Homo homini lupus

Von | 2. Juli 2015

Wir sehen ihn als Zeitungsaufmacher mit gefletsch­ten Zähnen und als Kuscheltier für die Kleinen. Kaum ein Thema mit Wildtieren hat in letz­ter Zeit für so anhal­tend viel Gesprächsstoff gesorgt, wie die seit 2007 im Land gesich­te­ten Wölfe. Dass es seit eini­gen Jahren wie­der Wölfe in Schleswig-Holstein gibt, bewegt die Bürgerinnen und Bürger. Und es for­miert Interessenvertreter. Denn es ist nicht nur das gro­ße Interesse, was das Thema aus­zeich­net. Praktischerweise haben die aller­meis­ten gleich eine sehr pro­non­cier­te Meinung dazu. Sie flet­schen die Zähne und sind in ableh­nen­der Abwehrhaltung – oder sie träu­men von knud­de­li­gen Wolfswelpen in Schleswig-Holsteinischen Urwäldern.

Tatsächlich lie­gen die Positionen der­je­ni­gen, die sich seit Jahren mit dem Wolf bereits beschäf­ti­gen, von die­sen bei­den Polen etwas ent­fernt. Sie lie­gen aber auch weni­ger weit von ein­an­der, als es oft den Anschein hat. Das zeig­te sich auch auf einer Veranstaltung des Umweltministeriums, bei der neben den Jägern und Schafzüchtern auch Naturschützer und ein Wissenschaftler zuge­gen war. Moderiert (!) wur­de der Abend übri­gens von Umweltminister Dr. Robert Habeck (GRÜNE). Das ist mei­nes Erachtens mehr als nur ein geschick­tes poli­ti­sches Signal. Doch dazu spä­ter.

Update: Der Umweltausschuss im Landtag erhält am 7.10.2015 einen Bericht des MELUR über die Arbeit des Runden Tisches „Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein“, der unter 18/​4923 ver­um­druckt wur­de.

Zunächst ein paar Fakten:

Über wie vie­le Wölfe reden wir?

Es gab im Land seit 2012 ins­ge­samt 22 Nachweise von Wölfen bis zum 19. Mai 2015 (Google Maps Karte bei sh:z). Dabei ist ein Nachweis von einem Hinweis zu unter­schei­den. Als Nachweis gilt ein Totfund, ein ein­deu­ti­ges Foto oder ein DNA-Nachweis anhand von Ausscheidungen, Körperteilen o.ä. Als Hinweis gilt bereits ein undeut­li­ches Foto, Spuren und Beobachtungen. Die Hinweise wer­den zwar auch doku­men­tiert, ledig­lich die Nachweise zäh­len aber in der offi­zi­el­len Statistik (wer einen Hinweis mel­den möch­te, fin­det die Formulare dafür auf den Seiten der Wolfsbetreuer).
Stets waren es Einzeltiere und mit einer Ausnahme Rüden. Dort, wo Gentests durch­ge­führt wer­den konn­ten, zeig­te sich, dass die Tiere auch von pol­ni­schen Wölfen abstamm­ten, nicht nur von den deut­schen Rudeln etwa aus Sachsen-Anhalt oder der Lausitz. Die Tiere wan­dern bis zu 1.000 km. So wur­de ein Wolf, der sich einen Sommer bei Bad Segeberg auf­hielt, spä­ter im däni­schen Nationalpark Thy auf­ge­fun­den.

Was weiß man über das Verhalten?

Jungwölfe bil­den ihr Verhalten zum über­wie­gen­den Teil durch Tradieren aus. Die Prägung in der Jugend beginnt ab etwa zwei Monaten und dau­ert an bis zum Alter von zwei Jahren. Das „Vorleben“ der Eltern ist dabei das bestim­men­de Element, aber auch die Rudelsoziologie, Umwelteinflüsse, ers­te Beuteerfahrungen sowie ers­te Kontakte mit Menschen und Verkehrsachsen spie­len eine wich­ti­ge Rolle. Daran, wie groß das Vorkommensgebiet von Wölfen ist, ist schon abzu­le­sen, dass Wölfe eine funk­tio­nie­ren­de natür­li­che Überlebensstrategie haben, die sie zu stän­di­ger Anpassung an sich ändern­de Umweltbedingungen ermög­licht

