Zu den heiklen Dingen im beruflichen Leben der MitarbeiterInnen einer Ministerin oder eines Ministers gehören Einladungen, deren Termin mit demokratischen Grenzen kollidiert: Die Einladung, im März ausgesprochen, findet im Juni statt. Zwischendrin liegen reguläre Landtagswahlen.
Da gilt es abzuwägen, ob hier der private Mensch, die Parteipolitikerin oder der Minister angesprochen wurde. Da kann man hinterfragen, ob es ein faktischer Pflichttermin für einen Minister ist – die Person, die das Amt ausfüllt, quasi nur Platzhalter ist. Und dann muss man die Zu- oder Absage oder das Herumgerede möglichst geschickt formulieren. Denn zum einen hat der Veranstalter einen Anspruch auf Planungssicherheit, andererseits darf er keine hellseherischen Fähigkeiten erwarten.
Damit nicht genug muss der Veranstalter sich nun den Kopf zerbrechen, wie er seine Veranstaltungseinladung konzipiert. Nennt er nur die Person, weil sie allein Kraft ihrer persönlichen Kompetenz sprechen, diskutieren oder auftreten soll? Nennt er nur das Amt und benennt die für jedermann erkennbare Unsicherheit über die Person? Ist „Minister a.D.“ als Ehrenbezeichnung für jemanden, der das im Augenblick noch nicht ist, nicht irgendwie despektierlich? Nennt er am besten niemanden?
Was überhaupt nicht geht: An vergangenen Wochenende – also Wochen(!) nach der Wahl in Schleswig-Holstein – in der Post eine gedruckte Einladung zu einer Podiumsdiskussion am 27. Juni zu finden, in der „Finanzminister Rainer Wiegard“ auf dem Podium sitzt. Und wenn man glaubt, das könne man nicht mehr steigern, dann findet man diese Einladung noch am 29. Mai 2012 online.
Lieber Herr Wacker,
in der Tat stellt eine solche Situation eine Herausforderung für die „Planenden” dar. Ich darf Sie jedoch auf Art. 27 Abs. 1 der Landesverfassung hinweisen, nach dem das Amt der Landesminister „mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages”, also der konstituierenden Sitzung endet. Dies gilt auch für Herrn Minister Wiegard. Bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten verbleibt die bisherige Regierung zudem geschäftsführend im Amt (Art. 27 Abs. 2 LVerf SH). Diese ist für den 12. Juni terminiert. Ob wir uns anschließend entscheiden, dass Programm zu aktualisieren, überlassen Sie bitte uns.
Beste Grüße
Sönke E. Schulz, geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lorenz-von-Stein-Institut
Ich kann nicht erkennen, dass Swen Wacker Ihnen die Aktualisierung des Programms nicht überlassen wollte. Ob und wie wir im Landesblog berichten, das überlassen Sie bitte uns.
Ich wollte nur zu erkennen geben, dass wir ggf. eine Aktualisierung vornehmen — aber eben zum richtigen Zeitpunkt. Die derzeitige Bezeichnung ist vollkommen zutreffend.