Der Mandaterechner errechnet die Anzahl der Sitze, die einer Partei nach dem Schleswig-Holsteinischen Wahlrecht zustehen. Geben Sie dazu die Anzahl der Stimmen ein, die Ihrer Meinung nach auf die Parteien entfallen werden. Wenn Sie anstelle der Stimmenzahl die Prozentangaben aus einer Umfrage oder aus Ihrer eigenen Schätzung nehmen wollen, geben Sie bitte keine Kommazahlen ein — kleiner Trick: geben Sie dann anstatt 32,7 einfach 327 und anstatt 6,0 einfach 60 ein.
Autor des Scripts ist Sven Rheindorf. Ich danke ihm für die Mühe.
Der Mandaterechner berücksichtigt die Vorgaben des Schleswig-Holsteinischen Wahlrechts:
- Ausnahme von der 5-Prozent-Klausel für den SSW als Partei der dänischen Minderheit,
- Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë,
- Losverfahren nach § 3 Absatz 3 Satz 3 LWahlG.
Die tatsächliche Sitzverteilung kann aufgrund von Überhangsmandaten (§ 3 Absatz 5 LWahlG) abweichen.
Bei der letzten Landtagswahl wurden rund 1.600.000 gültige Zweitstimmen abgegeben. Um 5 Prozent zu erreichen, musste eine Partei 80.000 Stimmen erhalten. 15 Prozent entsprechen mithin 240.000 Stimmen und 30 Prozent 480.000 Stimmen. Für 35 Prozent braucht eine Partei 560.000 Stimmen.