Eine Küstenschutzabgabe ist Unfug

Von | 8. Dezember 2010

Schleswig-Holstein soll eine Küsten- und Hochwasserschutzabgabe bekom­men. Oliver Fink hat vor kur­zem erklärt, was da auf uns zukom­men soll. Das war Anlass für mich, mich zu fra­gen: war­um über­haupt? Neuen Belastungen ste­he ich, wie wohl jeder Bürger, zunächst skep­tisch gegen­über. Grundsätzlich bin ich aber wil­lig: Ich woh­ne 400 Meter von einer brö­ckeln­den Steilküste ent­fernt, habe in der Schule Trutz, blan­ke Hans aus­wen­dig gelernt und den Schimmelreiter nicht nur ein­mal gern gele­sen.    

Die Koalitionsvereinbarung

In der Koalitionsvereinbarung — einer poli­ti­schen Verabredung, was man war­um(!) errei­chen möch­te — steht nichts über einen Küsten- und Hochwasserschutzabgabe. Dort steht, dass Schleswig-Holstein, also wir alle, vor beson­de­ren Herausforderungen im Küstenschutz ste­hen. Dort steht nicht, dass die Regierung neue Abgaben erfin­den soll. Nein, umge­kehrt: Man will die „Ausgaben an Einnahmen anpas­sen“. Regierung und die sie tra­gen­den Fraktionen nah­men das bis­lang ziem­lich ernst. In der Folge gaben sich in den letz­ten Wochen und Monaten Demonstranten vor dem Kieler Landeshaus die sprich­wört­li­che Klinke in die Hand; die Straße vor dem Parlament wur­de fak­tisch zur Fußgängerzone. Mit stei­gen­den Steuereinnahmen als Rückenwind hat die Regierung nun einen Haushalt vor­ge­legt, der ein ers­tes Etappenziel auf dem Weg zu Konsolidierung des Landeshaushaltes errei­chen will. 

Mit Blick auf die Koalitionsvereinbarung ist also nicht erkenn­bar, war­um eine Küsten- und Hochwasserschutzabgabe her muss. Im Gegenteil wider­spricht die Einführung einer Küsten- und Hochwasserschutzabgabe dem Geist der getrof­fe­nen Vereinbarung. 

Haushaltsstrukturkommission

Nun ist eine Koalitionsvereinbarung kei­ne Bibel. Es mag trotz­dem und immer wie­der Anlass geben, von ihrem Wortlaut oder sogar von ihrem Geist abzu­wei­chen. 

Die Koalitionsvereinbarung rich­te­te eine Haushaltsstrukturkommission ein­rich­ten, die „Butter bei die Fische“ packen soll. Sie soll „… den Prozess zum Aufgabenabbau, zur Aufgabenauslagerung und zur Konsolidierung der Ressorthaushalte for­cie­ren, um das Ziel des struk­tu­rell aus­ge­gli­che­nen Haushalts zu errei­chen.“ Das ist eine kla­re Zielvorgabe: Kürzungen und Streichungen, Verzicht und Abbau — den Haushalt auf der Ausgabenseite kon­so­li­die­ren. 

Dennoch for­der­te die Kommission — ohne nach­voll­zieh­ba­re Begründung — eine Küstenschutzabgabe. Der ein­zi­ge Hinweis, die „aus Steuermitteln auf­zu­brin­gen­de Finanzierung durch das Land wird künf­tig immer schwie­ri­ger“, gilt für jede Ausgabe. Er passt nicht in die Reihe der ande­ren, stets auf der Ausgabenseite lie­gen­den, Vorschläge. Der Vorschlag der Haushaltsstrukturkommission ist struk­tu­rell kri­tik­wür­dig und sach­lich unbe­grün­det. 

Landesregierung

Die Landesregierung über­nahm gleich­wohl den Vorschlag: 

Für die Unterhaltung und den Neubau von Küstenschutzanlagen in Schleswig-Holstein wer­den jähr­lich ins­ge­samt rund 60 Millionen Euro auf­ge­wen­det. Sie wer­den vom Land, vom Bund und von der Europäischen Union finan­ziert. Die aus Steuermitteln auf­zu­brin­gen­de Finanzierung durch das Land wird immer schwie­ri­ger. Vor die­sem Hintergrund ist geplant, die Menschen, die von den Küstenschutzmaßnahmen pro­fi­tie­ren, mit zu den Kosten des Baus und der Unterhaltung her­an­zu­zie­hen.  

