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GEZ: Neuer Rundfunkbeitrag, alter Ärger

Ab 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Für pri­va­te Haushalte gilt die Faustformel „pro Wohnung ein Beitrag“. Und gin­ge es nach der GEZ, dann ist es auch für Betriebe ganz ein­fach: „Der Beitrag für Unternehmen und Institutionen wird nach kla­ren Regeln berech­net“. Die Handwerkskammer in Lübeck hat Zweifel.