Wir sehen ihn als Zeitungsaufmacher mit gefletschten Zähnen und als Kuscheltier für die Kleinen. Kaum ein Thema mit Wildtieren hat in letzter Zeit für so anhaltend viel Gesprächsstoff gesorgt, wie die seit 2007 im Land gesichteten Wölfe. Dass es seit einigen Jahren wieder Wölfe in Schleswig-Holstein gibt, bewegt die Bürgerinnen und Bürger. Und es formiert Interessenvertreter. Denn es ist nicht nur das große Interesse, was das Thema auszeichnet. Praktischerweise haben die allermeisten gleich eine sehr prononcierte Meinung dazu. Sie fletschen die Zähne und sind in ablehnender Abwehrhaltung – oder sie träumen von knuddeligen Wolfswelpen in Schleswig-Holsteinischen Urwäldern.
Tatsächlich liegen die Positionen derjenigen, die sich seit Jahren mit dem Wolf bereits beschäftigen, von diesen beiden Polen etwas entfernt. Sie liegen aber auch weniger weit von einander, als es oft den Anschein hat. Das zeigte sich auch auf einer Veranstaltung des Umweltministeriums, bei der neben den Jägern und Schafzüchtern auch Naturschützer und ein Wissenschaftler zugegen war. Moderiert (!) wurde der Abend übrigens von Umweltminister Dr. Robert Habeck (GRÜNE). Das ist meines Erachtens mehr als nur ein geschicktes politisches Signal. Doch dazu später.
Update: Der Umweltausschuss im Landtag erhält am 7.10.2015 einen Bericht des MELUR über die Arbeit des Runden Tisches „Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein“, der unter 18/4923 verumdruckt wurde.
Zunächst ein paar Fakten:
Über wie viele Wölfe reden wir?
Es gab im Land seit 2012 insgesamt 22 Nachweise von Wölfen bis zum 19. Mai 2015 (Google Maps Karte bei sh:z). Dabei ist ein Nachweis von einem Hinweis zu unterscheiden. Als Nachweis gilt ein Totfund, ein eindeutiges Foto oder ein DNA-Nachweis anhand von Ausscheidungen, Körperteilen o.ä. Als Hinweis gilt bereits ein undeutliches Foto, Spuren und Beobachtungen. Die Hinweise werden zwar auch dokumentiert, lediglich die Nachweise zählen aber in der offiziellen Statistik (wer einen Hinweis melden möchte, findet die Formulare dafür auf den Seiten der Wolfsbetreuer).
Stets waren es Einzeltiere und mit einer Ausnahme Rüden. Dort, wo Gentests durchgeführt werden konnten, zeigte sich, dass die Tiere auch von polnischen Wölfen abstammten, nicht nur von den deutschen Rudeln etwa aus Sachsen-Anhalt oder der Lausitz. Die Tiere wandern bis zu 1.000 km. So wurde ein Wolf, der sich einen Sommer bei Bad Segeberg aufhielt, später im dänischen Nationalpark Thy aufgefunden.
Was weiß man über das Verhalten?
Jungwölfe bilden ihr Verhalten zum überwiegenden Teil durch Tradieren aus. Die Prägung in der Jugend beginnt ab etwa zwei Monaten und dauert an bis zum Alter von zwei Jahren. Das „Vorleben“ der Eltern ist dabei das bestimmende Element, aber auch die Rudelsoziologie, Umwelteinflüsse, erste Beuteerfahrungen sowie erste Kontakte mit Menschen und Verkehrsachsen spielen eine wichtige Rolle. Daran, wie groß das Vorkommensgebiet von Wölfen ist, ist schon abzulesen, dass Wölfe eine funktionierende natürliche Überlebensstrategie haben, die sie zu ständiger Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen ermöglicht
Das Verhalten von Wölfen im Rudel unterscheidet sich übrigens von dem eines wandernden Einzeltieres. Die hier nachgewiesenen Wölfe waren allesamt „auf der Durchreise” und ohne stabiles Territorium. Das zeigt sich nicht zuletzt an den in Dänemark nachgewiesenen Tieren. Alle 19 haben zuvor Schleswig-Holstein durchqueren müssen. Einzeltiere sind nicht nur neugieriger, sondern auch anpassungsbereiter, was das Beuteangebot angeht. Eine Übersicht des MELUR über Nutztierrisse durch Wolf bzw. Hund findet sich in Drs. 18/3101 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Kumbartzky (FDP).