Ab 2012 soll der Beitrag für den Küstenschutz mit mög­lichst gerin­gem Verwaltungsaufwand erho­ben wer­den. Die Landesregierung setzt sich für eine risi­ko­ori­en­tier­te Abgrenzung der Vorteilsgebiete, einen gerech­ten Bewertungsmaßstab und ein unbü­ro­kra­ti­sches Erhebungsverfahren ein. Über die Höhe der Küstenschutzabgabe wird zu einem spä­te­ren Zeitpunkt ent­schie­den.“  

Die oppo­si­tio­nel­le SPD skan­dier­te schon im Sommer Zustimmung: Sie unter­stüt­ze „die Einführung einer zweck­ge­bun­de­nen Küstenschutzabgabe.“ Später, ohne dass für mich der Grund für den Sinneswandel erkenn­bar wird, sprach sie sich gegen die Abgabe aus. 

Es ist das gute Recht einer Landesregierung, die Einführung einer neu­er Abgabe vor­zu­schla­gen. Mit wel­che Argumenten will sie die Schleswig-Holsteiner von der zusätz­li­chen Last über­zeu­gen? 

Den Hinweis, die „aus Steuermitteln auf­zu­brin­gen­de Finanzierung durch das Land wird immer schwie­ri­ger“ ist zwei­fels­frei rich­tig, gilt aber gleich­be­rech­tigt für jede Ausgabe des Landes, die nicht indi­vi­du­ell durch eine Gebühr gedeckt wird. Er passt auch auf die Größe von Schulklassen, die Qualität der Straßen oder die Höhe der Besoldung von Beamten und Ministern. 

Solidarität

Es heißt, dass die Menschen, die von den Küstenschutzmaßnahmen pro­fi­tie­ren, her­an­ge­zo­gen wer­den sol­len.    

Wer genau pro­fi­tiert vom Küstenschutz? Diejenigen, die hin­ter den Deichen woh­nen? Diejenigen, die in einer Zone woh­nen, in der mit hin­rei­chen­der Wahrscheinlichkeit ange­nom­men wer­den kann, dass im Laufe eines Menschenlebens ohne Küstenschutz ein Hochwasser Schaden anrich­ten könn­te? Diejenigen, die sich dort gern auf­hal­ten, sich dort an der Natur berau­schen, die dort sonn­tags zum Ausflug hin­fah­ren? Diejenigen, die im Sommer dort Urlaub machen?  

Nein, wir alle pro­fi­tie­ren von dem, was ein „Land zwi­schen den Meeren” nun mal hat: Küsten. Sie machen nicht nur den Charme unse­res Landes aus. Sie sind not­wen­di­ger Bestandteil unse­res Landes. Sie zu schüt­zen, zu erhal­ten und zu ver­tei­di­gen ist Aufgabe des gesam­ten Landes.  

Küstenschutz ist ein Teil der ele­men­ta­ren Solidarität, die den Wesensbereich des Staates (in recht­li­cher Logik auf­ge­drö­selt in Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet) aus­macht. Diese Aufgabe unter­schei­det sich von den sich aus dem Sozialstaatsprinzip erge­ben­den; deren Grenzen kann man in poli­ti­schen Streit wei­ter oder enger zie­hen.   

Dass das so ist, kann man auch dem Grundgesetz ent­neh­men. Es gibt näm­lich nur weni­ge Aufgaben, die unser Grundgesetz für die Gesamtheit als so bedeut­sam erach­tet, dass es die Aufgabe nicht den Ländern über­lässt, son­dern expli­zit die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse für erfor­der­lich hält. Neben der Verbesserung der regio­na­len Wirtschaftsstruktur und der Agrarstruktur ist dies — der Küstenschutz. Die Solidargemeinschaft Bundesrepublik unter­stützt das Land Schleswig-Holstein; theo­re­tisch. 

Praktisch schleicht sich das Land ein Stück aus sei­ner zu tra­gen­den Grundlast her­aus und über­ant­wor­tet sie ein­zel­nen Bürgern. Das meint im Klartext: Ich bin nicht mehr in der Lage, ele­men­ta­re Vorsorge für mein Land aus Steuermitteln zu finan­zie­ren. Von hier bis „Handtuch wer­fen” ist dann nicht mehr weit.    

