Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am 14. Februar 2013 über die nächste Runde im Kampf des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) für einen besseren Datenschutz bei Facebook entschieden. Das ULD hatte gegen den Klarnamenszwang bei Facebook geklagt. Das Verwaltungsgericht entschied, dass es nicht zuständig sei, weil Facebook sich mit seiner Niederlassung in Irland auf irisches Datenschutzrecht berufe.
Seit einiger Zeit geht Facebook gegen Nutzer vor und sperrt deren Accounts, wenn die offensichtlich nicht ihren richtigen Namen benutzen. Dieser Klarnamenszwang ist mit deutschem Datenschutzrecht nicht vereinbar. Das nämlich fordert, dass man Dienste auch anonym oder pseudonym nutzen kann. In § 13 Abs. 6 des Telemediengesetzes steht dazu:
Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
Facebook beruft sich auf irisches Datenschutzrecht, nach dem es kein Recht auf pseudonyme Nutzung von Diensten gibt. Facebook hat dort eine Niederlassung, die für diese Fragen zuständig sein soll. Die deutsche Niederlassung habe damit nichts zu tun. Facebook behauptet, die deutsche Niederlassung verarbeite keine Daten. Das allerdings tut die irische Niederlassung offenbar auch nicht.
Der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert, kritisiert deswegen die Entscheidung des Gerichts:
„Die Beschlüsse des VG Schleswig hätten zur Folge, dass eine One-Stop-Shop-Regelung, wie sie in einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung – kombiniert mit einem ausgeklügelten Kooperationssystem der Aufsichtsbehörden – geplant ist, für die IT-Unternehmen gar nicht nötig wäre. Es käme nur darauf an, die Konzernstruktur so zu gestalten, wie es Facebook tut, also eine Niederlassung in einem EU-Staat mit niedrigem Datenschutzniveau für zuständig zu erklären. Dies war nicht die Regelungsabsicht der Europäischen Union.”
Das ULD will die Entscheidung deswegen beim Oberverwaltungsgericht anfechten.
Zeit für eine EU-weite Lösung
Parallel dazu wird auch EU-Ebene über eine Datenschutzreform diskutiert, die die Rechte EU-weit angleichen könnte. Genau deswegen stehen die Verhandlungen unter hohem Lobbydruck. Vor ein paar Tagen ist deswegen das Projekt LobbyPlag gestartet. Den Impuls dazu hat die Entdeckung gegeben, dass bestimmte Änderungsanträge eins zu eins aus Papieren von Firmen wie Amazon oder eBay übernommen wurden. Am 20. Februar stimmen die EU-Abgeordneten im Industrieausschuss (ITRE) über ihre Stellungnahme zur EU-Datenschutzreform ab.
Der Netz-Lobbyverein „Digitale Gesellschaft e.V.” befürchtet den „Ausverlauf unserer Daten” und ruft deswegen dazu auf, die EU-Abgeordneten auf diesen Industrie-Einfluss hinzuweisen.