Nächste Runde: Datenschutz vs. Facebook

Von | 1. September 2014

Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein | Foto: ULD

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat­te im letz­ten Jahr fest­ge­stellt, dass Betreiber von Facebook Fanseiten nicht für deren Datenschutz zustän­dig sei­en. Daraufhin hat sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) an die nächst-höhe­re Instanz gewandt. Das Oberverwaltungsgericht hat nun die münd­li­che Verhandlung für die­sen Donnerstag ange­setzt.

Anlass für den Rechtsstreit ist die Frage, ob die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK) und die Wirtschaftsakademie (WAK) für den Datenschutz ihrer Facebook-Fanseiten ver­ant­wort­lich sei­en. Das ULD hat­te sie ange­wie­sen, ihre Fanseiten zu deak­ti­vie­ren.

Das ULD ver­tritt dem die Ansicht, dass deut­sche Stellen die Datenschutzverstöße von Facebook nicht dadurch för­dern dür­fen, dass sie Menschen dazu ver­an­las­sen, Facebook zu nut­zen.

IHK und WAK weh­ren sich dage­gen. „Wir hof­fen natür­lich auf eine Bestätigung des erst­in­stanz­li­chen Urteils, weil dann in die­ser Frage end­gül­tig Ruhe ein­keh­ren dürf­te”, sag­te Marcus Schween von der IHK Schleswig-Holstein. Seiner Einschätzung nach wird das Urteil auch außer­halb des Landes mit Spannung erwar­tet: „Wird die Zulässigkeit der Fanpages durch das OVG bestä­tigt, wäre das auch für Unternehmen außer­halb Schleswig-Holsteins eine wert­vol­le Leitplanke.”

Die öffent­li­che Verhandlung fin­det statt am Donnerstag, 4. September 2014 um 14:00 Uhr im Saal 5 des Oberverwaltungsgericht in der Brockdorff-Rantzau-Straße 13 in Schleswig.

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