Für die schleswig-holsteinische Landesregierung hat der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Staatssekretär Dr. Arne Wulff, dem Datenschutzbeauftragten gestern (31. Oktober) mitgeteilt, dass die Landesregierung ihre Fan-Seiten auch über den 31. Oktober hinaus weiterhin betreiben wird. Zuvor hatte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, die Landesregierung aufgefordert, ihre Fan-Seiten beim sozialen Netzwerk Facebook abzuschalten. Auch die anderen von der Landesregierung betrieben Fan-Seiten (wenn ich es recht überblicke, sind das neben der Fan-Seite Schleswig-Holstein noch die Fan-Seiten Wirtschaftsministerium Aktuell und Nationalpark Wattenmeer Schleswig-Holstein sowie das Profil Matthias Günther Pressesprecher Fimish. Schleswig-Holstein Wirtschaftsland wird man wohl auch hinzuzählen können, nicht aber Knut Peters) bestehen weiterhin.
Wie schon erwähnt muss die Landesregierung kein Bußgeld befürchten. Das ULD kann „nur“ beanstanden. Der ist jetzt am Zuge. Mit der Feststellung von Mängeln und der Beanstandung soll er „Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und zur sonstigen Verbesserung des Datenschutzes“ verbinden. Macht die Behörde es sich einfach, bedeutete das: Beseitigung der Mängel durch Abschaltung — was im Grund keine Beseitigung sondern nur eine singuläre Vermeidung wäre, mithin unsinnig.
Die mittlerweile bekannten Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages und des hiesigen Landtages machen die Landesregierung ebenso sicher wie die sicherlich regierungsintern vorgenommene Überprüfung der Haltung des ULD. Sie zweifelt „erheblich an der Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten“. Dennoch will man einen „Warnhinweis für die Nutzer auf unsere Fan-Page“ stellen.
Die abschließend Kritik an dem Kieler Datenschützer zeugt von der mittlerweile leicht gereizte Stimmung: Mit seiner Äußerung, Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen sei durch die Fortführung der Fan-Page „ein schlechtes Vorbild“, vermische Dr. Weichert „zunehmend dienstliche Aufgaben mit privaten Anschauungen“.
In der Sache wird dieser Teil des Streits nicht viel bringen. Mangels Klagemöglichkeit wird die gerichtliche Klärung wohl dem kommenden Rechtsstreit des ULD mit der IHK vorbehalten bleiben. Im Lichte des Urteils wird dann die Politik entscheiden müssen, ob die Datenschutzgesetze in Deutschland an die wohl veränderte Haltung der Bürgerinnen und Bürger zu Datenschutzfragen in sozialen Netzwerken angepasst werden sollen – denn ein Sonderweg Schleswig-Holstein wäre nicht nur ein abstruser, sondern auch politisch und rechtlich unerträglicher Zustand.
Nur der Ordnung wegen: Auch die IHK in Schleswig-Holstein bleibt mit der Fanpage der IHK Luebeck weiter online: http://www.facebook.com/ihkluebeck