Wäre eine Möglichkeit gewesen, sich zu beteiligen: Per Laptop | Foto: Travis Isaacs - CC BY 2.0
Gestern ist die öffentliche Petition zum Thema „Gottesbezug in der Landesverfassung” ausgelaufen, ohne die Hürde von 2000 Unterschriften zu nehmen. Nur 414* Personen aus ganz Deutschland interessierten sich für die neue Formulierung der Präambel.
Der Jevenstedter Hubert Lange hatte die öffentliche Petition am 28. Juli gestartet und im Anschluss sechs Wochen Zeit, Mitstreiter für sein Anliegen zu sammeln. Ab einer Zahl von 2000 Unterstützern hätte der Petitionsausschuss Hubert Lange zu seinem Anliegen persönlich angehört.
Wie geht es weiter?
Der Ausschuss wird sich aber in jedem Fall mit dem Thema befassen und auch einen Beschluss dazu fassen. In der Regel dauert es einige Zeit, bis sich der Petitionsausschuss mit einer Petition befasst. Zu einer Petition aus dem Dezember 2013 zum Beispiel gibt es einen Beschluss — zu einer aus dem April 2014 noch nicht. Es ist also wahrscheinlich, dass die Petition vom Parlament überholt wird und der Landtag die neue Landesverfassung in er einen oder anderen Form bereits vorher beschließt.
Petitionen vs. Volksabstimmungsverfahren
Petitionen sind normalerweise ein Weg für einzelne Personen, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Mit den öffentlichen Petitionen möchte das Land den Interessierten die Möglichkeit geben, auf ihr Anliegen hinzuweisen. Wer wirklich verbindlichen Einfluss auf einzelne Entscheidungen des Landes nehmen will, sollte sich mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden beschäftigen.
* Offenbar hat die Landtagsverwaltung heute morgen nach der Veröffentlichung dieses Artikels noch einige Mitzeichner freigeschaltet, so dass die Zahl von 409 auf 414 korrigiert wurde. (9.9.2014, 10:18)
5 Gedanken zu “Nur 414 Mitzeichner: Petition gegen Gottesbezug abgelaufen”: