Die Gerüchte über die Teilnahme des gefallenen Hoffnungsträgers der CDU, Christian von Boetticher, an der in dieser Woche anstehenden Landtagssitzung haben sich geklärt. Ließ er heute zunächst über seinen „persönlichen Berater” mitteilen, so meldete es dpa, dass er an der Sitzung nicht teilnehmen werde, ist es mittlerweile auch Fakt: Der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion teilte dem Landesblog auf Anfrage mit, dass der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Christian von Boetticher sich heute (22. August 2011) für die in dieser Woche stattfindende Landtagssitzung aus gesundheitlichen Gründen abgemeldet.
Wie steht es um die Pflicht, des Abgeordneten zur Teilnahme an den Landtagssitzungen? Landesblogger Ulf Kämpfer hat sich in der Geschäftsordnung des Landtages umgeschaut:
§ 47 der Geschäftsordnung des Landtages verpflichtet die Abgeordneten zwar zur Teilnahme an den Landtagssitzungen (Abs. 1); und wer verhindert ist, muss dies unverzüglich dem Landtagspräsidenten mitteilen. Ein Prüfungsrecht kommt dem Präsidenten insoweit offenbar nicht zu, was sich im Umkehrschluss aus Abs. 4 schließen lässt, wonach Urlaub eines Abgeordneten (während einer Landtagssitzung) vom Präsidenten genehmigt werden muss.
Sowohl die Teilnahme- als auch die Abmeldepflicht können allerdings, wie der Kommentar zur Geschäftsordnung erläutert, rechtlich nicht erzwungen werden. Das hat seinen guten verfassungsrechtlichen Grund: Die Unabhängigkeit des Mandats, in Artikel 11 Absatz 1 Satz 2 Landesverfassung ausdrücklich geschützt, schließt eben auch die Freiheit mit ein, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang ich an Sitzungen des Parlaments teilnehme oder etwas Anderem zeitlichen Vorrang einräume. Im GO-Kommentar heißt es dazu:
Allerdings ist den Abgeordneten das Mandat nicht zur Ausübung nach freiem Belieben überlassen. Sie sind vielmehr gebunden durch die Verantwortung, an der Aufgabenerfüllung des Parlaments mitzuwirken (BVerfGE 56, 396 [405]). (…) Das Spannungsverhältnis, das hierdurch zwischen der Mitwirkungspflicht des Abgeordneten an der Parlamentsarbeit und der Freiheit des Abgeordneten hinsichtlich der Wahrnehmung seines Mandats besteht, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Mitwirkung an der Parlamentsarbeit nicht als rechtlich erzwingbare Handlung ausgestaltet ist. Sie ist ein „nobile officium“, also eine letztlich (nur) moralische Verpflichtung (…) Neben der nicht sanktionsbewehrten rechtlichen Verpflichtung des Abgeordneten, sein Mandat ordnungsgemäß wahrzunehmen, steht allerdings die politische Verpflichtung hierzu.
Soweit, so klar. Wie aber verhält sich nun die rechtlich nicht durchsetzbare, aber politisch elementare Teilnahmepflicht zum Pairing? Das Pairing beruht ja ebenfalls auf einer — meist informellen — Absprache zwischen einzelnen Fraktionen, die rechtlich nicht durchgesetzt werden kann. Pairing ist ein Aspekt politischer Kultur und des Anstands unter Demokraten, der die Handlungsfähigkeit des Parlament und die Stabilität der Regierung gewährleistet, woran trotz aller politischen Gegensätze allen Parlamentariern gelegen sein muss.
Aber: Politische Kultur im Allgemeinen und das Pairing im Besonderen beruht auf gegenseitigem Vertrauen; insbesondere auf dem Vertrauen darauf, dass die Regierung bzw. einzelne Abgeordnete auf die Möglichkeit des Pairings nur in den vorgesehenen Fällen zurückgreifen, mithin das Vertrauen der Opposition nicht missbrauchen. Benutzen bzw. missbrauchen Christian von Boetticher bzw. die CDU-Fraktion die faktische Möglichkeit eines Fernbleibens von den Landtagssitzungen ohne stichhaltige Gründe dazu, um von Boetticher die Teilnahme an den Landtagssitzungen zu „ersparen” und gleichzeitig mittels Pairing die Regierungsmehrheit abzusichern, könnten sich die Grünen ihrerseits die politische Freiheit nehmen, das Pairing aufzukündigen. Soweit Ulf Kämpfer.
