Das Landeswappen wird digital

Von | 11. Juli 2011

Ein Landeswappen ist etwas Bleibendes. Erstmals führ­te 1386 Gerhard VI., Graf von Holstein-Rendsburg und Herzog von Schleswig, den Schleswiger Löwe und das Holsteinische Nesselblatt in sei­nem Siegel. In sei­ner jet­zi­gen Grundform exis­tiert es spä­tes­tens seit 1689.

Änderungen in einem Wappen erfol­gen nur sehr zurück­hal­tend; ein Wappen geht nicht mit jeder Mode. Deshalb ist es kein Wunder, dass das „Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein” seit 1971 nicht mehr geän­dert wor­den ist. Es bestimmt das Wesentliche gleich im ers­ten Paragraphen: „Das Landeswappen zeigt in gespal­te­nem Schild rechts auf gol­de­nem Grund zwei blaue, nach innen gewand­te, rot bewehr­te, schrei­ten­de Löwen, links in Rot ein sil­ber­nes Nesselblatt.” Damit sich nun nicht jeder was ande­res dar­un­ter vor­stellt, bestimmt Paragraph 3, wie das aus­sieht:

Landeswappen, wie es die Anlage zum aktu­el­len Gesetz zeigt

Um ganz genau zu gehen — man kann ja durch­ein­an­der­kom­men mit rechts und links -, wird ein Urmuster im Landesarchiv auf­be­wahrt. In der Praxis sieht das Wappen dann auch mal farb­lich etwas anders aus, die Löwen wir­ken zudem ein wenig sti­li­sier­ter. Die Webseite der Landesregierung zeigt es so:

Landeswappen, wie es die Webseite der Landesregierung zeigt

Mit Urmustern ist das so eine Sache, das kennt man vom Urmeter. Das gibt es nicht mehr zum Anfassen oder wenigs­tens angu­cken. An sei­ne Stelle ist eine ziem­lich kom­pli­zier­te und sehr genaue phy­si­ka­li­sche Beschreibung betre­ten. Ein ähn­li­ches Schicksal ereilt viel­leicht dem­nächst das Landeswappen. Denn der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung folgt, dann sieht das Wappen bald so aus:

Landeswappen im Gesetzesentwurf der Landesregierung

Das bis­he­ri­ge Muster wird durch eine „gra­fisch opti­mier­te Darstellung des Landeswappens” ersetzt, die „im Zuge der Vereinheitlichung des Corporate Design der Landesverwaltung” ein­ge­führt wor­den ist.

Das Urmuster im Landesarchiv ist bald Geschichte. Seine Nachfolge tritt zwar kei­ne Wellenlänge eines Atoms an. Das neue Urmuster ist aber immer­hin elek­tro­nisch, tritt sei­nen Dienst zudem auch aus­ge­druckt an: „Es liegt dem Gesetz als Anlage bei”. Ein Urmuster im Landesarchiv ist jedoch nicht mehr vor­ge­se­hen.

Ob es nicht doch sinn­voll wäre, das Original-Bild elek­tro­nisch dem Landesarchiv zum Aufbewahren zu über­las­sen? Zum Beispiel um zu bewei­sen, dass Archive auch in digi­ta­len Zeiten ihren Sinn behal­ten.

Übrigens bleibt es dabei, dass das Wappen nur von Landesbehörden und Notaren benutzt wer­den darf. Für alle ande­ren gibt es ein Jedermannswappen.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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