Das Verhalten von Wölfen im Rudel unter­schei­det sich übri­gens von dem eines wan­dern­den Einzeltieres. Die hier nach­ge­wie­se­nen Wölfe waren alle­samt „auf der Durchreise” und ohne sta­bi­les Territorium. Das zeigt sich nicht zuletzt an den in Dänemark nach­ge­wie­se­nen Tieren. Alle 19 haben zuvor Schleswig-Holstein durch­que­ren müs­sen. Einzeltiere sind nicht nur neu­gie­ri­ger, son­dern auch anpas­sungs­be­rei­ter, was das Beuteangebot angeht. Eine Übersicht des MELUR über Nutztierrisse durch Wolf bzw. Hund fin­det sich in Drs. 18/​3101 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Kumbartzky (FDP).

Wie schnell steigt der Bestand?

In Schleswig-Holstein gibt es kei­nen Bestand, weil es kei­ne Rudel gibt, die einen Bestand sichern könn­ten. Von einem Bestand spricht man erst, wenn es Rudel oder Revierpaare gibt, die sich repro­du­zie­ren. Wölfe kom­men offen­bar her­vor­ra­gend mit der Nähe zu Menschen klar und kön­nen auch in dich­ter besie­del­ten Regionen leben, für die Aufzucht der Welpen aber brau­chen sie viel Ruhe und gro­ße Rückzugsgebiete. Die fin­den sie nicht in Schleswig-Holstein.

Aber, Umweltminister Habeck sag­te auch auf der Veranstaltung am 19. Mai in Kiel,

„wir müs­sen davon aus­ge­hen, dass wir immer wie­der wan­dern­de Wölfe in SH haben“.

Wolfsbetreuer spre­chen jedoch auch davon, dass eini­ge Annahmen bereits kor­ri­giert wer­den muss­ten. Offenbar lernt nicht nur der Wolf, sich an das Leben in der Nähe von Menschen anzu­pas­sen. Auch wir Menschen müs­sen erst ler­nen, inwie­weit Wölfe sich anpas­sen kön­nen. In Niedersachsen gibt es mitt­ler­wei­le fünf repro­du­zie­ren­de Rudel und wei­te­re Paarbildungen. Wie gesagt, noch ist das in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Noch gibt es in Schleswig-Holstein ledig­lich Wanderwölfe.

VLUU L200 / Samsung L200

Viele Besucher kamen zur Informationsveranstaltung in Kiel

Wer ver­tritt wel­che Position?

Doch schon das wol­len die Schafzüchter im Land nicht hin­neh­men. Sie for­dern vor allem, dass dort, wo Wölfe Schafe het­zen oder gar rei­ßen, der Schadenersatz genau­so schnell und ein­fach gere­gelt wer­de wie in den Fällen, in denen ein Hundehalter auf sei­nen Haushund nicht auf­passt. Das ist gere­gelt in der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für ver­schie­de­ne Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durch­wan­dern­der Wölfe in Schleswig-Holstein, der soge­nann­ten Wolfsrichtlinie.

Zieht man ein­mal all die Emotionalität ab, die das Thema so schnell auf­lädt, dann zeigt sich, dass der so nahe­lie­gen­de Vergleich mit Haushunden die Debatte schnell ver­sach­li­chen kann. Während der Wolf als Wildtier her­ren­los ist (so defi­niert das BGB Wildtiere in §960), gehört jeder Hund einem Halter, der für ihn haft­bar ist, in den meis­ten Fällen sogar eine Haftpflichtversicherung hat. Reißt sich nun ein Ridgeback* von sei­nem Halter los und anschlie­ßend ein Deichschaf, haf­tet der Hundehalter, in die­sem Fall, weil er ihn eben nicht gehal­ten hat, und der Schäfer bekommt den wirt­schaft­li­chen Schaden ersetzt.