Wie schnell steigt der Bestand?
In Schleswig-Holstein gibt es keinen Bestand, weil es keine Rudel gibt, die einen Bestand sichern könnten. Von einem Bestand spricht man erst, wenn es Rudel oder Revierpaare gibt, die sich reproduzieren. Wölfe kommen offenbar hervorragend mit der Nähe zu Menschen klar und können auch in dichter besiedelten Regionen leben, für die Aufzucht der Welpen aber brauchen sie viel Ruhe und große Rückzugsgebiete. Die finden sie nicht in Schleswig-Holstein.
Aber, Umweltminister Habeck sagte auch auf der Veranstaltung am 19. Mai in Kiel,
„wir müssen davon ausgehen, dass wir immer wieder wandernde Wölfe in SH haben“.
Wolfsbetreuer sprechen jedoch auch davon, dass einige Annahmen bereits korrigiert werden mussten. Offenbar lernt nicht nur der Wolf, sich an das Leben in der Nähe von Menschen anzupassen. Auch wir Menschen müssen erst lernen, inwieweit Wölfe sich anpassen können. In Niedersachsen gibt es mittlerweile fünf reproduzierende Rudel und weitere Paarbildungen. Wie gesagt, noch ist das in Schleswig-Holstein nicht der Fall. Noch gibt es in Schleswig-Holstein lediglich Wanderwölfe.
Viele Besucher kamen zur Informationsveranstaltung in Kiel
Wer vertritt welche Position?
Doch schon das wollen die Schafzüchter im Land nicht hinnehmen. Sie fordern vor allem, dass dort, wo Wölfe Schafe hetzen oder gar reißen, der Schadenersatz genauso schnell und einfach geregelt werde wie in den Fällen, in denen ein Hundehalter auf seinen Haushund nicht aufpasst. Das ist geregelt in der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein, der sogenannten Wolfsrichtlinie.
Zieht man einmal all die Emotionalität ab, die das Thema so schnell auflädt, dann zeigt sich, dass der so naheliegende Vergleich mit Haushunden die Debatte schnell versachlichen kann. Während der Wolf als Wildtier herrenlos ist (so definiert das BGB Wildtiere in §960), gehört jeder Hund einem Halter, der für ihn haftbar ist, in den meisten Fällen sogar eine Haftpflichtversicherung hat. Reißt sich nun ein Ridgeback* von seinem Halter los und anschließend ein Deichschaf, haftet der Hundehalter, in diesem Fall, weil er ihn eben nicht gehalten hat, und der Schäfer bekommt den wirtschaftlichen Schaden ersetzt.
Genauso funktioniert es bei Angriffen durch Hunde auf Menschen, die nicht bundesweit erfasst werden, von denen es aber allein in einzelnen Bundesländern mehrere hunderte jährlich gibt. Angriffe von Wölfen sind erwartungsgemäß weitaus seltener: Der Linnell-Report listet 59 Angriffe von Wölfen auf Menschen im Zeitraum von 1950 bis 2000 — für ganz Europa. Davon waren 38 Tiere tollwütig. Insgesamt steht Forschung zu Wölfen in dichter besiedelten Gebieten noch am Anfang.
Bemerkenswerterweise hat der Landtag erst im Juni beschlossen, die sogenannte Rasseliste für gefährliche Hunde zugunsten einer Einzelfallprüfung abzuschaffen (Drs. 18/3057). Auch hier ist eine Parallele zum Wolf: Denn entsprechend wird auch bei verhaltensauffälligen Wölfen verfahren. Dort, wo Einzeltiere auffällig werden, können sie amtsdeutsch „entnommen“, das heißt, getötet werden. Wie genau das dann abläuft verwaltungsrechtlich, ist noch immer nicht eindeutig geklärt. Dass Wölfe sich dem Menschen nähern und aufdringlich werden, kommt vor allem dort vor, wo sie angefüttert worden sind – ironischerweise mithin ein menschengemachtes Problem (s.o. zu Verhalten).
