Grafik: Benjamin Raschke
Der Kieler Ratsherr Benjamin Raschke (SPD) veröffentlicht auf seiner Facebook-Seite regelmäßig Infografiken. Diesmal hat er sich das Thema Gottesbezug in der Landesverfassung vorgenommen und eine Übersicht der Argumente erstellt.
Über den Gottesbezug in der Verfassung von Schleswig-Holstein wird viel diskutiert — die mir auffälligsten Argumentationen habe ich mal etwas sortiert und gegenübergestellt. Mir ist dabei aufgefallen: Die meisten Beiträge sind eher Einschätzungen, das heißt es sind keine objektivierbaren Argumente. Im Kern lässt sich die Debatte daher auch auf die beiden Grundfragen „Warum denn nur?” und „Warum denn nicht?” reduzieren… Es zählt also die persönliche Einstellung.
„Wir sollten die Kirche im Dorf lassen und das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Die christliche Religion gehört zu Deutschland. Sichtbares Zeichen dafür sind die über 35.000 Kirchtürme in jeder Stadt und in jedem Dorf mit ihren lebendigen Gemeinden. Die Trennung von Kirche und Staat ist wie die Religionsfreiheit gesetzlich geregelt. Ein Gottesbezug in der Präambel einer Verfassung eines Landes erinnert das Volk an seine Werte und Sinn stiftenden religiösen und kulturellen Wurzeln. Wer die ohne Not verleugnet, beraubt sich seiner eigenen Identität. Einige Leserbriefschreiber wollen offenbar einen atheistischen Staat. Dann sollten sie auch die Abschaffung des gesetzlichen Schutzes der christlichen Feiertage fordern.“
Martin Hartig, Büdelsdorf