CDU, SPD und FDP haben sich auf ein neues Wahlrecht für den Schleswig-Holsteinischen Landtag geeinigt. Die Eckpunkte:
- gewählt wird am 6. Mai 2012,
- es wird zukünftig 35 Wahlkreise und 34 Listenplätze geben,
- das Zweistimmenwahlrecht bleibt erhalten,
- ausgezählt wird nach dem Verfahren Sainte-Laguë,
- es gibt einen vollen Ausgleich von Überhangsmandaten,
- die Abweichung der Wahlkreisgröße darf bei maximal 20 Prozent liegen,
- die Regelgröße des Landtages (69) wird aus der Verfassung gestrichen und kommt ins Wahlgesetz.
Unsere Glaskugel war also ziemlich gut.
Landtagspräsident Torsten Geerdts ist „sehr zufrieden”: „Mit dieser Einigung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag nicht nur zwei wichtige Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes erfüllt, sondern sogar unterschritten. Wir werden das neue Wahlrecht schon in diesem Monat und nicht erst im Mai verabschieden und wir werden im Mai 2012 und nicht erst im September 2012 wählen. Ich begrüße zudem sehr, dass es eine breite parlamentarische Mehrheit für das neue Wahlrecht gibt, die auch für eine notwendige Verfassungsänderung ausreicht. Damit war die von mir geführte Moderation für unser neues Wahlrecht unter dem Strich erfolgreich.”
Update I Der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian von Boetticher stellte fest: „Bis auf die Grünen waren alle Fraktionen bereit, von ihren jeweiligen Vorstellungen zur Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils über das Wahlrecht abzurücken. Der nun zwischen CDU, SPD und FDP gefundene Kompromiss setzt die Vorgaben des Gerichtes um. Es ist schade, dass die anderen kleineren Fraktionen und insbesondere die Grünen zu keinerlei Bewegung bereit waren. Sie haben die Verhandlungen frühzeitig verlassen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Kompromissbereitschaft der
anderen Fraktionen gehabt”.
Update II Die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk sieht das Ergebnis kritisch: „Schwarz-Gelb und die SPD haben sich nicht weit gestreckt, um das Urteil des Landesverfassungsgerichts umzusetzen. Sie haben eine Lösung gesucht, die vor allem den Interessen der großen Parteien dient und nehmen dafür in Kauf, dass der Landtag regelmäßig größer wird als bisher in der Verfassung vorgesehen.” Sie verwahrte sich gegen die Vorwürfe Christan von Boettichers: „Dass der CDU-Fraktionsvorsitzende nun nach dem Motto ‚Angriff ist die beste Verteidigung‘ die kleinen Parteien attackiert und ihnen fehlende Kompromiss-bereitschaft vorwirft, ist reines Schauspiel, denn die großen Parteien sind zum keinen Zeitpunkt bereit gewesen, uns substantiell entgegenzukommen.” Die Abgeordnete begründete die Ablehnung des Kompromisses durch den SSW. „Die Partner in dieser erweiterten Großen Koalition werden nun den Wählerinnen und Wählern erklären müssen, weshalb die Regelgröße in der Landesverfassung an die Bedürfnisse mancher Parteien angepasst wird, statt die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren und so den Landtag klein zu halten. Der SSW kann es nicht und wird deshalb gegen eine solche Wahlgesetzänderung stimmen.“
Update III Am 16. März hat es im Innen- und Rechtsausschuss die erwartete Mehrheit für den gemeinsamen Entwurf von CDU, FDP und SPD für das neues Wahlgesetz gegeben. Der Landtag wird damit in der nächsten Woche über den Entwurf abstimmen können. Auch hier ist die Mehrheit sicher: CDU, FDP und SPD verfügen über 73 Stimmen, wohingegen Grüne, Linke und SSW 22 Abgeordnete stellen. Wegen der Änderung der Verfassung brauchen CDU, FDP und SPD eine 2/3 Mehrheit der 95 Abgeordneten, mithin 64 Stimmen.
Die Linke kritisierte heute CDU, FDP und SPD dafür, den Vorschlag „in einer Nacht-und-Nebel-Aktion” beschlossen zu haben und erinnerte daran, ein „kleines und damit effizientes und kostengünstiges Landesparlament” gefordert zu haben.
Die Grünen sprachen CDU, SPD und FDP „die innerparteiliche Kraft” ab, „die Anzahl der Wahlkreise noch stärker zu reduzieren. Die Gefahr, dass auch der
nächste Landtag wieder aus allen Nähten platzt”, sei leider nicht gebannt. Wie auch die Linken bedauerten sie den ihrer Meinung nach eher späten Wahltermin.
CDU und FDP klopften sich heute ob des nach ihrer Einschätzung guten Ergebnisses auf die Schulter. Die SPD warf den Grünen und dem SSW vor, „trotz mehrfacher Aufforderung jegliches Gespräch verweigert” zu haben.
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Schade. Damit wird eine große Chance vertan, in Sachen Wahlrecht mal richtig aufzuräumen.
Ob es nun 35 oder 40 Wahlkreise sind dürfte mit Blick auf die Gesamtgröße der kommenden Landtage und in Anbetracht der Tatsache, dass nun alle Überhangmandate (ich dachte, die galt es mit einem neuen Wahlrecht quasi abzuschaffen?!) voll ausgeglichen werden, ziemlich egal sein.
Vielleicht muss man die Summe aller Diäten festsetzen. Jeden Monat stehen nur x Euro für Diäten für MdL zur Verfügung. Mal gucken, wie schnell wir dann ein Wahlrecht bekommen, dass eine Wahlkreisanzahl von maximal 30 beinhaltet. :)