
Bildungsministerin Wara Wende | Foto: Steffen Voß
Das Problem ist an vielen Schulen Schleswig-Holsteins bekannt, doch wurde bisher in der Öffentlichkeit kaum daüber berichtet. In einem Beitrag des NDR Schleswig-Holstein Magazins wurde Bildungsministerin Waltraud „Wara” Wende mit den Missständen in Bezug auf kurze Zeitverträge, die die Ferien nicht beinhalten und Lohndumping in Zeitverträgen konfrontiert und hatte einiges zu sagen, dass den Betroffenen Hoffnung geben könnte. Jedoch ist das alles nicht so einfach, wie sie das in diesem Beitrag kommuniziert, denn als Bedienstete an Schulen, egal ob angestellt oder verbeamtet, hat man laut einem Erlass aus dem Jahr 1965, der immer noch gültig ist, den Dienstweg einzuhalten und dieser geht über den Schulleiter, die Schulaufsicht über das Ministerium zur Ministerin.
Alle Bediensteten (Beamte, Angestellte und Arbeiter) haben Anträge, Beschwerden oder sonstige dienstliche Mitteilungen auf dem Dienstweg einzureichen. Dieser allgemeine Verwaltungsgrundsatz hat auch in § 181 LBG einen Niederschlag gefunden.
So sind z. B. an mich gerichtete Eingaben der Lehrer an Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen über den Schulleiter und die untere Schulaufsichtsbehörde einzureichen. (Geschäftsverkehr Erlaß vom 28. März 1965 (NBl. KM. Schl.-H. S. 148)
Es ist also rein rechtlich für die Betroffenen gar nicht möglich, die Ministerin einfach mal direkt zu kontaktieren, auch wenn sie das vollmundig anbietet. Die Ängste und Bedenken der angestellten Lehrer sind auch durchaus zu verstehen, denn viele von ihnen machen sich Sorgen, dass aufmüpfiges Anprangern der Missstände, ihre Chancen auf eine Festanstellung, in der ihnen zustehenden Laufbahn eher verschlechtert. Die Ministerin wird in dem Beitrag mit dem Versprechen zitiert, die Herunterstufung von Lehrkräften in einer Kieler Gemeinschaftsschule zu beenden und auch bei anderen Schulämtern nach ähnlichen Fällen zu fragen. Hierfür müssten den betroffenen Lehrkräften umgehend neue Verträge angeboten werden, was abzuwarten bleibt.
Da diese Praxis auch an anderen Schulen in Schleswig-Holstein üblich ist, ist es umso wichtiger, dass eine transparente, öffentliche Diskussion darüber entsteht, denn diese Arbeitssituationen sind nicht nur schlecht für die Arbeitnehmer, auch die „Kunden”, nämlich die Schüler leiden immens unter diesen Diskontinuitäten und müssen sich häufig jedes Halbjahr auf neue Fachlehrer einstellen, von massiven Stundenausfällen mal abgesehen.
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Korrekt ist, dass der Dienstweg einzuhalten ist.
Korrekt ist aber auch, dass jede Lehrkraft — jeder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes — auch eine Ministerin adressieren kann. Dazu ist zuerst der Vorgesetzte, dann dessen Vorgesetzter,… etc. und dann die Ministerin zu adressieren. Der Vorgesetzte, sein Vorgesetzter … etc. werden das Schreiben kommentieren — müssen es aber weiterleiten.
Sofern einer der Vorgesetzten das Schreiben nicht weiterleitet, könnte dies als Dienstvergehen gewertet werden.