Genauso funk­tio­niert es bei Angriffen durch Hunde auf Menschen, die nicht bun­des­weit erfasst wer­den, von denen es aber allein in ein­zel­nen Bundesländern meh­re­re hun­der­te jähr­lich gibt. Angriffe von Wölfen sind erwar­tungs­ge­mäß weit­aus sel­te­ner: Der Linnell-Report lis­tet 59 Angriffe von Wölfen auf Menschen im Zeitraum von 1950 bis 2000 — für ganz Europa. Davon waren 38 Tiere toll­wü­tig. Insgesamt steht Forschung zu Wölfen in dich­ter besie­del­ten Gebieten noch am Anfang.

Bemerkenswerterweise hat der Landtag erst im Juni beschlos­sen, die soge­nann­te Rasseliste für gefähr­li­che Hunde zuguns­ten einer Einzelfallprüfung abzu­schaf­fen (Drs. 18/​3057). Auch hier ist eine Parallele zum Wolf: Denn ent­spre­chend wird auch bei ver­hal­tens­auf­fäl­li­gen Wölfen ver­fah­ren. Dort, wo Einzeltiere auf­fäl­lig wer­den, kön­nen sie amts­deutsch „ent­nom­men“, das heißt, getö­tet wer­den. Wie genau das dann abläuft ver­wal­tungs­recht­lich, ist noch immer nicht ein­deu­tig geklärt. Dass Wölfe sich dem Menschen nähern und auf­dring­lich wer­den, kommt vor allem dort vor, wo sie ange­füt­tert wor­den sind – iro­ni­scher­wei­se mit­hin ein men­schen­ge­mach­tes Problem (s.o. zu Verhalten).

Dr. Klaus-Hinnerk Baasch vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein

Dr. Klaus-Hinnerk Baasch vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein

Der Landesjagdverband for­dert des­halb, den Wolf ins Jagdrecht auf­zu­neh­men und ihm, wie bei den Seehunden, eine ganz­jäh­ri­ge Schonzeit zu geben. Als Schonzeit bezeich­net man die Phase im Jahr, in der das Wild nicht bejagt wer­den darf, etwa weil ein Abschuss von mit der Aufzucht der Jungtiere betrau­ten Tiere aus­ge­schlos­sen wer­den muss.

Hier besteht auch inner­halb der Jägerschaft noch ein gewis­ses Spannungsverhältnis. Denn die Jagdverbände haben sich zwar erfolg­reich als Naturschutzvereine (sie­he etwa Seehund) posi­tio­niert, in der Debatte wer­den sie jedoch oft als Lobby der Jägerschaft wahr­ge­nom­men.

Die Aufnahme ins Jagdrecht, so die Argumentation des Landesjagdverbandes, wür­de die Jägerinnen und Jäger ver­pflich­ten, den Wolf zu hegen. Außerdem erleich­te­re das Jagdrecht den – auch dann per Einzelgenehmigung frei­ge­ge­be­nen – Abschuss.

Dem wider­spricht das Landesumweltministerium (MELUR). Es ver­tritt die Auffassung, dass die der­zei­ti­ge Rechtslage einen Einzelabschuss sogar leich­ter mache, weil die Erlaubnis direkt durch das Ministerium gege­ben wer­den kön­ne, wäh­rend im Jagdrecht Ministerium und Untere Jagdbehörde sich abzu­stim­men hät­ten.

Die Naturschutzverbände ste­hen dem Wolf und sei­ner Rückkehr posi­tiv gegen­über. Mit Informationsmaterial und Aktionen wie dem „MittWOLF” klärt bei­spiels­wei­se der NABU auf:

Der Wolf ist als Rückkehrer in sein ehe­ma­li­ges Verbreitungsgebiet ein natür­li­cher Bestandteil unse­rer Ökosysteme. Seine Ausbreitung ist, wie die jeder ande­ren bedroh­ten hei­mi­schen Tierart, zu unter­stüt­zen und wird durch den NABU begrüßt.
In sei­nem Positionspapier lehnt der NABU des­halb auch eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ab.

Was steht zwi­schen den Zeilen?

