Demokratie ist nicht immer spannend. Zu den wichtigen, aber unspektakulären Dingen des demokratischen Alltages gehört es z.B., dass die Vorschriften, die für Behörden oder andere staatliche Stellen bindend sind, öffentlich zugänglich sind.
Neben Gesetzen, und Verordnungen gibt es Erlasse, Bekanntmachungen, Richtlinien und andere Verwaltungsvorschriften, die alle dem Zweck dienen, die Entscheidungen von Behörden zu vereinheitlichen, damit gleich gelagerte Sachverhalte überall im Lande von den Behörden und Ämtern auch gleich beschieden werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche Veröffentlichungen wie in Blei gegossene Wüsten daherkommen, höchste Anforderungen an die Lesekompetenz stellen und scheinbar zu weit über 99 Prozent aus Regelungen bestehen, von denen man nicht glaubt, dass so etwas überhaupt geregelt wird.
Deshalb kommt es regelmäßig auch zu Initiativen, Vorschriften doch bitte auszumisten — als ob die sonst irgendwem das Brot wegfressen würden. Selbst Verfallsdaten wie auf Milchtüten (zugegeben: mit längerem Haltbarkeitsdatum) bekommen sie mittlerweile. So richtig spannend macht das die Lektüre der Amtsblätter, gemeinsamen Ministerialblätter oder Anzeiger aber auch nicht. Selbst wenn Wikileaks im Amtsblatt brisante Dokumente veröffentlichen würde: es würde niemand bemerken, sagt der Kollegenspott — „liest ja doch keiner“.
Ob das ab und an wohl auch denjenigen so geht, die die Blätter veröffentlichen? Besonders wenn das letzte Amtsblatt des Jahres zwischen Weihnachten und Neujahr zur Veröffentlichung ansteht und man eigentlich im Urlaub sein möchte? Das Blatt unterscheidet sich zwar von allen anderen durch den auf der Titelseite prangenden Brief des jeweils amtierenden Ministerpräsident an die „lieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, denen zum anstehenden Jahreswechsel ein gutes und erfolgreiches Jahr 20nn gewünscht wird. Aber dann wird es wieder normal hektisch: auf dem letzten Drücker werden noch die letzten Vorschriften des Jahres veröffentlicht. Da kann es schon mal passieren, dass zwischen den „Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesen (§ 31 FAG)“ und den „Richtlinien über die Förderung von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Freier Träger nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz“ ein Freudscher Verschreiber gelingt:
Womit immerhin geklärt ist, dass das Amtsblatt gelesen wird.
Kriminalitätsvergütung ist ein ganz neues Geschäftsmodell für böse Buben. Sozusagen das Leistungsschutzrecht der Gaunerbranche…
haha, sehr genial!