Wir hatten im Sommer mehrfach über einen öffentlichen Brief, in dem der Kieler Innenminister Klaus Schlie eine Elmshorner Richterin öffentlich und unter Namensnennung rügte, berichtet. Anlass war die Verurteilung eines Polizisten wegen „gefährlicher Körperverletzung im Amt“ zu einer Geldstrafe. Er hatte Pfefferspray, nach Überzeugung des Gerichts unverhältnismäßig, eingesetzt.
Gestern (15. November 2011) endete die Berufungsverhandlung vor der 3. kleinen Strafkammer des Landgerichts Itzehoe wegen Körperverletzung im Amt mit einem Freispruch, den Verteidigung und Staatsanwaltschaft zuvor beantragt hatten.
Aus der heute (16. November 2011) veröffentlichten Pressemitteilung des Landgerichts geht hervor, dass sich nach der in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme der dem Polizeibeamten gemachte Vorwurf nicht bestätigt hat.
Aber auch in der rechtlichen Bewertung scheint das Gericht zu einem anderen Ergebnis gekommen sein: „Zwar habe der Polizeibeamte den Tatbestand der ihm vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzung durch den Einsatz des Reizgases erfüllt. Er sei hierbei allerdings gerechtfertigt gewesen, da der Einsatz des Reizgases in der konkreten Situation jedenfalls nicht unverhältnismäßig gewesen sei”, heißt es in der Presseerklärung.
Der Ausgang des Verfahrens zeigt in meinen Augen, dass der in Ruhe begangene Rechtsweg das Maß der Dinge ist, wenn man mit einem Urteil nicht zufrieden ist. Der eilfertige Brief ist und bleibt unnötig und schädlich.
Die Bewertung „Vertrauen in die Justiz” kann und darf nicht davon abhängig sein, ob einem das Urteil gefällt oder nicht — wer so redet, argumentiert leichtfertig und setzt sich dem Vorwurf aus, die Unabhängigkeit der Gerichte nur dann zu akzeptieren, wenn das Urteil ins eigene Weltbild passt.
Naja, natürlich — aus Sicht des Opfers oder Täters finde ich es absolut gerechtfertigt Urteile damit zu beurteilen, wie sie einem gefallen. In diesem Fall zeigt das Urteil ja, dass Unrecht mal eben wieder mal zu Recht verbiegen wird, wenn der Täter zum richtigen Personenkreis gehört. Bein anderen angeblichen Tätern gehts oft umgekehrt aus: Ich kennen mehrere Fälle in denen Leute zu unrecht verurteilt wurden — und auf eine Revision verzichtet wurde, weil die Aussichten gegen eine Gesinnungsjustiz anzugehen oftmals gleich null sind. So wird aus Recht Unrecht und aus Unrecht Recht.
Das Problem an Innenministers Brief war aus meiner Sicht auch eher, dass er als Dienstherr sich da mal eben einmischte und damit an der Gewaltenteilung rüttelte.Und nicht, dass er öffentlichen Zweifel als irgendeine Person äußerte. ZWeifel an der Justiz sind mehr als gerechtfertigt, sondern sogar evident.