Der Landesjagdverband fordert deshalb, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und ihm, wie bei den Seehunden, eine ganzjährige Schonzeit zu geben. Als Schonzeit bezeichnet man die Phase im Jahr, in der das Wild nicht bejagt werden darf, etwa weil ein Abschuss von mit der Aufzucht der Jungtiere betrauten Tiere ausgeschlossen werden muss.
Hier besteht auch innerhalb der Jägerschaft noch ein gewisses Spannungsverhältnis. Denn die Jagdverbände haben sich zwar erfolgreich als Naturschutzvereine (siehe etwa Seehund) positioniert, in der Debatte werden sie jedoch oft als Lobby der Jägerschaft wahrgenommen.
Die Aufnahme ins Jagdrecht, so die Argumentation des Landesjagdverbandes, würde die Jägerinnen und Jäger verpflichten, den Wolf zu hegen. Außerdem erleichtere das Jagdrecht den – auch dann per Einzelgenehmigung freigegebenen – Abschuss.
Dem widerspricht das Landesumweltministerium (MELUR). Es vertritt die Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage einen Einzelabschuss sogar leichter mache, weil die Erlaubnis direkt durch das Ministerium gegeben werden könne, während im Jagdrecht Ministerium und Untere Jagdbehörde sich abzustimmen hätten.
Die Naturschutzverbände stehen dem Wolf und seiner Rückkehr positiv gegenüber. Mit Informationsmaterial und Aktionen wie dem „MittWOLF” klärt beispielsweise der NABU auf:
Der Wolf ist als Rückkehrer in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet ein natürlicher Bestandteil unserer Ökosysteme. Seine Ausbreitung ist, wie die jeder anderen bedrohten heimischen Tierart, zu unterstützen und wird durch den NABU begrüßt.
Was steht zwischen den Zeilen?
Neben unterschiedlichen Rechtsauffassungen steht im Mittelpunkt des Streits zwischen Jägerschaft und MELUR/Naturschützern aber noch etwas Anderes. Einigen Jägern und Verbandsvertretern geht es um etwas Grundsätzliches. Sie sehen in den Bemühungen von NABU und Co. eine Romantisierung und absichtliche Verharmlosung. Das geht so weit, dass davon die Rede ist, Naturschützer hätten Wölfe gezielt hinter der polnisch-deutschen Grenze ausgesetzt bzw. Zäune geöffnet, damit Wölfe einwanderten. Hinter solchen Aktionen vermuten manche Jäger nicht nur Öko-Motive, sondern auch wirtschaftliche Interessen und werfen Umweltschutzorganisationen vor, mit dem Wolf auf Spendenfang zu gehen. Selbst der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat sich im April zu einer solchen Äußerung hinreißen lassen und sprach von „geheimen Aktivitäten”.
Was bleibt unterm Strich?
Als Jäger ärgert mich diese unnötig unbeholfene Art, ein Thema anzugehen, für das es, wenn überhaupt, dann nur im Dialog mit allen Beteiligten eine Lösung geben kann. Ähnliches hat sich schon bei der Diskussion um bleifreie Munition gezeigt. Während seit Jahren in den Landesforsten nur bleifrei geschossen wurde, wetterten Funktionäre und aufgebrachte Einzelkämpfer in den einschlägigen Zeitschriften weiter gegen das Bleiverbot, als ginge es darum, die Jagd insgesamt würde verboten werden.
Als Interessenvertreter kann ich jeden Jäger verstehen, der aus Ärger über die Art und Weise, wie seine Verbandsvertretung in der Diskussion auftritt, seine Mitgliedschaft überdenkt. Ich halte es deshalb nicht nur für ein geschicktes Manöver, wenn der Umweltminister eine Abendveranstaltung moderiert, sondern ich bin überzeugt, dass dies der einzige Weg ist, eine Lösung finden zu können. Indem nämlich das Umweltministerium seine Rolle als Plattform begreift, nicht als handelnder Akteur. Die Regeln müssen von denen erarbeitet werden, die davon betroffen sind. Die Aufgabe der Politik aber ist die Moderation dieses Interessenausgleichs. Es ist nicht die Aufgabe, als Interessenvertreter ihrerseits aufzutreten. Vereinfacht ausgedrückt: Das Umweltministerium vertritt hier keine Interessen, sondern führt all diejenigen zusammen, die ihr Interesse an dem Thema glaubhaft machen können, wie etwa die Schafzüchter, wie die Wolfsbetreuer, Jäger, etc.