Robert Habeck, Fraktionsvorsitzender der Grünen hatte für heute (22. August) Journalisten zum Pressegespräch eingeladen. Solche Treffen sind kurz vor den Plenartagungen üblich. Die Fraktionen werben in den Gesprächen für ihre politischen Schwerpunkte in der kommenden Tagung. Heute war das anders. Heute stand das Pairingabkommen (über das ich gestern schon kurz schrieb und das Ulf eben ausführlicher erläuterte) im Mittelpunkt. Wie würden sich die Grünen verhalten, wenn Herr von Boetticher am Mittwoch nicht im Landtag erschiene und der Landtagspräsident mitteile, dass er „wegen Krankheit” nicht anwesend sein könne. Der Fraktionsvorsitzende, der zu dem Zeitpunkt noch nichts von der dpa-Meldung wusste, stellte klar, dass es ein Pairungabkommen der Grünen mit der CDU seit den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichtes nicht mehr gebe. Selbstverständlich werde man natürlich bei Krankheit weiterhin am Pairing festhalten. Man sei ja fair. Aber nicht blöd: Sollte sich herausstellen, dass jemand etwa stundenlang ausführlich Interviews geben könne, sich dann aber krank abmelde, dann werde man sich den Einzelfall genau anschauen. Fairness sei schließlich kein Blankoscheck: „Man kann den Kuchen nicht essen und gleichzeitig behalten wollen.”
Was heißt das für die Zukunft? Die CDU wird sich nicht darauf verlassen können, dass eine formale Krankschreibung ihres ehemaligen Spitzenmannes an den Mehrheitsverhältnissen nichts ändere. Ein Patt im Landtag droht ständig.
Für die jetzige Sitzung ändert sich wohl nichts. Monika Heinold konkretisierte am Nachmittag, dass die Grünen für diese Sitzung grundsätzlich bereit seien, „eine Krankmeldung von Christian von Boetticher zu akzeptieren“. Das wird ihr nicht schwergefallen sein, denn aus den Reihen der Linken werden zwei Abgeordnete krankheitsbedingt fehlen, auch der SSW wird nicht vollzählig erscheinen; Grüne und SPD hingegen werden vollzählig erscheinen. Der drohende Verlust der Gestaltungsmehrheit wird also durch Krankheitsfälle der Opposition voraussichtlich mehr als kompensiert.
Dieses Spiel wird sich aber in den verbleibenden Sitzungen immer wieder wiederholen. Denn die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen will „die Situation immer neu bewerten“. Und: „Ein Durchwurschteln bis 2012 werden wir nicht decken. Es ist die Aufgabe der CDU, ihre Probleme zu klären und es ist die Pflicht von von Boetticher, das Mandat auszuüben, das ihm die Bevölkerung gegeben hat oder es zurück zu geben.“
Man kann sich Christian von Boetticher nach all den Demütigungen und Denunziationen, die er auch und gerade aus der eigenen Partei erfahren hat, eigentlich nicht so recht als Rückkehrer in die Reihen der CDU-Fraktion vorstellen. Es steht deshalb zu befürchten, dass über kurz oder lang, sei es wegen einer Mandatsniederlegung von Boettichers oder wegen des Wegfalls des Pairings, Parlament und Regierung ihre Handlungsfähigkeit verlieren.
Edit: In der ursprünglichen Überschrift hatte ich Herrn von Boetticher in Norderstedt verortet. Das war falsch.
Hallo, den zitierten § 11 im Abgeordnetengesetz (Tagegeld) gibt es nicht mehr seit der großem Diätenreform. Gruß, Annette Wiese-Krukowska
Danke für den Hinweis, Hinweis auf Tagegeld und § 11 AbgG a.F. ist gestrichen
Nach allen Demütigungen sollte er sein Mandat zurückgeben. Um so schneller hätten wir Neuwahlen
Ein schöner Artikel, es wird also unterhaltsam. Da fällt mir noch ein: wenn man einer Gerichtsverhandlung fernbleiben möchte, reicht in der Regel eine einfache Krankmeldung nicht aus. Da geht es denn schnell mal um die „Verhandlungsfähigkeit”, die im Falle B. nur ein Psychiater attestieren könnte. Aber soweit wird es wohl nicht kommen, weil die Regelungen für Abgeordnete nicht analogisierbar sind. Aber sich auf eine einfache Krankmeldung zu verlassen, ist in diesem Fall, in Kenntnis dessen wie man zu so einem Schein kommt, möglicherweise leichtfertig.