Transparenz - der Alltag ist voller Tücken

Von | 14. Dezember 2010

Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Torsten Geerdts, sag­te neu­lich, als er sich mit der Frage beschäf­tig­te, wie wir 2020 in Schleswig-Holstein leben wol­len: „Die Bürgerinnen und Bürger for­dern zu Recht Aufklärung und Erklärung, Transparenz und offe­ne Worte von der Politik ein. Diesen Respekt ist die Politik den Menschen schul­dig. Hier haben alle Parteien einen Nachholbedarf.” 

Der Alltag ist voller Tücken 

Die Geschäftsordnung des Landtages kennt seit dem Jahr 2008 Sammeldrucksachen. In § 63 Absatz 1a ist gere­gelt, dass in sol­chen Drucksachen Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte, Beschlussempfehlungen der Ausschüsse und Wahlvorschläge gesam­melt wer­den, über die eine Aussprache nicht vor­ge­se­hen ist. Sofern kein Abgeordneter wider­spricht, ent­schei­det der Landtag in einer Gesamtabstimmung. Eine Aussprache fin­det nicht mehr statt. Herr Geerdts, damals frisch geba­cke­ner par­la­men­ta­ri­scher Geschäftsführer der CDU, begrün­de­te die Änderung: Zur Vereinfachung für alle Beteiligten wer­den Tagesordnungspunkte ohne Aussprachebedarf in Zukunft in einer Sammelabstimmung zur Abstimmung gestellt. Ich glau­be, auch das macht Sinn; denn das Verfahren, das wir hier bis­her prak­ti­ziert haben, war ers­tens zeit­rau­bend, zwei­tens ner­vig und drit­tens für die Öffentlichkeit nicht nach­voll­zieh­bar.

Ich bin Teil der Öffentlichkeit. Etwas ist für mich nach­voll­zieh­ba­rer, wenn das Parlament schweigt, wenn es etwas gesam­melt abstimmt? Ich lass mich mal über­ra­schen und ver­fol­ge den par­la­men­ta­ri­schen Werdegang des „Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung bei Bauprodukten — Marktüberwachungsgesetz Bauprodukte (BauPMÜG)”. Vorweg: Der Anschein spricht dafür, dass in die­sem Gesetz Gutes gere­gelt wird, kein Bürgerrecht ent­zo­gen wird oder Streitbares unter den Teppich gekehrt wird. Genau weiß ich das aber nicht. 

Ein erstes Lebenszeichen

Die Landessatzung ver­pflich­tet die Landesregierung, den Landtag über Gegenstände von grund­sätz­li­cher Bedeutung, die auch die Rechte des Parlamentes berüh­ren, früh­zei­tig und voll­stän­dig zu unter­rich­ten. Ich, Teil der Öffentlichkeit, rate, dass es hier­um in der Unterrichtung 17/​37 vom 08. September 2010 ging. Ich muss raten, die Unterrichtung ist nicht öffent­lich. 

Die Landesregierung beschließt einen Gesetzesentwurf

Am 26. Oktober 2010 legt die Landesregierung einen Gesetzesentwurf vor, die Drucksache 17/​965. Der Entwurf hat 19 Seiten. Auf vier Seiten schil­dert der Entwurf — durch­aus ver­ständ­lich — das Problem, die Lösung und die nicht vor­han­de­nen Alternativen. Das Gesetz umfasst sechs Seiten. Auf wei­te­ren acht Seiten erklärt das Innenministerium, was die ein­zel­nen Paragraphen bedeu­ten.

Erste Lesung Landtag

In der ers­ten Lesung fin­det, wenn es das Thema oder die Interessenslage der Fraktionen her­gibt, ein ers­ter Meinungsaustausch statt. Der Gesetzesentwurf wird danach in die betrof­fe­nen Ausschüsse ver­wie­sen. Häufig genug fin­det das auch ohne Aussprache statt. Das Marktüberwachungsgesetz Bauprodukte ist halt kein an sich prä­sen­tes Thema und es lässt sich nichts aktu­ell Bedeutsames dran auf­hän­gen. Unser Marktüberwachungsgesetz Bauprodukte wird so ein beschei­de­ner Bestandteil der 20 Punkte umfas­sen­den Sammeldrucksache 17/​1019 und am 19. November 2010 ohne Aussprache in ers­ter Lesung in den Innen- und Rechtsausschuss ver­wie­sen. Das Protokoll der Sitzung doku­men­tiert das auf der Seite 2918 um 15.53 Uhr. Der Präsident sagt danach noch: „Wir sind am Ende unse­rer Tagung“ und wünscht allen ein schö­nes Wochenende. Dann ist die Sitzung ist geschlos­sen. Ob es einen Grund hat, war­um es Erste Lesung und nicht Erste Debatte heißt? 