Die Debatte um den Wolf in Schleswig-Holstein ist deshalb auch ein Lehrstück verantwortungsvoller Interessenvertretung. Wenn es gelingt, die emotionale Debatte zu versachlichen und ihr einen Ort zu geben, an dem konkret an Lösungen gearbeitet werden kann — wie etwa Schadensersatzforderungen von Schäfern -, dann laufen unsachliche und Scheinargumente direkt ins Leere. Und wenn die beteiligten Interessengruppen an einem Tisch sitzen, dann werden Diffamierungen und Vorhaltungen als solche entlarvt, noch bevor sie in der öffentlichen Debatte Schaden anrichten können. Weil die Interessenvertreter am runden Tisch erkennen, wer wirklich die Interessen seiner Mitglieder vertritt, und wer sich vor den Karren von Scharfmachern spannen lässt.
* Hier hätte auch Langhaardackel stehen können. Oder Dobermann. Oder Pudel.
Das Photo des flüchtigen Wolfes ist in einem Münchener Gehege aufgenommen worden von Tambako und ist unter CC BY-ND 2.0 veröffentlicht. Alle im Artikel gezeigten Bilder sind von Daniela Mett auf der Veranstaltung am 19. Mai aufgenommen.
[Dieser Artikel wurde am 8.7. nach dem Gespräch mit einem der Wolfsbetreuer in Schleswig-Holstein um einige Informationen ergänzt]
Guter und sehr sachlicher Artikel, den alle mit dem Thema Befassten lesen und sich zu Herzen nehmen sollten! MfG
Am Interessantesten ist eigentlich die These am Schluss des Artikels, unabhängig von der konkreten Wolfsproblematik: Die Landespolitik als vermittelnde Plattform zwischen verschiedenen Interessengruppen, die in einer breit angelegten Debatte einen tragbaren Konsens finden. Meiner Auffassung nach allerdings ein nicht unproblematischer Ansatz. Im Geflecht verschiedener Interessenvertretungen setzt sich oft diejenige durch, die über ein ein größeres Ressourcenpotenzial verfügt — sei es nun finanziell, personaltechnisch oder auf Basis größerer Expertise im entsprechenden Bereich. Das garantiert allerding bei weitem noch keine Lösung, die dem Grot der Allgemeinheit zugute kommt.
Genau hier muss sich also die Politik von der reinen „Plattformfunktionalität” lösen. Anregung und Input von denjenigen, die direkt betroffen sind — ja! Aber die tatsächliche Ausarbeitung der Regeln sollte im Ministerium liegen.
Denn wenn die Wölfe nach SH zurückkehren, betrifft das am Ende doch ein bisschen uns alle.
Gebe Dir Recht.
Dass das MELUR hier die Rolle des Moderators einnimmt, schließt aber auch nicht aus, am Ende des Diskurses wieder zurück in die Fahrerkabine einzusteigen.
Im Gegenteil: Der Moderator sucht sich am Ende der Debatte die überzeugendsten Punkte heraus und fasst sie für sich und das Plenum zusammen.
Analog gilt hier, dass nicht Jagd- oder Umweltverbände die Regeln formulieren werden, sondern dies am Ende noch immer beim MELUR liegt.
Der Gegenentwurf wäre, wenn das MELUR hier gleich zu Beginn eine dezidiert klare Position vertreten hätte, die es allen Interessenverbänden (und Bürgerinnen und Bürgern) erschwert hätte, sich ebenfalls einzubringen.
Denn wenn zu Beginn bereits der Eindruck gewesen wäre, das Ministerium habe bereits eine klare Position, hätten Andere sich gar nicht erst beteiligt oder den Diskurs außerhalb (bspw. in den Medien) ausgetragen (s.o.).