Das Statistikamt Nord hat die endgültigen Ergebnisse der Schleswig-Holsteinischen Landtagswahl vom 6. Mai 2012 veröffentlicht.
in einem knapp 60 Seiten starken Bericht, der als PDF-Dokument zur Verfügung steht, werden neben dem detaillierten Landesergebnis auch Einzelergebnisse für die Wahlkreise, die Kreise und kreisfreien Städte sowie für ausgewählte Städte und Gemeinden präsentiert. Vergleiche zur Landtagswahl 2009 werden ebenso gezogen wie längerfristige Trends. In einer Anlage finden wir die Ergebnisse der Berechnung der Sitzverteilung nach Sainte-Laguë.
Unter der Adresse www.landtagswahl-sh.de steht eine interaktive Anwendung zur Verfügung, mit der man unter anderem Ergebnisse für einzelne Gemeinden auswählen, Vergleiche zur Vorwahl darstellen oder grafische Abbildungen zur Stimmenverteilung anzeigen kann.
Weitere Tabellen, zum Beispiel mit den Ergebnissen aller 2.584 Wahlbezirke, stehen auf der Webseite des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein zu Verfügung.
Im Koalitionsvertrag heißt es
Wir werden die bestehende E-Government-Infrastruktur und das „Schleswig-Holstein Gate way“ so erweitern, dass es als Open Data Portal einen zentralen Zugang zu Verwaltungsprozessen und -daten ermöglicht.
In der Anlage (die nach eigenem Bekunden ebenfalls „Beschlusslage für unsere zukünftige Arbeit“ sein soll) heißt es:
Wir stellen möglichst viele Daten der öffentlichen Verwaltung in offenen, standardisierten Formaten für jeden kostenfrei zur Verfügung. Hierzu werden wir das Informationszugangsgesetz, das Landesverwaltungsgesetz und die E-Government-Richtlinie anpassen.
Messen wir diese Veröffentlichung an dem gesteckten Zielen (und vernachlässigen wir die Kritik, dass es m.E. außer einem Schwall wolkiger Worte keine bestehende E-Government-Infrastruktur in Schleswig-Holstein gibt und mir ein erweiterbares Schleswig-Holstein Gate way nicht bekannt ist — so sieht das Hamburg Gateway aus), dann fällt positiv auf, dass das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein die Zahlenreihen nicht nur als pdf-Datei sondern auch als .xls bzw. .csv-Format anbietet. Die beiden letzteren Formate ermöglichen eine reibungslosere Übernahme von Daten zur weiteren Bearbeitung. Das ist gut.
Damit Daten anschaulich präsentiert – oder mit anderen Daten verknüpft werden können, ist jedoch auch auf das mitgelieferte Kartenmaterial zu achten.
Michael Neutze von http://vis.uell.net/ hat in seinem Blog bei seinen Vorarbeiten für den Wahlatlas Schleswig-Holstein 2012 bemerkt:
Aus Gründen des Copyrights konnte das Shapefile von Statistik-Nord nicht verwendet werden, weshalb ich die Wahlkreisgrenzen mit Inkscape aus der von der Landeswahlleiterin veröffentlichten PDF Version extrahiert und für die Bildschirmdarstellung noch etwas weiter vereinfacht habe.
Es ist aufgrund der Koalitionsvereinbarung nötig, dass die Schleswig-Holsteinische Verwaltung das zur Verfügung gestellte Kartenmaterial hinsichtlich der erhobenen Urheberrechte kritisch hinterfragt. Zudem sollte das Kartenmaterial in Formaten zur Verfügung gestellt werden, die es auch durchschnittlich begabten Bloggern ermöglichen, Karten und Daten miteinander zu verbinden.
Wir können gespannt sein, ob es der neuen Landesregierung schon für die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein am 26. Mai 2013 gelingt wird, Verbesserungen zu erreichen.
Der §5 des UrhG zur amtlichen Werken ist eigentlich klar:
„(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.”
Wieso dann eine Behörde für eine Bekanntmachung „Landtagswahlkreise 2012
Wahlkreiseinteilung gemäß Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 27. Mai 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 14″ markenrechtlichen Schutz nach „Copyright” fordert scheint sehr entartet.
Die neue Regierung sollte klar stellen, dass Open Data von S-H-Behörden immer amtliche Bekanntmachungen nach §5 Abs 1 sind und Ausflüchte in unklare Rechtslagen („Copyright”, CC) untersagen und ahnden.
Die Ausführungen zu dem Schleswig-Holstein Gate kann ich mich nur anschliessen. Weiterhin wird gegen Art 8 der EU-Dienstleistunsgrichtlinie verstoßen, dass EU-Ausländer sich einfach und online informieren können sowie ihre Anträge online stellen können. Beim Gate muss man sich vor der Information registrieren und in Kiel scheint keine Gewerbe-Online-Anmeldung möglich und ist kein Verweis auf den Einheitlichen Ansprechpartner: http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8938634
Die Koalitionsvereinbarung scheint mir merkwürdig mutlos. Man will den Datenschutzbeauftragten als Gestalter mit an Bord haben? Leute, die Bürger vor der Verwaltung neutral schützen sollen, sollen als Manager mitgestalten? Absurd. Hat denn Thilo Weichert endlich veröffentlicht, was er vor einem dreiviertel Jahr über die rechtswidrige Verwendungen des Bundestrojaners und seiner Derivate erfahren hat, oder wird die Lüge aufrecht erhalten, dass man für 20.000 € eine ganz individuelle Softwareentwicklung inkl. Hardware und Services gekauft habe? Mir scheint ein solcher Datenschützer wenig geeignet, die Bürger vor dem Staat zu schützen.
