
Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein | Foto: ULD
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte im letzten Jahr festgestellt, dass Betreiber von Facebook Fanseiten nicht für deren Datenschutz zuständig seien. Daraufhin hat sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) an die nächst-höhere Instanz gewandt. Das Oberverwaltungsgericht hat nun die mündliche Verhandlung für diesen Donnerstag angesetzt.
Anlass für den Rechtsstreit ist die Frage, ob die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK) und die Wirtschaftsakademie (WAK) für den Datenschutz ihrer Facebook-Fanseiten verantwortlich seien. Das ULD hatte sie angewiesen, ihre Fanseiten zu deaktivieren.
Das ULD vertritt dem die Ansicht, dass deutsche Stellen die Datenschutzverstöße von Facebook nicht dadurch fördern dürfen, dass sie Menschen dazu veranlassen, Facebook zu nutzen.
IHK und WAK wehren sich dagegen. „Wir hoffen natürlich auf eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, weil dann in dieser Frage endgültig Ruhe einkehren dürfte”, sagte Marcus Schween von der IHK Schleswig-Holstein. Seiner Einschätzung nach wird das Urteil auch außerhalb des Landes mit Spannung erwartet: „Wird die Zulässigkeit der Fanpages durch das OVG bestätigt, wäre das auch für Unternehmen außerhalb Schleswig-Holsteins eine wertvolle Leitplanke.”
Die öffentliche Verhandlung findet statt am Donnerstag, 4. September 2014 um 14:00 Uhr im Saal 5 des Oberverwaltungsgericht in der Brockdorff-Rantzau-Straße 13 in Schleswig.