Ein Landeswappen ist etwas Bleibendes. Erstmals führte 1386 Gerhard VI., Graf von Holstein-Rendsburg und Herzog von Schleswig, den Schleswiger Löwe und das Holsteinische Nesselblatt in seinem Siegel. In seiner jetzigen Grundform existiert es spätestens seit 1689.
Änderungen in einem Wappen erfolgen nur sehr zurückhaltend; ein Wappen geht nicht mit jeder Mode. Deshalb ist es kein Wunder, dass das „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein” seit 1971 nicht mehr geändert worden ist. Es bestimmt das Wesentliche gleich im ersten Paragraphen: „Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild rechts auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, schreitende Löwen, links in Rot ein silbernes Nesselblatt.” Damit sich nun nicht jeder was anderes darunter vorstellt, bestimmt Paragraph 3, wie das aussieht:
Um ganz genau zu gehen — man kann ja durcheinanderkommen mit rechts und links -, wird ein Urmuster im Landesarchiv aufbewahrt. In der Praxis sieht das Wappen dann auch mal farblich etwas anders aus, die Löwen wirken zudem ein wenig stilisierter. Die Webseite der Landesregierung zeigt es so:
Mit Urmustern ist das so eine Sache, das kennt man vom Urmeter. Das gibt es nicht mehr zum Anfassen oder wenigstens angucken. An seine Stelle ist eine ziemlich komplizierte und sehr genaue physikalische Beschreibung betreten. Ein ähnliches Schicksal ereilt vielleicht demnächst das Landeswappen. Denn der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung folgt, dann sieht das Wappen bald so aus:
Das bisherige Muster wird durch eine „grafisch optimierte Darstellung des Landeswappens” ersetzt, die „im Zuge der Vereinheitlichung des Corporate Design der Landesverwaltung” eingeführt worden ist.
Das Urmuster im Landesarchiv ist bald Geschichte. Seine Nachfolge tritt zwar keine Wellenlänge eines Atoms an. Das neue Urmuster ist aber immerhin elektronisch, tritt seinen Dienst zudem auch ausgedruckt an: „Es liegt dem Gesetz als Anlage bei”. Ein Urmuster im Landesarchiv ist jedoch nicht mehr vorgesehen.
Ob es nicht doch sinnvoll wäre, das Original-Bild elektronisch dem Landesarchiv zum Aufbewahren zu überlassen? Zum Beispiel um zu beweisen, dass Archive auch in digitalen Zeiten ihren Sinn behalten.
Übrigens bleibt es dabei, dass das Wappen nur von Landesbehörden und Notaren benutzt werden darf. Für alle anderen gibt es ein Jedermannswappen.