Mittwoch, am 3. November 2010, findet um 14.00 Uhr im Sitzungszimmer 139 des Landtages die schon erwähnte öffentliche Anhörung des Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (Jugendmedienschutzstaatsvertrag) statt. Ein Tag später, am 4. November findet in Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Anhörung statt, über die das Pottblog berichtet. In dem Zusammenhang noch erwähenswert ist, wie ich bei Netzpolitik gelesen habe, die zum Abschluss der „Englischen Woche” in Berlin stattfindende Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz.
Folgender Ablauf ist in Kiel geplant:
Uhrzeit | Anzuhörende | Umdruck |
14 Uhr | Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) Otto Vollmers | 17/1423 |
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. Dr. Guido Brinkel, Bereichsleiter Medienpolitik | 17/1392 | |
eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. (war nicht anwesend) | ||
ca. 14:45 | AK Zensur Alvar Freude | 17/1455 |
Offener Kanal Kiel Peter Willers | ||
Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V. | 17/1458 | |
ca. 15.30 | Bundesinitiative „Jugend ans Netz“ Jürgen Ertelt, Projektkoordinator Jugend online | 17/1445 |
Deutsches Institut für Medien, Bildung und Beratung Heiko Hilker (Vertreter hatte abgesagt) | 17/1446 | |
Unabhängiges Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) Dr. Thilo Weichert Dr. Moritz Karg | 17/1422 |
Die Anhörung soll bis 16.15 Uhr dauern.
Bis heute sind folgende weitere Stellungnahmen eingegangen:
Ich werde diese Aufstellung laufend ergänzen.
Natürlich werde ich Mittwoch dabei sein. Und anschließend berichten.
Der Gesetzesentwurf wird wohl abschließend in der Landtagssitzung am 15. bis 17. Dezember (im November ist ebenfalls einen Sitzung, bislang steht dort aber nichts auf dem vorläufigen Tagesordnung) in zweiter Lesung debattiert werden.