Der Innen- und Rechtsausschuss befasst sich

Die Themenblättern für den poli­tisch bil­den­den Unterricht, die der Landtag für sei­ne Besucher bereit­hält, klä­ren mich im Kapitel 2b „Was ist der Landtag — ein Arbeits- oder Redeparlament” auf: Der Landtag ist (auch) ein Arbeitsparlament, in dem ein Hauptteil an par­la­men­ta­ri­scher Macht und Arbeit in den stän­di­gen Fachausschüssen statt­fin­det.
Das Ausschussprotokoll der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 24. November 2010 gibt es noch nicht: 17/​41. Im Kurzprotokoll steht, dass der Ausschuss dem Landtag ein­stim­mig emp­fiehlt, den Gesetzentwurf unver­än­dert anzu­neh­men. Keine Spur von dem in den Themenblättern ver­spro­che­nen „detail­lier­ten Infragestellen in den Ausschüssen”, der „wirk­li­chen Auseinandersetzung” um die „strit­ti­gen Punkte”, die nicht im Plenum son­dern im Ausschuss statt­fin­det. Parlamentarische Macht heißt manch­mal wohl auch, etwas schwei­gend pas­sie­ren zu las­sen? Parlamentarische Arbeit heißt manch­mal, etwas nicht zu hin­ter­fra­gen, sich nicht von Experten in Anhörungen bera­ten zu las­sen? Der Innen- und Rechtsausschuss schreibt dem Plenum, er habe sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst. Er emp­fiehlt dem Landtag die unver­än­der­te Annahme des Gesetzentwurfs. 

Zweite Lesung Landtag

Die zwei­te Lesung des Landtages steht nun die­se Woche an. In der Plenartagung 17/​13 soll unser Marktüberwachungsgesetz Bauprodukte TOP 5 wer­den. Das ist zwar ziem­lich weit vorn auf der 58 Tagesordnungspunkte umfas­sen­den Agenda der drei­tä­gi­gen Sitzung. Das hat aber nichts zu bedeu­ten. Aus der schon fest­ste­hen­den Reihenfolge der Beratung kann ich, die Öffentlichkeit, ent­neh­men, dass es wie­der nur für eine Sammeldrucksache reicht. Wenn der Zeitplan ein­ge­hal­ten wird, wird der Präsident am Freitag um 17.05 Uhr, ganz zum Schluss, die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache auf­ru­fen und sagen: „Die Tagesordnungspunkte mit den ent­spre­chen­den Voten der Ausschüsse und der Fraktionen ent­neh­men Sie bit­te der Ihnen vor­lie­gen­den Sammeldrucksache. Wir kom­men zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen ent­spre­chend der Sammeldrucksache 17/​1112 ein­ver­stan­den ist, den bit­te ich um das Handzeichen. Das ist ein­stim­mig so beschlos­sen.” Dann sagt er wahr­schein­lich noch: „Wir sind am Ende unse­rer Tagung” und wünscht allen ein schö­nes neu­es Jahr.

Das Gesetz wird eini­ge Tage spä­ter im Gesetz- und Verordnungsblatt ver­öf­fent­licht wer­den und am drauf­fol­gen­den Tag inkraft­tre­ten. Es ist ohne Zweifel rechts­staat­lich kor­rekt aus­ge­stal­tet wor­den. Es ist in einem demo­kra­tisch gewähl­ten Gremium beschlos­sen wor­den. Seine Legitimationskette ist schlüs­sig und ohne Fehl oder Tadel.

Dennoch

Und den­noch bleibt das Gefühl, dass da was falsch gelau­fen ist. Das par­la­men­ta­ri­sche Verfahren, das wir eben nach­voll­zo­gen haben, war eine inhalts­lee­re, mecha­ni­sche Veranstaltung. Da aber, wo die Demokratie nicht mehr öffent­lich debat­tiert, wird sie sinn­los. Weil sie nicht mehr nach­voll­zieh­bar agiert. Weil allen­falls die Verfahren, nicht aber die Motive, trans­pa­rent sind. Wenn es Dinge gibt, die ein Parlament nicht mehr bera­ten will und auch nicht bera­ten muss, dann kann die Lösung nicht sein, Rituale bis zur Abstumpfung zu pfle­gen. Dann muss man halt die Verfahren neu dis­ku­tie­ren und — viel­leicht — neue Pflöcke ein­schla­gen oder ande­re Verfahren fin­den, die aus Sicht der Öffentlichkeit hin­rei­chend legi­ti­mie­ren.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

