Schusswaffen: Gibt es reichlich - Kontrollen finden kaum statt

Von | 6. Oktober 2011

In Winnenden erschoss 2009 ein jugend­li­cher Täter 15 Menschen und schließ­lich sich selbst mit einer Pistole sei­nes Vaters. Dieser, ein Sportschütze, hat­te sei­ne 15 Waffen nicht, wie vor­ge­schrie­ben, in einem Tresor, son­dern teil­wei­se im elter­li­chen Schlafzimmer auf­be­wahrt. 

Auch wenn wir alle wis­sen, dass es abso­lu­te Kontrolle nicht gibt und Verbote zwar ver­bie­ten aber kein Probleme lösen, ist in Deutschland der Besitz von Waffen streng regle­men­tiert. Seit dem Amoklauf in Winnenden noch ein wenig mehr. Besitzer von Waffen kön­nen seit­dem ver­dachts­un­ab­hän­gig kon­trol­liert wer­den. Das ist brei­ter gesell­schaft­li­cher Konsens. Die Geschehnisse in Lörrach im September 2010 oder in Oslo/​Utøya im Sommer 2011 ver­fes­tig­ten das.   

In Deutschland gibt es im Wesentlichen vier Gründe, wes­halb man eine Waffe besit­zen darf: Sportschütze (Gelbe Waffenbesitzkarte), Jäger (Grüne Waffenbesitzkarte), Schusswaffensammler (Gelbe Waffenbesitzkarte) oder Erbe. Letztere dür­fen nur unbrauch­bar gemach­te Waffen besit­zen. Wer eine Waffe oder Munition sein Eigen nennt, muss sie nach kla­ren Regeln auf­be­wah­ren und Kontrollen der Behörden in sei­ner Wohnung hin­neh­men.

Anfang 2010 erreich­te Innenminister Klaus Schlie mit einer Amnestie für die Besitzer ille­ga­ler Waffen einen Teilerfolg: 6.460 Waffen, etwa 3.100 davon ille­ga­le, sam­mel­ten Polizei und Kreise ein. Seine dama­li­ge Presseerklärung schloss mit der Freude dar­über, dass die Kreise „ihre Kontrollen ver­stärkt hät­ten. So wür­den bei­spiels­wei­se Waffenbesitzer häu­fi­ger auf­ge­for­dert, einen Nachweis über die ord­nungs­ge­mä­ße Aufbewahrung ihrer Waffen vor­zu­le­gen.“

Silke Hinrichsen, SSW-Abgeordnete aus Flensburg, hat im September in einer Kleinen Anfrage zum Privaten Waffenbesitz in Schleswig-Holstein erstaun­li­ches in Erfahrung gebracht. In Schleswig-Holstein gab es im Mai 2009 74.148 Waffenbesitzer. Bei den Kreisen waren 232.270 Waffen regis­triert. Jeden ach­te erwach­se­ne Schleswig-Holsteiner besitzt rein rech­ne­risch eine Waffe. Tatsächlich sind es weit weni­ger, die dafür jeweils meh­re­re Waffen besit­zen: Jeder 25. Schleswig-Holsteiner (4,02%)  ist Waffenbesitzer, im Schnitt nennt er drei Waffen sein eigen.

Auf die Kreise ver­teilt sich das (Daten aus 2009) wie folgt:  

KreisBevölkerung WaffenbesitzerSchnitt
Rendsburg-Eckernförde219.96310.7274,88%
Ostholstein172.7417.6934,45%
Plön111.6444.8324,33%
Dithmarschen*110.5814.6004,16%
Herzogtum Lauenburg152.2765.7053,75%
Schleswig-Flensburg160.9185.3893,35%
Nordfriesland135.6434.4733,30%
Segeberg211.1576.7963,22%
Steinburg109.0373.3703,09%
Stormarn187.0595.7003,05%
Pinneberg*249.1986.0002,41%
Flensburg*74.8931.6002,14%
Kiel203.8433.4851,71%
Lübeck176.8862.8651,62%
Neumünster63.1969131,44%
Summe/​Schnitt1.846.04374.1484,02%

In Dithmarschen, Flensburg und Pinneberg hat man nicht gezählt son­dern gerun­det oder geschätzt.

Erwartungsgemäß ist die Anzahl der Waffenbesitzer in den Städten nied­ri­ger als auf dem Lande, wo Jagd und Schützenvereine eine grö­ße­re Rolle spie­len.

