Mandaterechner Schleswig-Holstein

Der Mandaterechner errech­net die Anzahl der Sitze, die einer Partei nach dem Schleswig-Holsteinischen Wahlrecht zuste­hen. Geben Sie dazu die Anzahl der Stimmen ein, die Ihrer Meinung nach auf die Parteien ent­fal­len wer­den. Wenn Sie anstel­le der Stimmenzahl die Prozentangaben aus einer Umfrage oder aus Ihrer eige­nen Schätzung neh­men wol­len, geben Sie bit­te kei­ne Kommazahlen ein — klei­ner Trick: geben Sie dann anstatt 32,7 ein­fach 327 und anstatt 6,0 ein­fach 60 ein.

Autor des Scripts ist Sven Rheindorf. Ich dan­ke ihm für die Mühe.

Der Mandaterechner berück­sich­tigt die Vorgaben des Schleswig-Holsteinischen Wahlrechts:

  • Ausnahme von der 5-Prozent-Klausel für den SSW als Partei der däni­schen Minderheit,
  • Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë,
  • Losverfahren nach § 3 Absatz 3 Satz 3 LWahlG.

Die tat­säch­li­che Sitzverteilung kann auf­grund von Überhangsmandaten (§ 3 Absatz 5 LWahlG) abwei­chen.

Bei der letz­ten Landtagswahl wur­den rund 1.600.000 gül­ti­ge Zweitstimmen abge­ge­ben. Um 5 Prozent zu errei­chen, muss­te eine Partei 80.000 Stimmen erhal­ten. 15 Prozent ent­spre­chen mit­hin 240.000 Stimmen und 30 Prozent 480.000 Stimmen. Für 35 Prozent braucht eine Partei 560.000 Stimmen.