Nun könn­te man dem ent­ge­gen­hal­ten, dass auch ele­men­ta­re Aufgaben des Staates einem Wandel unter­lie­gen. So, wie sich z.B. die Bedeutung der Wehrpflicht und die (mili­tä­ri­sche) Bereitschaft und Notwendigkeit zur unmit­tel­ba­ren Verteidigung der Landesgrenzen ver­än­dert hat. Die aktu­el­le oder die abseh­ba­re Entwicklung des Küstenschutzes und ins­be­son­de­re die damit ver­bun­den Kosten haben aller­dings kei­ne Stufe erreicht, die ein wenigs­tens teil­wei­ses Ende der Solidarität erwar­ten lässt. Die nicht mal zwei Jahre alte Antwort der Landesregierung auf eine gro­ße Anfrage (der damals in der Regierung befind­li­chen SPD) zur „Bilanz und Zukunft des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein an Nord- und Ostsee” (Drucksache16/​2124) malt kei­ne Horrorszenarien, bei deren unauf­ge­reg­ter Betrachtung man zu dem Schluss kom­men könn­te, dass der Aufwand der Solidargemeinschaft kei­nen ver­nünf­ti­gen Gegenwert mehr auf­zei­ge. Aktuell scheint die Strategie „Verteidigung bzw. Halten der Deichlinie“ in Deutschland gesell­schaft­li­cher Konsens zu sein.  

Das nebu­lös auf­tau­chen­de Wort„Klimawandel” ist ein Schlagworten wie Demographie oder Mobilität. Mit denen las­sen sich in glei­cher Weise Abgaben für den Erhalt von Schulen, Polizeistationen oder Brücken begrün­den. Und wenn nun die Bewohner der Westküste für den Küstenschutz (mit) auf­kom­men müs­sen, war­um nicht auch gleich für die aus Steuermitteln auf­zu­brin­gen­de Finanzierung der dor­ti­gen Autobahnen und Kindergärten?    

Die Küstenbewohner müs­sen sich ver­höhnt vor­kom­men, wenn Ministerpräsident Carstensen in sei­ner Regierungserklärung am 16. Juni 2010 fest­stellt: „Die neu­en Herausforderungen durch den Klimawandel und den dadurch zu erwar­ten­den Anstieg des Meeresspiegels wer­den wir nur bewäl­ti­gen, wenn wir soli­da­risch zusam­men­ste­hen.“ Heißt soli­da­risch zusam­men­ste­hen seit neu­es­ten, dass alle gemein­sam auf tro­cke­nem Land ste­hen wol­len, aber nur man­che den Preis dafür zah­len müs­sen?  

Die Bewohner der Küstenstriche finan­zie­ren schon heu­te die Wasser-, Boden-, Deich- und Sielverbände mit. Sie neh­men Beschränkungen auf ihren Grundstücken in Kauf. Sie kön­nen neben Geld- auch zu Sachleistungen ver­pflich­tet wer­den. In der eben schon erwähn­ten Antwort der Landesregierung auf eine gro­ße Anfrage der SPD heißt es (auf Seite 9), dass das Land die Arbeit der Wasser- und Bodenverbänden mit jähr­lich rund 5 Millionen Euro för­dert. Die Wasser- und Bodenverbände wen­den jähr­lich etwa 15,7 Millionen Euro auf.    

Werden Verschiebungen zulas­ten (eini­ger) Bürger, dann ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis fin­di­ge Zeitgenossen Lärmschutzwallabgaben für Anwohner von Landesstraßen, Schulgeld für Familien mit mehr als 1,38 Kindern oder nächt­li­che Polizeistreifen gegen Anliegergebühren erfin­den. Neben das Argument der Unsolidarität gesellt sich also noch die Gefahr des schlech­ten Beispiels, das Schule machen könn­te.   

Haushalt ist Not!

In einem Interview mit der shz mach­te die belieb­te Umweltministerin Ende November deut­lich, wor­um allein es im Grunde geht — um Haushaltslöcher: „Wenn wir die Abgabe jedoch nicht bekom­men, wer­den wir hier ein Haushaltsloch haben, durch das wir rund zehn Millionen Euro wei­te­rer Bundes- und EU-Mittel für den Küstenschutz nicht bin­den kön­nen.“ Haushaltslöcher stop­fen zu müs­sen ist kei­ne ehren­rüh­ri­ge Tätigkeit. Im Gegenteil. Und es ist gut, wenn man das Motiv deut­lich benennt. In der poli­ti­schen Abwägung, was man wei­ter finan­zie­ren kön­nen möch­te und was eben nicht, hat der Deichbau anschei­nend ver­lo­ren: er ist kei­ne Kernaufgabe mehr. 