Sucht man nach der Anzahl der Jäger und Schützenvereinsmitglieder, dann kommt man längst noch nicht auf die rund 74.000 Waffenbesitzer: knapp 20.000 Jagdscheininhaber und rund 27.000 Schützen gibt es. Da feh­len noch 27.000, um auf die 74.000 zu kom­men.

In sei­ner Antwort räum­te der Innenminister ein dass ihm Angaben über die Anzahl der in Schleswig-Holstein durch­ge­führ­ten Kontrollen nicht vor­lä­gen.

Wenn die Zahlen stim­men, die Anke Spoorendonk ges­tern (05. Oktober 2011) im Landtag vor­trug, dann hät­te ich das auch lie­ber nicht wis­sen wol­len. In Lübeck, so die SSW-Abgeordnete, fin­den 10 – 15 ange­mel­de­te und unan­ge­mel­de­te Hausbesuche pro Monat statt. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind es pro­zen­tu­al deut­lich weni­ger: ca. 50 ver­dachts­ab­hän­gi­ge Kontrollen im Jahr. Das ist besorg­nis­er­re­gend, wenn man sich ver­ge­gen­wär­tigt, dass im Kreis Plön im Juli 2011 bei 11 unan­ge­mel­de­ten Kontrollen nur ein ein­zi­ger gefun­den wur­de, der sei­ne Schusswaffen ord­nungs­ge­mäß auf­be­wahr­te. Zwei Besitzer beka­men die Note „zufrie­den­stel­lend“. Bei den ande­ren fand die Waffenbehörde, zum Teil gela­de­ne, Waffen auf Kleiderschränken, in Regalen und Abseiten. Einer hat­te sogar eine gela­de­ne Kurzwaffe mit 14 Schuss in der Nachttischschublade.

Anke Spoorendonk vom SSW, Thorsten Fürter von den Grünen und der Linke Heinz-Werner Jezewski lieb­äu­gel­ten mit einer Waffensteuer, die auch die Gewerkschaft der Polizei gegen­über den Lübecker Nachrichten befür­wor­tet hat. Damit kön­ne man auch inten­si­ve­re Kontrollen der Behörden finan­zie­ren. Kai Dolgner von der SPD, der Christdemokrat Werner Kalinka und der libe­ra­le Gerrit Koch (der für den erkrank­ten Jens-Uwe Dankert sprach) konn­ten aus unter­schied­li­chen Gründen nicht mit einer Steuer anfan­gen. Woher der Abgeordnete Koch Dankert ange­sichts der eben­so desas­trö­sen wie ledig­lich ver­ein­zelt statt­fin­den­den Prüfungen davon spre­chen moch­te, dass die Schusswaffenkontrollen funk­tio­nie­ren und bei den Kreisen gut auf­ge­ho­ben sind, erschliesst sich nicht wirk­lich auf Anhieb. 

Der Antrag wur­de in den Innen- und Rechtsausschuss ver­wie­sen.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

2 Gedanken zu “Schusswaffen: Gibt es reichlich - Kontrollen finden kaum statt”:

  1. Kai Dolgner

    Moin,

    Zunächst eine klei­ne Korrektur: Die Rede hat der Kollege Koch gehal­ten. Herr Dankert war erkrankt. Wir haben zwei­fel­los ein Vollzugsdefizit bei der Aufbewahrungskontrolle durch die Kommunen. Die Frage ist aber, ob man jedes (kom­mu­na­le) Vollzugsdefizit mit einer juris­tisch hoch­um­strit­te­nen Steuer aus­glei­chen will, oder ob man die Kommunen nicht gleich ver­nünf­tig mit Finanzen aus­stat­ten will, damit sie ihre Aufgaben (hier vomn Bundesgesetzgeber) auch erfül­len kön­nen. Eine Einzelsteuer des Bundes die nicht zweck­ge­bun­den sein darf(!) kommt auch häu­fig gar nicht bei der Aufgabe an. Die Sektsteuer soll­te auch u.a. der Finanzierung des Nord-Ostsee-Kanals (1902) die­nen (immer­hin 420 Mio Euro im Jahr) und wie­viel kommt an? Die Kreise kom­men auch Ihrer Kontrolle von Seniorenheimen (auch hier geht es um sehr vie­le Menschen) man­gels Finanzen nicht aus­rei­chend nach, nur ist das halt nicht so publi­ci­ty­t­räch­tig wie eine Diskussion um Waffenkontrollen. Die man­geln­den Waffenkontrollen sind nur ein Symptom. Der Bundesgesetzgeber (und die Gesellschaft(!)) muss sich ein­mal grund­sätz­lich Gedanken dar­über machen, wel­che Aufgaben von wel­cher Ebene wie umfang­reich erle­digt wer­den sol­len, Produktpreise bil­den und mit einer ent­spre­chen­den Steuerbasis und Steuersätzen die Finanzierung die­ser staat­li­chen Leistungen sicher­stel­len. Es ist näm­lich immer sehr schön, tol­le Maßnahmen und Leistungen zu beschlie­ßen und sich das Lob der Presse abzu­ho­len und die Kollegen in den Kommunen dann die (Gratis)erledigung zu über­las­sen. Nach 17 Jahren Kommunalpolitik kann cih davon ein Liedchen sin­gen..