4 Gedanken zu “Transparenz - der Alltag ist voller Tücken”:

  1. Kai Dolgner

    Ein Gefühl kann ich Dir natür­lich nicht neh­men, aber in aller Kürze: Beim von Dir ange­führ­ten Gesetzentwurf hat nie­mand Diskussionsbedarf ange­mel­det, da sich alle Fraktionen von Linke(!) bis CDU (!) einig in der Zustimmung waren. Für uns alle war die Vorlage im Ausschuss selbst­er­klä­rend. Wir haben nun die­se Woche bereits die 45. Ausschusssitzung mit bis zu 25 Tops (und die Legislaturperiode ist knapp ein Jahr alt) und wie man den bis­he­ri­gen Protokollen ent­neh­men kann, wer­den vie­le Diskussionen lan­ge und inten­siv geführt. Hier gab es aber nun wirk­lich nichts kon­tro­vers zu dis­ku­tie­ren und eine Debatte nur um der Debatte wegen zu füh­ren, bei der von Linkspartei bis CDU alle erklä­ren, dass sie den Gesetzentwurf für rich­tig hal­ten, ist auch nicht son­der­lich effek­tiv und auch für die Zuschauer eher ermü­dend und erhöht die Transparenz auch nicht unbe­dingt. Zudem fehlt dann tat­säch­lich die Zeit, um sich über die Dinge zu debat­tie­ren, die es ver­die­nen, kon­tro­vers dis­ku­tiert zu wer­den und davon haben wir eigent­lich genü­gend. Die Marktüberwachung von Bauprodukten ist es defi­ni­tiv nicht.

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    1. Swen Wacker Post author

      Ich habe in mei­nem dienst­li­chen und in mei­nem ehren­amt­li­chen Leben reich­lich Stunden in den ver­schie­dens­ten Gremien ver­bracht und kann Deine Argumente sehr gut nach­voll­zie­hen, zum gro­ßen Teil sogar unter­schrei­ben.

      Ich sehe zwei Möglichkeiten:
      Entweder, man nimmt das mit der Transparenz wirk­lich ernst. Dann gehö­ren in den „Vorgang”, den das Landtagsinformationssystem bil­det, auch die Vorgängerdokumente aus dem EP, dem BR und Querverweise zu ande­ren Landtagen … Ebenso die Unterlagen, die die Fraktionen dazu bewegt haben, zu der Entscheidungen zu kom­men, den Vorgang „durch­zu­win­ken”. Ich möch­te als Bürger die Möglichkeit haben, sol­che Vorgänge — auch his­to­risch  — aktiv nach­voll­zie­hen zu kön­nen. (Abgeordneten wird es sicher ähn­lich gehen) Die Verknüpfung von Datenbanken kann da zusätz­li­che Transparenz schaf­fen. Die Pflicht, Entscheidungsgründe zu doku­men­tie­ren, aber auch. Auch die Entscheidung, etwas durch­zu­win­ken, muss begrün­det sein und kann sich nicht allein aus dem Handeln erge­ben.

      Oder aber man kommt zu dem Schluss, dass Dinge wie das in Rede ste­hen­de Gesetz in Wirklichkeit nicht mehr dem par­la­men­ta­ri­schen Wirkungskreis zuzu­ord­nen sind son­dern eher der admin­stra­ti­ven Sphäre; also eigent­lich „nur” Verordnungsrang haben und somit vom Kabinett, der Exekutive, beschlos­sen wer­den könn­ten (Mein Wunsch nach trans­pa­ren­ten Daten gilt auch in die­sem Staatsbereich, da liegt auch noch eini­ges im Argen). Wenn das nun ver­neint wird, dann muss das Parlament sei­ne Eigenwahrnehmung nach­schär­fen und sei­nen zustim­men­de Befassung mit sol­chen Gesetzen auch mit Hingabe aus­fül­len. Vielleicht auch durch eine Aufteilung des IuR-Ausschusses. In mei­nem „Welche Kleidergröße hat der Landtag”-Artikel (http://landesblog.de/2010/10/welche-kleidergrose-hat-der-landtag/) hat­te ich die Anzahl der Ausschüsse — aller­dings eher en pas­sant — ange­spro­chen.

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  3. Kai Dolgner

    Grundsätzlich wün­sche ich mir auch mehr Transparenz. Wenn z. B. Anträge mit Gutachten oder Konzepten begrün­det wer­den, dann gehö­ren die­se natür­lich auch auf den Tisch und mög­li­che schüt­zens­wer­te Informationen ( wie z. B. per­sön­li­che Daten) müs­sen selbst­ver­ständ­lich geschwärzt wer­den. Gewisse Dinge haben nun­mal Gesetzesrang und soll­ten auch in der par­la­men­ta­ri­schen Sphäre blei­ben, selbst wenn aktu­el­le Vorschriften manch­mal nicht so span­nend sind. Man weiß häu­fi­ger nicht vor­her, ob eine Änderung nun poli­tisch bedeu­tend ist und damit dis­kus­si­ons­wür­dig ist oder nicht. Verordnungen gehen an der par­la­men­ta­ri­schen Kontrolle vor­bei und vie­le Kollegen haben anfäng­lich die Brisanz des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch nicht erkannt. Andere Rundfunkänderungsverträge hat­ten die­se Aufmerksamkeit nicht. Gut, dass der Bereich trotz­dem nicht allei­ne der Exekutive über­las­sen ist.

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