* Update 10.9.2014, 15:40 — Laut Pumpe-Homepage kommt nicht Innenminister Andreas Breitner, sondern die SPD-Landtagsabgeordnete Simone Lange.
5 Gedanken zu “Gefahrengebiete – Gefahr für die Bürgerrechte?”: