
By: Erich Ferdinand - CC BY 2.0
Anfang März legte der Friesenhof-Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vor. Er war Mitte September 2015 auf Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und PIRATEN eingesetzt worden, um die Vorgänge in zwei Friesenhof-Heimen in Dithmarschen und die Vorwürfe gegen das Ministerium bzw. Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) zu untersuchen. Es war der erste und blieb der einzige Parlamentarische Untersuchungsausschuss in der 18. Wahlperiode.
Mit dem gut tausend Seiten umfassenden Schlussbericht (Drucksache 18/5272) ging die Empfehlung an den Landtag, den Auftrag des Untersuchungsausschusses für erledigt zu erklären.
Der Bericht fasst die Vorgeschichte wie folgt zusammen:
Ende Januar 2015 nahm das Landesjugendamt des Landes Schleswig-Holstein eine unangemeldete örtliche Prüfung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof — Barbara Janssen“ vor, die in Dithmarschen mehrere (Teil-)Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betrieb. Anlass für diese örtliche Prüfung waren Beschwerden über die Zustände insbesondere in den Teileinrichtungen „Nanna“, „Campina“ und „Charlottenhof“ gewesen. Mit Schreiben vom 18. Februar 2015 teilte das Landesjugendamt denjenigen örtlichen Jugendämtern, die von ihnen zu betreuende Jugendliche in den „Friesenhof“-Einrichtungen untergebracht hatten, das Ergebnis dieser örtlichen Überprüfung mit. Darunter befanden sich auch Hamburger Jugendämter.
In dem Schreiben legte das Landesjugendamt dar, dass es aus seiner Sicht angesichts der erlangten Eindrücke und Erkenntnisse aus mit angetroffenen Bewohnerinnen und Mitarbeitern geführten Gesprächen erforderlich gewesen sei, der Trägerin der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung unter dem 30. Januar 2015 diverse Auflagen zur weiteren Gestaltung der Arbeit in den (Teil-)Einrichtungen aufzuerlegen. Die Auflagenverfügung wurde den entsendenden Jugendämtern zur Kenntnis gegeben.
Diese Vorgänge nahm die Fraktion DIE LINKE der Hamburger Bürgerschaft zum Anlass, am 18. Mai 2015 eine „Schriftliche Kleine Anfrage zur etwaigen Kindeswohlgefährdung Hamburger Minderjähriger in Einrichtungen der Jugendhilfeträgerin Barbara Janssen GmbH“ an den Hamburger Senat zu richten.
Die Antwort des Hamburger Senats erfolgte unter dem 26. Mai 2015. Die Fraktion DIE LINKE lud daraufhin am 29. Mai zu einer Pressekonferenz „Friesenhof“ ein, die am 1. Juni 2015 stattfinden sollte. In der Einladung wurde ein Bezug zu den Skandalen um die „Haasenburg“-Heime und den „Schönhof“ hergestellt: Erneut habe Hamburgs Sozialbehörde Kinder und Jugendliche in Heimen auswärtig untergebracht, gegen die schwerwiegende Anschuldigungen vorgebracht würden. Außerdem wurden Details zu den vermeintlichen Missständen in den Einrichtungen bekannt gemacht.
Danach hätten sich Mädchen und junge Frauen vor dem fast ausschließlich männlichen Personal nackt ausziehen und ihre persönliche Bekleidung abgeben müssen. Dabei seien sie teilweise gegen ihren Willen fotografiert oder gefilmt worden. Ferner seien in den Einrichtungen Fenstergriffe abmontiert und Kollektivstrafen verhängt worden. Briefe seien geöffnet und zurückgehalten sowie ungestörte Telefonate mit Erziehungsberechtigten verweigert worden. Zudem seien entwürdigende Erziehungsmaßnahmen angewandt worden, insbesondere habe ein „Aussitzen“, Anschreien, Beschimpfungen, ein Wecken zur Nachtzeit, Essensentzug, ein Zwang zur Essensaufnahme, ein Zwang zum Tragen bestimmter Kleidung, der Zwang zum Entkleiden, ein Sprechverbot, Strafsport und Sport zur Nachtzeit stattgefunden.
In der Folge kam es zu einer verstärkten Presseberichterstattung, die auch dazu führte, dass das MSGWG des Landes Schleswig-Holstein seit dem 1. Juni 2015 mit Medien-Informationen reagierte.