    Eine ande­re Finanzierungsmöglichkeit wäre den Ordnungswidrigkeitsrahmen so zu set­zen, dass die Bußgelder bei Verletzung der Aufbewahrungspflichten so hoch sind, dass sie die Aufgabenerledigung mit­fi­nan­zie­ren. Bei Geschwindigkeitsmessungen geht das ja auch ;-). Die ange­droh­ten Bußgelder müss­ten auch min­des­tens in der 5fachen Dimension eines ordent­li­chen Waffenschrankes lie­gen, um Lenkungseffekte zu erzie­len. Wer wür­de schon ein Parkticket lösen, wenn die zu erwar­ten­de Strafe 1 Euro wäre?

    Und zurück zur Finanzierung der ver­dach­st­un­ab­hän­gi­gen Kontrollen: Der Bundesgesetzgeber hat in sei­ner Begründung zu § 36 Abs. 3 WaffenG fest­ge­stellt: „Die ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Kontrollen lie­gen im öffent­li­chen Interesse und des­we­gen wer­den kei­ne Gebühren erho­ben.“

    Wir bewe­gen uns also in einem viel enge­ren Rahmen, als eini­ge Kollegen, GdP, Lübeckern Nachrichten und ande­re anneh­men oder dar­stel­len. Die Welt ist nun mal nicht immer ein­fach, ich habe mir das ja nicht aus­ge­dacht ;-).
    Es gab ja auch schon diver­se Versuche eine Waffensteuer als kom­mu­na­le Aufwandsteuer ein­zu­füh­ren. Da wur­de dann auch als Tiger losgesprungen..Ich blei­be da manch­mal lie­ber gleich Katze, dann fühlt sich das Publikum nicht so ver­schau­ckelt, wenn es mal nach dem Endergebnis fragt.

    Leider kann man das alles nicht in einem 5 Minutenbeitrag dar­stel­len.

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  2. Swen Wacker Post author

    Danke für den Hinweis. Als ich ges­tern abend mei­ne Notizen sor­tier­te (ich hat­te via par­la-tv zuge­schaut) und die Presserklärungen anschau­te, da war mir auch nicht nach Herrn Dankert — habe dann aber doch der Presserklärung geglaubt. Ich kor­ri­gie­re das gleich im Artikel.

    Ich fand es ges­tern eher scha­de, dass so sehr auf der Steuerfrage her­um­ge­rit­ten wur­de. Weil der Prüfung erkenn­bar Anlassbezogen ist, fän­de ich eine Gebührendiskussion ziel­füh­ren­der. Zumal ich es tak­tisch für den fal­schen Weg hal­te, mit einer „die­ser Steuer für jene Handlung” den Eindruck zu erwe­cken, es gäbe eine Konnexität zwi­schen Steuereinnahmen und -aus­ga­ben.

    Spannender, das wäre aber was für den Ausschuss, war für mich die Frage, wie sich die Differenz zwi­schen Jägern/​Schützen einer­seits und Waffenbesitzer ande­rer­seits erklärt. Das kön­nen ja nicht alles Sammler, Geldbotenfahrer oder gefähr­de­te Personen sein. Angesicht der erkleck­li­chen Zahl an (lega­len) Waffen, die Anfang 2010 abge­ge­ben wur­den, könn­ten man auch ver­mu­ten, dass der Entzug der Berechtigung bei Wegfall der Voraussetzungen ver­bes­se­rungs­be­dür­tig sein könn­te.

    Ein Unding ist in mei­nen Augen auch die „Häufigkeit” (man mag das Wort ohne Tüttelchen kaum in den Mund neh­men ange­sichts der gerin­gen Zahlen) der Prüfungen „vor Ort”. Hier geht es immer­hin um poten­zi­ell lebens­be­dro­hen­den Besitz.

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