Gleich zwei neue Broschüren hat der Schleswig-Holsteinische Landtag heute (14. Juni) vorgestellt.
Die 60-seitige Broschüre „Wie arbeitet der Landtag?“ richtet sich vornehmlich an Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse und kann im politisch bildenden Unterricht eingesetzt werden. Das gut bebilderte und mit Info-Grafiken ausgestattete Heft erklärt Aufgaben und Funktionen des Parlamentes, der Fraktionen, der Ausschüsse und den politischen Alltag der Abgeordneten ausführlich. Auch die Regierung, der Bundesrat oder der Schutz der Minderheiten findet Platz in der Broschüre. Kleinere Ungenauigkeiten (auf Seite 15 fehlen Wahlplakate der im Landtag vertretenen Partei Die Linken; bei den Wappen auf Seite 47 werden mal kleine, mal mittlere mal große Wappen verwendet; Helgoländer werden hoffentlich keinen Verrat wittern, wenn ihre Insel auf der Karte 47 nicht ganz erkennbar ist) fallen unter die Kategorie Kosmetik und stören den Lesestrom nicht. Das Heft ist nicht nur für Schülerinnen und Schüler interessant.Wer also wissen will, warum Werner Kalinka am 24. Mai 2010 in einer kleinen Kirche auf Usedom für seinen inneren Frieden gebetet hat oder ob Rasmus Andresen beim Twittern vorsichtig ist, der sollte sich die Broschüre bestellen (Mail an bestellungen@landtag.ltsh.de — auch als Klassensatz) oder herunterladen.
Das Landtagslexikon A — Z will politische Fachsprache leicht machen. Das gelingt. Von A wie Abgeordneter bis Z wie Zweitstimme erklärt es kurz und knapp auf 48 Seiten Fachbegriffe und gibt verständliche Antworten auf Fragen, die auch langjährige Beobachter nicht immer aus den Ärmeln schütteln können (Warum der dienstälteste und nicht der älteste Abgeordnete Alterspräsident ist; Was Indemnität ist; Wieviele Untersuchungsausschüsse der Schleswig-Holsteinische Landtag seit 1946 eingesetzt hat). Kleine Dinge kann man vielleicht in der nächsten Ausgabe ändern (Wahlsystem: Nicht alle Länder kennen eine personalisierte Verhältniswahl: Hamburg und Bremen haben eine Verhältniswahl mit offenen Listen, das Saarland ein Verhältniswahlrecht; Beauftragte: Auch wenn er kein astreiner Beauftragter des Landtages ist, wäre der Datenschutzbeauftragte sicher eine Erwähnung wert gewesen). Auch hier gilt uneingeschränkt: Die Broschüre sollte man sich gleich mal bestellen (Mail an bestellungen@landtag.ltsh.de) oder herunterladen.
Als ob ich die zeit habe eine 60 seitenlange broschüre zu lesen.!!!!!!