Kurzzeitverträge und Lohndumping an Schleswig-Holsteins Schulen - Ministerin Wende äußert sich zu den Missständen

Von | 1. Oktober 2013

Bildungsministerin Wara Wende | Foto: Steffen Voß

Das Problem ist an vie­len Schulen Schleswig-Holsteins bekannt, doch wur­de bis­her in der Öffentlichkeit kaum daüber berich­tet. In einem Beitrag des NDR Schleswig-Holstein Magazins wur­de Bildungsministerin Waltraud „Wara” Wende mit den Missständen in Bezug auf kur­ze Zeitverträge, die die Ferien nicht beinhal­ten und Lohndumping in Zeitverträgen kon­fron­tiert und hat­te eini­ges zu sagen, dass den Betroffenen Hoffnung geben könn­te. Jedoch ist das alles nicht so ein­fach, wie sie das in die­sem Beitrag kom­mu­ni­ziert, denn als Bedienstete an Schulen, egal ob ange­stellt oder ver­be­am­tet, hat man laut einem Erlass aus dem Jahr 1965, der immer noch gül­tig ist, den Dienstweg ein­zu­hal­ten und die­ser geht über den Schulleiter, die Schulaufsicht über das Ministerium zur Ministerin.

Alle Bediensteten (Beamte, Angestellte und Arbeiter) haben Anträge, Beschwerden oder sons­ti­ge dienst­li­che Mitteilungen auf dem Dienstweg ein­zu­rei­chen. Dieser all­ge­mei­ne Verwaltungsgrundsatz hat auch in § 181 LBG einen Niederschlag gefun­den.

So sind z. B. an mich gerich­te­te Eingaben der Lehrer an Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen über den Schulleiter und die unte­re Schulaufsichtsbehörde ein­zu­rei­chen. (Geschäftsverkehr Erlaß vom 28. März 1965 (NBl. KM. Schl.-H. S. 148)

Es ist also rein recht­lich für die Betroffenen gar nicht mög­lich, die Ministerin ein­fach mal direkt zu kon­tak­tie­ren, auch wenn sie das voll­mun­dig anbie­tet. Die Ängste und Bedenken der ange­stell­ten Lehrer sind auch durch­aus zu ver­ste­hen, denn vie­le von ihnen machen sich Sorgen, dass auf­müp­fi­ges Anprangern der Missstände, ihre Chancen auf eine Festanstellung, in der ihnen zuste­hen­den Laufbahn eher ver­schlech­tert. Die Ministerin wird in dem Beitrag mit dem Versprechen zitiert, die Herunterstufung von Lehrkräften in einer Kieler Gemeinschaftsschule zu been­den und auch bei ande­ren Schulämtern nach ähn­li­chen Fällen zu fra­gen. Hierfür müss­ten den betrof­fe­nen Lehrkräften umge­hend neue Verträge ange­bo­ten wer­den, was abzu­war­ten bleibt.

Da die­se Praxis auch an ande­ren Schulen in Schleswig-Holstein üblich ist, ist es umso wich­ti­ger, dass eine trans­pa­ren­te, öffent­li­che Diskussion dar­über ent­steht, denn die­se Arbeitssituationen sind nicht nur schlecht für die Arbeitnehmer, auch die „Kunden”, näm­lich die Schüler lei­den immens unter die­sen Diskontinuitäten und müs­sen sich häu­fig jedes Halbjahr auf neue Fachlehrer ein­stel­len, von mas­si­ven Stundenausfällen mal abge­se­hen.

Von:

Melanie Richter lebt seit mehr als 20 Jahren in Kiel, ist parteilos, seit 2010 Mitglied im Verein für Neue Medien Kiel e.V. und arbeitet in einer Kieler Gemeinschaftsschule.

2 Gedanken zu “Kurzzeitverträge und Lohndumping an Schleswig-Holsteins Schulen - Ministerin Wende äußert sich zu den Missständen”:

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  2. Peter

    Korrekt ist, dass der Dienstweg ein­zu­hal­ten ist.

    Korrekt ist aber auch, dass jede Lehrkraft — jeder Mitarbeiter des öffent­li­chen Dienstes — auch eine Ministerin adres­sie­ren kann. Dazu ist zuerst der Vorgesetzte, dann des­sen Vorgesetzter,… etc. und dann die Ministerin zu adres­sie­ren. Der Vorgesetzte, sein Vorgesetzter … etc. wer­den das Schreiben kom­men­tie­ren — müs­sen es aber wei­ter­lei­ten.

    Sofern einer der Vorgesetzten das Schreiben nicht wei­ter­lei­tet, könn­te dies als Dienstvergehen gewer­tet wer­den.

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