Neben unter­schied­li­chen Rechtsauffassungen steht im Mittelpunkt des Streits zwi­schen Jägerschaft und MELUR/​Naturschützern aber noch etwas Anderes. Einigen Jägern und Verbandsvertretern geht es um etwas Grundsätzliches. Sie sehen in den Bemühungen von NABU und Co. eine Romantisierung und absicht­li­che Verharmlosung. Das geht so weit, dass davon die Rede ist, Naturschützer hät­ten Wölfe gezielt hin­ter der pol­nisch-deut­schen Grenze aus­ge­setzt bzw. Zäune geöff­net, damit Wölfe ein­wan­der­ten. Hinter sol­chen Aktionen ver­mu­ten man­che Jäger nicht nur Öko-Motive, son­dern auch wirt­schaft­li­che Interessen und wer­fen Umweltschutzorganisationen vor, mit dem Wolf auf Spendenfang zu gehen. Selbst der ehe­ma­li­ge Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat sich im April zu einer sol­chen Äußerung hin­rei­ßen las­sen und sprach von „gehei­men Aktivitäten”.

Was bleibt unterm Strich?

Als Jäger ärgert mich die­se unnö­tig unbe­hol­fe­ne Art, ein Thema anzu­ge­hen, für das es, wenn über­haupt, dann nur im Dialog mit allen Beteiligten eine Lösung geben kann. Ähnliches hat sich schon bei der Diskussion um blei­freie Munition gezeigt. Während seit Jahren in den Landesforsten nur blei­frei geschos­sen wur­de, wet­ter­ten Funktionäre und auf­ge­brach­te Einzelkämpfer in den ein­schlä­gi­gen Zeitschriften wei­ter gegen das Bleiverbot, als gin­ge es dar­um, die Jagd ins­ge­samt wür­de ver­bo­ten wer­den.

Als Interessenvertreter kann ich jeden Jäger ver­ste­hen, der aus Ärger über die Art und Weise, wie sei­ne Verbandsvertretung in der Diskussion auf­tritt, sei­ne Mitgliedschaft über­denkt. Ich hal­te es des­halb nicht nur für ein geschick­tes Manöver, wenn der Umweltminister eine Abendveranstaltung mode­riert, son­dern ich bin über­zeugt, dass dies der ein­zi­ge Weg ist, eine Lösung fin­den zu kön­nen. Indem näm­lich das Umweltministerium sei­ne Rolle als Plattform begreift, nicht als han­deln­der Akteur. Die Regeln müs­sen von denen erar­bei­tet wer­den, die davon betrof­fen sind. Die Aufgabe der Politik aber ist die Moderation die­ses Interessenausgleichs. Es ist nicht die Aufgabe, als Interessenvertreter ihrer­seits auf­zu­tre­ten. Vereinfacht aus­ge­drückt: Das Umweltministerium ver­tritt hier kei­ne Interessen, son­dern führt all die­je­ni­gen zusam­men, die ihr Interesse an dem Thema glaub­haft machen kön­nen, wie etwa die Schafzüchter, wie die Wolfsbetreuer, Jäger, etc.

Von diesem Exemplar geht gewiss keine Gefahr mehr aus

Von die­sem Exemplar geht gewiss kei­ne Gefahr mehr aus

Die Debatte um den Wolf in Schleswig-Holstein ist des­halb auch ein Lehrstück ver­ant­wor­tungs­vol­ler Interessenvertretung. Wenn es gelingt, die emo­tio­na­le Debatte zu ver­sach­li­chen und ihr einen Ort zu geben, an dem kon­kret an Lösungen gear­bei­tet wer­den kann — wie etwa Schadensersatzforderungen von Schäfern -, dann lau­fen unsach­li­che und Scheinargumente direkt ins Leere. Und wenn die betei­lig­ten Interessengruppen an einem Tisch sit­zen, dann wer­den Diffamierungen und Vorhaltungen als sol­che ent­larvt, noch bevor sie in der öffent­li­chen Debatte Schaden anrich­ten kön­nen. Weil die Interessenvertreter am run­den Tisch erken­nen, wer wirk­lich die Interessen sei­ner Mitglieder ver­tritt, und wer sich vor den Karren von Scharfmachern span­nen lässt.

 

* Hier hät­te auch Langhaardackel ste­hen kön­nen. Oder Dobermann. Oder Pudel.