Jeder zweite Beitrag beim ULD beschäftigt sich mit Facebook, was Weichert auf der letzten Sommerakademie mit seinem parteipolitischen, antiamerikanischen Kampf gegen Obama begründet hat (https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2011/sak2011-weichert-eroeffnungsrede.pdf), aber zu mutmaßlichen, rechtswidrigen Übergriffen der S-H Behörden, die er beaufsichtigen soll, schweigt er nachhaltig.
Karten unterliegen m.W.n. nur dann § 5 UrhG, wenn sie in einer amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Ich nehmen an, dass der dahinter liegende Grund der hohe Aufwand ist, der mit dem Erstellen der Karte verbunden ist. Karten sind ja längst keine Pinselstriche mehr sondern Datenbanken im Sinn des § 87a UrhG. Ich bin gespannt, ob und wie die neue Landesregierung sich der Sache annimmt.
Die Rechtssprechung, die amtliche Bekanntmachungen zuungunsten der Bürger einschränken will, wie es für Bodenrichtwerte z.B. auch gemacht wurde, halte ich für falsch. Zum einen ist eine amtliche Bekanntmachungen nicht wegen des Aufwandes her urheberechtsfrei oder nicht, sondern der Sache wegen. Gesetze zu produzieren braucht oft erheblich mehr Aufwand als eine pisselige Karte. Trotzdem sind Gesetze urheberrechtsfrei. Wie auch amtliche Bekanntmachungen.
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/667-BGH-Az-I-ZR-18503-Bodenrichtwertsammlung-kein-amtliches-Werk.html
Zudem hat der BGH bei den Bodenrichtwerten auf §5 Abs 2 abgehoben udn nicht auf Absatz 1. Dann führt der BGH aus:
„Hersteller einer Datenbank ist nach § 87a Abs. 2 UrhG, wer die Investitionen nach § 87a Abs. 1 UrhG vorgenommen hat. ”
Und wer hat die Investitionen in die Karten vorgenommen? Die privatwirtschaftlichen Eigentümer des Statistischen Landesamtes oder die Bürger mit ihren Steuern? Dieser Irrglauben hat schon Jahrzehnte Zeit gekostet, auch in S-H, in den Geodateninitiativen, weil man geglaubt hat, man können mit der von den Steuerzahlern bezahlten Arbeit noch einmal zusätzlich absahnen. Diese Initiativen auf Basis von Irrlehre sind total gescheitert.
Wenn man hier nicht gnadenlos dem §5 UrhG zur Entfaltung verhilft, dann kann man alle zarten Open Data Initiativen gleich in die Tonnen treten, da man dann der Verwaltung weiterhin erlaubt, sich in der Trutzbrug vor dem Bürger zu verstecken (zum Schaden der Bürger oder des Souveränds, wie man gerne verfassungsrechtlich sagt):
http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2012/02/26/e-government-in-der-trutzburg-das-rheingold/
http://e-konsultation.de/opengov/text/9/lizenzierung-nutzungsbestimmungen-lizenzen-legen-fest-welche-nutzung
Vielen Dank, dass das Thema hier noch einmal aufgenommen wird, denn im Bereich Geodaten geht es wirklich nur langsam voran. OpenData wird gerne als Bereitstellen von .csv Datensätzen betrachtet, was natürlich schon mal besser ist als PDF oder Papier, aber eben auch nur ein Anfang.
Mit Geodaten meint man nach wie vor Geld „verdienen” zu können und die Landtagswahlkreise werden meist anders als die Wahlergebnisse behandelt, weil Teile ihrer Grenzen administrative Grenzen sind (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden), für die anderswo Geld bezahlt werden muss.
Wie fragwürdig das ganze ist, kann man an der Diskussion über die Verträge zwischen Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) und der Fa. Google sehen, die trotz Informationsfreiheitsgesetz nur sehr stark geschwärzt offen gelegt wurden
https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-mit-google-ireland-limited-bzgl-digitalen-orthophotos/
http://landkartenindex.blogspot.de/2012/05/verschleuderte-das-bundesamt-fur.html
Konkret zur Copyrightregelung, die dem Shapefile der Karte der Landtagswahlkreise Schleswig-Holstein 2012 beilag. Shapefile ist das Standarformat für Geographische Informationssysteme. Im Gegensatz zur Landtagswahl NRW steht diese Datei nicht im Internet zur Verfügung. Auf Nachfrage per E-Mail wurde ich um ein Telefonat gebeten, in dem ich gefragt wurde, was ich denn mit der Karte anzustellen gedenke. Schließlich wurde mir das Shapefile mit folgender Copyright Information zugesandt:
© Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein 2011
Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die gelieferten Layer dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Der Datenempfänger ist berechtigt, die Daten für interne Zwecke weiter zu bearbeiten. Soweit daraus resultierende Ergebnisse veröffentlicht werden sollen, bedarf dies der Zustimmung des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein.
Dieses Copyright ist doch mehr als merkwürdig. Ein Abdrucken der Karten mit Wahlergebnissen z.B. in einer Zeitung müsste damit also vorher von der Behörde genehmigt werden und es ist völlig unklar, ob man sich auch die Farben und Klassengrenzen für die Wahlergebnisse einzelner Parteien genehmigen lassen muss oder ob es nur etwa darum geht, wenn man Helgoland aus Layoutgründen woanders hinplatziert.
Unkompliziert ist jedenfalls anders und deshalb darf mein Lieblingsbeispiel nicht fehlen: Selbst das Umweltbundesamt, dem es doch etwas leichter fallen sollte, von einer anderen Bundesbehörde Daten zu erhalten, hat für sein Schadstoffkataster das Kartenmaterial von OpenStreetMap verwendet
http://www.prtr.bund.de