Jeder, der mal einer Landtagssitzung besucht, über ParlaTV einer Tagung zugehört oder eine Debatte in einem Plenarprotokoll nachgelesen hat, kennt diesen Satz:
„ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten“.
Manchmal wird statt der Erlaubnis von einer Genehmigung Gebrauch gemacht. Und ab und soll eine Zustimmung des Präsidenten zum Zuge kommen.
Rechtskundige Zuhörer kommen dann ins Grübeln: Wie war das nochmal einmal? Die vorherige Zustimmung heißt Einwilligung. Die nachträgliche Zustimmung hingegen ist eine Genehmigung. Und Erlaubnis und Genehmigung ist das Gleiche. Oder war es anders herum?
Das große Rhetorikkreuz am Bande bekommen Redner, die die Floskel ohne zu Stottern in Klammern sprechen können: „… betonte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Callsen – ich zitiere (mit Genehmigung des Landtagspräsidenten) –, dass das Land …“.
Nicht so rechtskundigen Zuhörern ohne Interesse in Rhetorik sind diese Spitzfindigkeiten egal. Sie frage sich: Warum bitte muss die Präsidentin das genehmigen? Was ist denn das für eine Sitte? Wo kommt die denn her? Und: Kann man das vielleicht entbürokratisieren und die Zustimmung ein für alle Mal und gebührenfrei erteilen?
Der Blick in die Geschäftsordnung des Landtages hilft nicht weiter. Deren § 56 regelt Form und Dauer der Rede. Von einer Genehmigungspflicht des Präsidenten ist nirgends keine Rede. Da wäre aber noch der Kommentar zur Geschäftsordnung. So ein Kommentar hilft, die Unklarheiten, die jede klare Regel mit sich bringt, zu beseitigen. Und tatsächlich findet sich was:
Das Rederecht des Abgeordneten umfasst auch das Recht, Zitate vorzutragen. Wenngleich es üblich ist, dass der Redner die Genehmigung des Präsidenten zumindest unterstellt („ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten …“), ist diese Genehmigung für das Verlesen des Zitats nicht erforderlich.
Also, liebe Volksvertreter. Dann könnt ihr das einfach weglassen. Kein Ordnungsruf droht. Und die gefühlten 500 „ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin“, die wir in jeder dreitägigen Sitzung hören und die aneinandergereiht 25 1/2 Minuten lang sind, könnten in zusätzliche Reden oder früheren Feierabend investiert werden.
Bleibt noch die Frage, wo die Marotte herkommt. Carsten Maltzan, Sprecher des Landtagspräsidenten, hat nachgeforscht: Vollständig aufklären lässt sich die Marotte nicht. Aber diese Erklärung liegt nahe: Die Abgeordneten sprechen in der Regel ja in freiem Vortrag (so steht es jedenfalls in der Geschäftsordnung. Der Kommentar schränkt das vorsichtig ein: „Die Vorschrift hat lediglich Appellcharakter“). Zitieren sie nun etwas, ist ihr Vortrag nicht mehr frei. Also brauchen sie eine Genehmigung Zustimmung. Und die erbitten sie sich vom Präsidenten.
Ich fürchte, wenn wir das genau nehmen, dann hat der Präsident viel zu tun, wenn er jedem Satz, den eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter nicht in freiem Vortrag spricht, sondern vom Blatt abliest, zustimmen muss.
Ich habe das auch am Anfang gefragt, genauso, warum nie jemand zur Antragsbegründung redet…Nun hast Du mir den zweiten Teil meiner Parlamenstrituale geklaut, den ich eigentlich über Weihnachten schreiben wollte:
http://www.spd.ltsh.de/blog/parlamentsrituale-teil-1-auf-der-suche-nach-der-begr-ndung
Kai, Du bist doch jetzt bald selbst ein alter Hase. Dir fallen bestimmt noch ein paar mehr Zöpfe ein, die man mal abschneiden könnte. Und wenn Du doch was über dieses Ritual schreiben willst, dann darfst Du mich zitieren aber bitte ohne Erlaubnis des Präsidenten :-)
Ein super Beitrag, Danke. Ich habe ihn auf FB geteilt und einige Likes bekommen :
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