Das Photo des flüch­ti­gen Wolfes ist in einem Münchener Gehege auf­ge­nom­men wor­den von Tambako und ist unter CC BY-ND 2.0 ver­öf­fent­licht. Alle im Artikel gezeig­ten Bilder sind von Daniela Mett auf der Veranstaltung am 19. Mai auf­ge­nom­men.

[Dieser Artikel wur­de am 8.7. nach dem Gespräch mit einem der Wolfsbetreuer in Schleswig-Holstein um eini­ge Informationen ergänzt]

Philipp Neuenfeldt
Von:

Philipp leitet seit Anfang 2018 das Ministerbüro im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein. Der gebürtige Schleswig-Holsteiner war zuvor Leiter des Online-Wahlkampfs des FDP-Landesverbandes zur Bundestagswahl und sechs Jahre für eine politische Kommunikationsberatung tätig, zuletzt als Associate Director. Zuvor hat er als Forenleiter Veranstaltungen für die Friedrich-Naumann-Stiftung konzipiert, organisiert und moderiert. Philipp hat sein Studium an der CAU Kiel mit einem Magister in Lesen-Denken-Schreiben abgeschlossen und ist stolzer Vater zweier Kieler Sprotten und Altenholzer Neubürger.

3 Gedanken zu “Homo homini lupus”:

  1. Stephan Grafe

    Guter und sehr sach­li­cher Artikel, den alle mit dem Thema Befassten lesen und sich zu Herzen neh­men soll­ten! MfG

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  2. Moritz

    Am Interessantesten ist eigent­lich die These am Schluss des Artikels, unab­hän­gig von der kon­kre­ten Wolfsproblematik: Die Landespolitik als ver­mit­teln­de Plattform zwi­schen ver­schie­de­nen Interessengruppen, die in einer breit ange­leg­ten Debatte einen trag­ba­ren Konsens fin­den. Meiner Auffassung nach aller­dings ein nicht unpro­ble­ma­ti­scher Ansatz. Im Geflecht ver­schie­de­ner Interessenvertretungen setzt sich oft die­je­ni­ge durch, die über ein ein grö­ße­res Ressourcenpotenzial ver­fügt — sei es nun finan­zi­ell, per­so­nal­tech­nisch oder auf Basis grö­ße­rer Expertise im ent­spre­chen­den Bereich. Das garan­tiert aller­ding bei wei­tem noch kei­ne Lösung, die dem Grot der Allgemeinheit zugu­te kommt.
    Genau hier muss sich also die Politik von der rei­nen „Plattformfunktionalität” lösen. Anregung und Input von den­je­ni­gen, die direkt betrof­fen sind — ja! Aber die tat­säch­li­che Ausarbeitung der Regeln soll­te im Ministerium lie­gen.
    Denn wenn die Wölfe nach SH zurück­keh­ren, betrifft das am Ende doch ein biss­chen uns alle.

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    1. Philipp NeuenfeldtPhilipp Neuenfeldt Post author

      Gebe Dir Recht.
      Dass das MELUR hier die Rolle des Moderators ein­nimmt, schließt aber auch nicht aus, am Ende des Diskurses wie­der zurück in die Fahrerkabine ein­zu­stei­gen.
      Im Gegenteil: Der Moderator sucht sich am Ende der Debatte die über­zeu­gends­ten Punkte her­aus und fasst sie für sich und das Plenum zusam­men.

      Analog gilt hier, dass nicht Jagd- oder Umweltverbände die Regeln for­mu­lie­ren wer­den, son­dern dies am Ende noch immer beim MELUR liegt.

      Der Gegenentwurf wäre, wenn das MELUR hier gleich zu Beginn eine dezi­diert kla­re Position ver­tre­ten hät­te, die es allen Interessenverbänden (und Bürgerinnen und Bürgern) erschwert hät­te, sich eben­falls ein­zu­brin­gen.
      Denn wenn zu Beginn bereits der Eindruck gewe­sen wäre, das Ministerium habe bereits eine kla­re Position, hät­ten Andere sich gar nicht erst betei­ligt oder den Diskurs außer­halb (bspw. in den Medien) aus­ge­tra­gen (s.o.).

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