In dem Informationen zur Einführung einer Küsten- und Hochwasserschutzabgabe wird erklärt, dass Bund und EU 32 Millionen in den schles­wig-hol­stei­ni­schen Küstenschutz ste­cken. Das Land wen­det aktu­ell 28 Millionen Euro jähr­lich für den Küstenschutz auf. 6 Millionen davon, das sind 21 Prozent, sol­len zukünf­tig die Küstenbewohner schul­tern. Das mög­li­che Argument, dass eine Gleichbehandlung aller Küstenbewohner (etwa mit denen Bremens und Niedersachsen) das poli­ti­sche Ziel sei, lese ich nicht. Von zusätz­lich(!) zu finan­zie­ren­den Aufgaben, mit denen zusätz­li­che(!) Bundes- und EU-Mittel gebun­den wer­den sol­len, lese ich auch nichts. Das Papier zählt auf vie­len Seiten die recht­li­chen Fallstricke auf, die bei der Einführung der Abgabe zu ver­mei­den waren.  

Es scheint so zu sein, dass es hier nicht um zusätz­li­che Ausgaben geht, son­dern um die Finanzierung des Landesanteils, der bis­lang aus den Steuereinnahmen des Landes erfolg­te. Die klam­me Situation der Landeskasse erfor­dert einen Eingriff in die Tasche der Bürger. Und zwar weit über­wie­gend in die Tasche der Bürgerinnen und Bürger der Westküste.   

Es ist nun kein schlech­tes Argument, mit Hinweis auf die Ertragslage des Landes den Bürgern und Unternehmen neben der Kürzung von Zuwendungen auch die Erhöhung von Steuern oder Abgaben auf­zu­bür­den. Schuldiger in sol­chen Situationen ist nicht der Finanzminister son­dern der ekla­tan­te und nie beho­be­ne Geburtsfehler des Föderalismus in Deutschland, der den Ländern hin­sicht­lich ihrer Einnahmesituation zwar fast kom­plett den Gestaltungsrahmen ent­zieht, sie aber gleich­wohl mit Aufgaben über­zieht. Neue Einnahmequellen zu schaf­fen ist kein Teufelszeug: Dann soll­te man das aber bit­te auch gera­de her­aus sagen. Aber muss das wirk­lich aus­ge­rech­net beim Bau und der Unterhaltung von Deichen sein?   

Die Einführung einer Küsten- und Hochwasserschutzabgabe im Lande von Detlev von Liliencron, Theodor Storm oder Klaus Groth erfolg­te ohne einen in der Sache lie­gen­den Grund. Sie wäre ein Bruch mit den Grundlinien der Politik der Landesregierung, dient allein dem Stopfen von Haushaltslöchern. Ihre Erhebung allein zu Lasten der Küstenbewohner ist unso­li­da­risch. Die Abgeordneten im schles­wig-hol­stei­ni­schen Landtag soll­te die Idee ver­wer­fen.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

2 Gedanken zu “Eine Küstenschutzabgabe ist Unfug”:

  1. Amin

    Die SPD hat bei der Vorstellung ihres Konzeptes zur Haushaltssanierung im Sommer ver­deut­licht, dass sie die Vorstellungen der Landesregierung nicht unter­stützt. Eine ein­sei­ti­ge Belastung allei­nig der Küstenanwohner hat­te sie bereits damals schon abge­lehnt. In der Pressekonferenz ist dies auch mehr­fach betont wor­den, denn der ent­spre­chen­de Hinweis fehl­te in der (oben ver­link­ten) Broschüre.
    Die wei­te­ren Beratungen inner­halb der SPD (in der ähn­li­che Argumente wie hier dar­ge­stellt eine Rolle spiel­ten) führ­ten zu einer neu­en Positionierung und der kla­ren Ablehnung der schwarz-gel­ben Pläne durch die SPD. In den Haushaltsanträgen der SPD-Fraktion, die in die Sitzung des Landtags der kom­men­den Woche ein­ge­bracht wer­den, ist dies ent­spre­chend berück­sich­tigt.
    Die Diskussion um die Finanzierung des Küstenschutzes wird sicher­lich lang­fris­tig immer wie­der auf der Tagesordnung ste­hen — Stichwort Klimawandel. Dann ver­mut­lich lei­der unter ganz ande­ren Vorzeichen…

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